Welche kosten für Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, mein partner (nicht verheiratet) und ich haben uns getrennt. Beide kinder bleiben bei mir .nun Habe ich es so verstanden das wenn die bei mir sind, ich das aufenthaltbestimmungsrecht brauche.
Ist das so richtig?
Das wird wohl Gerichtlich geklärt (obwohl wir uns einig sind,das die kids bei mir verbleiben#gruebel)
Welche Gerichtliche kosten kommen auf mich/ihn zu?

Bin über jede info dankbar

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Also meines Wissens nach brauchst du das nicht. Wenn ihr beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht habt heißt das ihr müsst euch einig sein, dann einer alleine kann nicht gegen den Willen des anderen den Aufenthalt der Kinder bestimmen. Wenn ihr euch aber einig seid müsst ihr soweit ich weiß garnichts machen.

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Nein, das ist Unsinn. Lass Dir das auch von keinem Anwalt einreden.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt bei beiden. Es übt immer der aus, bei dem die Kinder gerade sind.

Bei Euch geht es um den Lebensmittelpunkt. Der soll bei Dir sein. Dafür brauchst Du kein Gericht.
Falls Du mit Kindern umziehen willst, brauchst Du in jedem Fall seine Unterschrift. Aber das ist es dann auch.

Ich würde an Eurer Stelle einen Schrieb aufsetzen, der die wichtigsten Punkte regelt. Wo leben die Kinder, wie ist Umgang geplant, beide verpflichten sich dazu, das einzuhalten. Man kann da ja auch sagen, Umgang ist so und so, erlaubt aber zusätzliche Flexibilität so und so. Wie auch immer.

Dann habt Ihr beide einen klaren Plan in der Hand. Beide unterschreiben, fertig. Ich glaube, dass es hilfreich sein kann, auch für langfristig, wenn man einen klaren Plan hat, von dem natürlich immer in beidseitigem Einverständnis abgewichen werden kann.

Bearbeitet von Blubdibu
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Nein, das ist nciht so. Ihr müsst an der gemeinsamen elterlichen Sorge überhaupt nichts ändern. es kann alles bleiben wie es ist.

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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts. Hast du das alleinige Sorgerecht? Hat man als ledige Mutter normalerweise. Außer man gibt es dem Vater mit einer Sorgeerklärung. Wenn ihr euch einig seid, wo die Kinder leben, brauchst du gar nichts machen. Wenn du mit den Kindern umziehen willst und er ist dagegen und du hast das alleinige Sorgerecht nicht mehr, musst du vor Gericht.