Wie lange mit Kind in den Urlaub?

Hallo,

nachdem sich momentan die Kommunikation mit dem Vater meines Kindes als schwierig erweist, möchte ich mich auf alle Eventualitäten einstellen. Ich würde gerne nächstes Jahr, wenn mein Knirps 6 Jahre alt wird, eine längere Auslandsreise mit ihm unternehmen.

Ich habe mir ziemlich viel Urlaubstage angespart und würde am liebsten irgendwas ab 4 Wochen mit meinem Kind verreisen. Welche Zeitspanne darf ich mit ihm Verreisen? Ich möchte dem KV das Kind nicht entziehen, aber für uns dann die Möglichkeit nutzen zusammen die Welt zu erkunden. Wie lange darf ich bei eventueller Weigerung des Vaters maximal verreisen? Weiß das vielleicht jemand?
Ach ja, ich habe das alleinige Sorgerecht.

Vielen Dank

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Hallo,

Wie ist denn der Umgang geregelt? Alle 14 Tage Wochenende beim Vater? Dann würde ich ein freundliches Schreiben aufsetzen dass Du planst zu Termin xy mit dem Kind zu verreisen und der dadurch ausfallende Umgang auf Termin xy verschoben wird. Unten ein Absatz mit der Einverständnis des Vaters und seiner Unterschrift. Das kannst du ihm zur Unterschrift geben und ihm natürlich auch ein Exemplar. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Alles Gute
Sunny

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Ehrlich gesagt würde ich das beim JA erfragen. Ist ja nicht so ganz unkompliziert. Das JA wird es auch nicht final entscheiden können, aber Dir etwas empfehlen.

Meines Wissens stehen Dir 3 Wochen Urlaub am Stück zu. Ausgefallener Umgang wird nachgeholt.

Ist Euer Umgang gerichtlich geregelt? Falls ja, und der Vater weigert sich, wirst Du das vermutlich gerichtlich regeln lassen müssen. Ohne gerichtliche Regelung kann er Dir theoretisch nichts, wenn Du das machst, kommt aber evtl. trotzdem blöd, sprich, lässt Dich schlecht aussehen. Würde das darum nicht ohne Rückendeckung des JA's machen.

Wenn der Vater sich weigert, kann es wohl so oder so ausgehen, bei so einem langen Urlaub. Darum glaube ich nicht, dass Du hier eine allgemein gültige Antwort bekommen kannst.

In jedem Fall frühzeitig schriftlich miteilen und schriftlich bestätigen lassen. Dann kannst Du auch rechtzeitig gucken, ob Du andere Wege gehen kannst.

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Bei alleinigem Sorgerecht wirst du wahrscheinlich auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Also musst du gar nichts. Aber es ist wahrscheinlich besser, die Reise mit dem Vater abzusprechen, sonst könnte er ja das Sorgerecht einklagen.

Bearbeitet von phscha
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Er kann immer das Sorgerecht einklagen. Egal ob es Streit gibt oder nicht.

Wenn der Umgang geregelt ist, über das Gericht, dann darf sie nciht einfach fahren.

Wenn der Umgang mündlich/per vereinbarung geregelt ist, sollte sie trotzdem nicht fahren, ohne es mit ihm zu klären...nur weil man sie nicht bestrafen kann, sollte sie dennoch Anstand zeigen.

@TE: Es gibt kein "so lange darfst du in den Urlaub". Das ist eine Einigungsfrage zwischen euch Eltern. Ich würde ihn über den Urlaub informieren. Würde dazu sagen, dass du natürlich Videoanrufe gerne organisierst und dass er dir seine Pläne mitteilen kann...wann möchte er mit dne Kindern in den Urlaub? wann will er die verpasste Zeit nachholen?

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Selbstverständlich muss sie trotzdem… das Umgangsrecht ist völlig unberührt vom Sorgerecht! Sie kann nicht einfach fahren und bestimmen, dass die Umgänge mit dem Vater ausfallen. Der Vater hätte sehr gute Chancen vor Gericht dann 1. das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen und

2. die Umgänge sowie den Umgangsboykott. Das kann empfindliche Strafen nach sich ziehen!

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Hallo,

schonmal vielen Dank für die Antworten.

Wir haben keine Umgangsvereinbarung weder eine zwischen uns, durch Jugendamt vermittelt oder gerichtlich angeordnet.

Theoretisch ist abgesprochen jedes zweite Wochenende, aber das wird von ihm manchmal getauscht. Feiertage quasi gar nicht, Ferien jetzt dieses Jahr eineinhalb Wochen im August.

Also ist es so dass ich ihn um Zustimmung bitten muss, weil er ein Umgangsrecht hat. Was kann ich machen wenn er dem nicht zustimmt? Jugendamt? Gericht?

Vielen Dank

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Und was genau hat das jetzt mit der Frage der TE zu tun? 🤔