Kann unterhaltspflichtiger einfach so Stunden reduzieren oder gar in Elternzeit gehen?

Hallo,

Frage steht ja schon oben...
Wenn ein Mann gegenüber 2 Kindern unterhaltspflichtig ist, kann dieser dann (um Unterhalt zu sparen) einfach die Stunden reduzieren bzw. im Falle eines neugeborenen 3ten Kindes in Elternzeit gehen und somit nicht mehr unterhaltspflichtig sein?

VG

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Du hast hier leider zum größten Teil falsche Antworten bekommen. Ergebnis vielfältiger Rechtsprechung ist: Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat der Unterhaltspflichtige nur, wenn er keinen Mindestunterhalt zahlen kann. Ergo: Er darf seine Arbeitszeit reduzieren, soviel er möchte. Mindestunterhalt muss er trotzdem zahlen, selbst wenn er aufgrund des Einkommens eigentlich drunter läge, da ein fiktives höheres Einkommen angesetzt wird.

Elternzeit kann er natürlich nehmen, muss sich aber ggf. ein fiktives Einkommen anrechnen lassen. Ausnahme: Aufgrund der individuellen Situation der neuen Familie ist die ETZ des Vaters extrem vorteilhaft, z.B. neue Frau hat gerade erst Ausbildung beendet und muss Berufserfahrung sammeln oder die Frau verdient deutlich mehr (Stichwort: Rollenwechselurteil). In diesen Fällen wird nur das tatsächliche Einkommen (Elterngeld) zur Unterhaltsberechnung herangezogen und auch nur der Teil, der 300€ übersteigt.

Bearbeitet von amy1987
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seine Unterhaltspflicht bleibt, im Notfall muss er halt an erspartes oder die Frau muss zahlen

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Pauschal auch wieder falsch. Lass es einfach.

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Kann er, wenn er weiterhin den Mindestunterhalt zahlt.

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Wenn... aber wenn er es nicht könnte, dann kann er dies nicht so einfach tun, oder?

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Einfach Stunden reduzieren geht gar nicht, wenn er den Mindestunterhalt so nicht schafft.

Elternzeit müßte er sehr gut begründen, wieso er und nicht seine Partnerin das nimmt. Einfach so, weil es ihm Freude macht, geht nicht, wenn dadurch der Unterhalt wegfiele. Elterngeld ist übrigens für Unterhaltszahlungen auch ein Einkommen.

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Hallo,

es ist tatsächlich so, dass der Mann in Elternzeit keinen Unterhalt (oder weniger, je nach dem) zahlen muss. Das Gehalt der neuen Frau darf nicht stattdessen für den Unterhalt berechnet werden.

Die Exfrau kann Unterhaltsvorschuss beantragen, der im gewissen Rahmen zurück gefordert werden kann.

Ich würde mich beim Jugendamt und/oder einem Anwalt mal schlau machen..

Alles Gute #klee

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Ich stimme den Vorschreiberinnen zu. Wenn der Mann in Elternzeit geht, weil die neue Partnerin zb mehr verdient, und deshalb nicht mehr zahlen kann, wird sein vorheriges Gehalt als fiktives Einkommen veranschlagt. Das heisst, er muss trotzdem den "alten" Betrag weiter zahlen, wobei das "neue" Kind natürlich unter Umständen mitzählt. Wenn er Glück hat, gibt die Next ihm das Geld, hat er Pech, sieht es für ihn ganz übel aus.

Wenn er clever ist, reduziert er seine Stunden nicht wegen Elternzeit, sondern aus in seiner Person liegenden Gründen.

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https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/unterhaltspflicht-gegenueber-kindern-aus-1-ehe-und-betreuung_220_553078.html

Nein, muss er nicht.

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Aber wenn die Kinder wegen des reduzierten Unterhalts auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, sieht die Sache wieder anders aus.

Wenn man den Kindern aus erster Beziehung wegen des reduzierten Unterhalts zb die Reitstunden streichen muss, interessiert das keinen. Aber wehe , die Mutter muss zum Amt, weil sie zb selbst nicht arbeiten kann (etwa wegen Krankheit) und sich selbst und die Kinder nicht mehr satt bekommt.

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Stunden reduzieren kann er nicht einfach, wenn er nur den Mindestunterhalt zahlt bzw. muss diesen weiter zahlen.

In Elternzeit kann er allerdings gehen, das Recht hat er. Er muss den Unterhalt nicht einfach weiter zahlen.