Geteiltes Sorgerecht Urlaubsreise

Hallo an alle :)

Der Erzeuger meiner Tochter besteht auf 2 Wochen Auslandsurlaub mit ihr. Er at sie 14tägig am Wochenende, jedoch ist es immer Drama und ich muss wahre überredens Künste auspacken damit sie mitgeht. Von Schreien, weinen, schlagen kommt alles zum Einsatz um nicht aus unserem Auto aussteigen zu müssen.
Nun möchte er die Zustimmung für einen 2 wöchigen Urlaub. Keine Ahnung wohin, mit wem oder sonst was.
Dazu kommt noch das meine Tochter, leider, seinen Nachnamen trägt. Ich weiß selber schuld.
Auch hatte er mir schon gedroht meine Tochter nicht zurück zu bringen, weswegen schon die Polizei eingeschaltet werden musste. Dies macht der gleiche Name von ihm zu meiner Tochter natürlich einfacher, denn keiner würde irgendwo fragen was das für ein Kind ist wenn sie seinen Namen hat.
Letztes Jahr habe ich geheiratet und den Namen meines Mannes angenommen. Natürlich hat das meine Tochter mit ihren 4,5 ganz bewusst wahrgenommen und nennt sich selber auch so beim Namen. Daher möchten wir auch gerne die Namensänderung. Jedoch ist der Kontakt zum Erzeuger so kritisch, das er mir das nie unterschreibt.
Jemand ähnliches erlebt, Erfahrungen und vorallem Hilfe und Tipps...

Danke danke danke #verliebt

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Das Drama bereitest du dir selbst. Es ist nicht der Erzeuger des Kindes, sondern sein Vater. Das Kind reagiert so in Bezug auf seinen Vater, weil du es so willst. Das Kind sieht nichts als Ablehnung und negatives gegenüber dem Vater deinerseits, daher verhält es sich so. Wenn du weg bist, wird es sich nach 5 min. wieder bei Papa ganz normal verhalten.

Es wird also Zeit das du endlich anfängst mehr Respekt ihm gegenüber in die Sache zu bringen. Du hast eine Wohlverhaltenspflicht und diese missachtest du auf ganzer Linie. Du hast die Pflicht den Umgang zu fördern und umzusetzen und positiv auf das Kind einzuwirken. Bring also vernünftig Freude rein in die Sache, dann freut sich das kind von ganz alleine.

Er hat als rechtlicher Vater Umgangsrecht. Normaler Umfang sind in dem Fall:

- 2-3 Nachmittage die Woche mit einer Übernachtung
- jedes zweite Wochenende von Fr-So
- hälftige Ferien und Feiertage
- 3 Wochen Urlaub

Wenn er also 2 Wochen Auslandsurlaub haben will, dann frage wann es los gehen soll, pack die Sachen und gib ihm den Kinderausweis. Alternativ kann sich dies auch einfach auf deine Kosten gerichtlich durchklagen. das wirft ein negatives Licht auf dich und wird gegen dich verwendet. Wenn du dich da so äußerst wie hier in deinem Ausgangspost, dann zeigst du Bindungsintoleranz, Kindeswohlgefährdendes Verhalten, Verletzung der Wohlverhaltenspflicht, Umgangsboykott und treibst das Kind in einen Loyalitätskonflikt.

Zur Frage einer Namensänderung: du brauchst die Einwilligung des Vaters. Hast du diese nicht, gibts keinen Grund und keinen Weg für eine Namensänderung. Kein Kind der Welt hat ein bewußtes Verhältnis zu seinem Nachnamen. Du bringst das Kind dazu überhaupt drauf zu kommen, weil du es drauf stößt. Ansonsten sagt es einfach ich heiße tochter xy fertig. Lass das sein, du schadest dem Kind damit

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Sehe ich auch so.
Meine Zwei Kinder hatten beide 6 Jahre einen anderen Namen, das war nie ein Problem. Von meiner Cousine auch seit 9 Jahren ohne Probleme. Kannst dich deswegen aber trotzdem mal bei einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen.

Denke du stehst dir bei vielem selbst im Weg. Finde es selbst eher Luxus wenn die Kinder alle 2 Wochen weg sind meine Tochter ist noch 3 Wochen in den Sommerferien mit ihrem Vater im Ausland. Auch wenn sie manchmal auch keine Lust hat😉

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Der Vater (!) EURER Tochter muss dich gar nicht um Erlaubnis fragen, wenn er nicht gerade in ein kritisches Land will. Es geht dich auch nichts an, was wie wo wer mit wem er in seiner Umgangszeit macht.

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Es gibt kein geteiltes Sorgerecht!

Es heißt GEMEINSAMES.

Alles andere wurde schon geschrieben.

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Guten Morgen,

Also auch wenn hier grade wahre Worte gesprochen wurden, finde ich es sehr hart fonuliert.

Es wird seine Gründe haben warum Sie so distanziert von dem Vater spricht und wir sollten da deine Wertigkeit reinlegen.

Bei gem Sorge ist es so, dass der Vater ein Recht auf Umgang hat. Bei Unstimmigkeiten kann auch eine Beratung beim Jugendamt aufgenommen werden.

Lg

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„Bei gem Sorge ist es so, dass der Vater ein Recht auf Umgang hat.“

Falsch! Auch ohne Sorgerecht hat der Vater Recht auf Umgang!

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Der Vater hat ein Recht auf Umgang mit oder ohne Sorgerecht.

Das Kind hat ein Recht auf Umgang.

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Ihr Lieben,

bitte bedenkt bei Fragen, die sich auf rechtliche Grundlagen beziehen, stets daran, dass an dieser Stelle maximal Erfahrungswerte ausgetauscht werden können. Der Anspruch auf Korrektheit kann keinesfalls gestellt werden und entzieht sich unserer Aufsicht und Klärung.
Beiträge, die ganz offensichtlich falsche, rechtliche Informationen enthalten, können ausgeblendet werden.

Liebe Grüße
von Kim vom URBIA-Team

Bearbeitet von urbia-Team
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Du bereust die Entscheidung mit diesem Mann ein Kind bekommen zu haben, deshalb ist er dir jetzt lästig und würdest ihn am liebsten aus Eurem Leben streichen und mit dem „neuen Papa“ Familie spielen.
Aus jeder Deiner Zeile trieft die Verachtung für den KV.
Du weisst gar nicht, was du deinem Kind da antust indem du es in so einen verabscheuungswürdigen Loyalitätskonflikt schmeisst. Was möchtest du hier bekommen? Entfremdungstipps?

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Naja, der tolle Vater hat gedroht, das Kind nicht zurück zu bringen. Weiß also gar nicht, wieso er pauschal in Schutz genommen wird.

Die Sache mit der Namensänderung sehe ich allerdings genauso. Vergiss es einfach. Finde es auch übertrieben.

Ist das Kind denn längere Aufenthalte bei ihm gewohnt? Von 2 Nächten auf 2 Wochen ist eine ziemliche Steigerung. Und ja, Du solltest wissen, wo es hingehen soll. Je nach Land darfst Du nämlich durchaus ein Veto einlegen, speziell wenn er die EU verlassen will. Für eine Flugreise ins Nicht-EU Ausland bräuchte er eine schriftliche Erlaubnis von Dir.

Mittelfristig wäre es natürlich sinnvoll, dass das Kind mit dem Vater in Urlaub fahren kann. Übergaben sind häufig mies. Das heißt nicht automatisch, dass der Aufenthalt selbst dann auch mies ist. Sich trennen können ist eine Herausforderung, übrigens auch in Nicht-Patchwork-Familien.

Ich würde mit ihm ruhig darüber reden, wo es hingehen soll und wie er sich das vorstellt. Vielleicht auch erstmal ein paar Nächte am Stück, ohne gleich das Land zu verlassen, damit das Kind sich dran gewöhnen kann.
Denke daran, dass Du Deinem Kind auch keinen Gefallen damit tust, wenn Du es zu lange "beschützt". Irgendwann wird es die halben Ferien bei ihm sein, wenn es das jetzt noch nicht ist. Da hast Du gerichtlich dann keine Chance mehr, spätestens als Schulkind. Tu dem Kind also den Gefallen, es ihm möglichst leicht zu machen.

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Wenn er droht, mit ihr abzuhauen, würde ich das ernst nehmen und den Auslandsaufenthalt ablehnen. Er kann auch in Deutschland einen schönen Urlaub mit ihr machen.