Sonderbedarf und Österreich

Hallo,

ich bin alleinerziehend und meine Tochter braucht aus medizinischen Gründen eine Helmtherapie. Fällt der Helm unter Sonderbedarf? Wird der Sonderbedarf 50/50 von Vater und Mutter bestritten oder wird er anteilig nach finanzieller Situation berechnet?

Liebe Grüße und danke schön

Und ich lebe in Österreich

Bearbeitet von Anonymimus
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Wird sowas nicht verschrieben? Wie hoch ist da die Selbstbeteiligung?

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Die Kasse übernimmt hier leider nichts bis ganz wenig. Übernimmt sie etwas, wird der Betrag natürlich von den Gesamtkosten abgezogen. Was ist mit dem Rest? 50/50 oder anteilig nach verdienst, weißt du das?

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Nein, ich hab keine Ahnung 😉 bin nicht alleinerziehend, nicht in Österreich und Helmtherapie brauchen wir auch nicht 😉

Ich habe mich nur gewundert. Wenn ein Arzt eine Therapie für ein Kind als medizinisch notwendig erachtet, darf das doch eigentlich keine Geldfrage sein, sowas muss in einem Sozialstaat doch übernommen werden, bis auf evtl eine mini Zuzahlung...

Oder ist Österreich kein Sozialstaat? 🤨

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Du kannst die Kosten unter dem Punkt Außergewöhnliche Belastungen - Krankheitskosten mit hinein nehmen.
Allerdings hat das ganze etwas zu tun wie viel du verdienst. Diese Summe muss dich in deiner Kaufkraft einschränken. Welche Summe etc. das sein muss, ist somit Gehaltsabhängig. Aber genaueres kann ich dir da leider nicht sagen.
Machst du deine Arbeitnehmerveranlagung online? Dann kannst du die Vorberechnung einmal mit dieser Summe und einmal ohne dieser Summe machen. Und dann siehst du, ob es Sinn macht diese Kosten einzutragen oder nicht.
Ich würde das ganze bei dem Elternteil eintragen, bei dem das Kind mitversichert ist.

Bearbeitet von regenbogenwunsch
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Ich denke sie meinte nicht die steuerliche Handhabung, sondern ob sie mit dem Kindsvater 50/50 macht oder anteilig prozentual nach Gehalt.

Ich bin nicht aus Österreich, kann daher leider nicht helfen. Was sagt denn der Kindsvater dazu? Ist er vielleicht freiwillig bereit prozentual zu teilen?

Liebe Grüße
Sunny

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Guck mal hier:

https://hausdesrechts.at/2020/06/15/sonderbedarf-beim-kindesunterhalt/

oder hier:

https://www.meinanwalt.at/news/kindesunterhalt-wann-besteht-ein-anspruch-auf-sonderbedarf_dhrlco#Anspruch%20auf%20Sonderbedarf%20bei%20au%C3%9Fergew%C3%B6hnlichen%20und%20dringlichen%20Ausgaben

Ich bin auch nicht aus Österreich. Aber laut dem (Seite ist von 2017) sollte die Helmtherapie zum Sonderbedarf zählen. Wird aber etwas nach Einzelfall entschieden, auch je nachdem, wie gut der Unterhaltszahlende finanziell dasteht und ob er bisher über dem Regelbedarf bezahlt hat oder nicht.

"Ein Sonderbedarf ist dann gegeben, wenn aufgrund Gesundheit, Persönlichkeitsentwicklung, Ausbildung oder Talentförderung des Kindes außergewöhnliche und dringliche Ausgaben in unregelmäßiger Höhe anfallen, die durch den Unterhalt nicht gedeckt sind und auch nicht von öffentlichen Leistungen (Krankenkasse, Sozialversicherung etc.) abgedeckt werden können.

Beispiele in denen Sonderbedarf in Frage kommt:
- Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden (Zahnspange, Psychotherapie)
- Spitalskosten
- Computer oder Sprachferien, wenn für den Schulerfolg notwendig
- Privatschule bei gehobenen Lebensverhältnissen, wenn wichtige Gründe gegen den Besuch der öffentlichen Schule sprechen
- Prozesskosten

Kein Sonderbedarf ist:

- Kosten für Brille oder andere übliche ärztliche Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden
- der übliche Schulbedarf
- Kosten für Hobbys (Musikunterricht, Tennisstunden, Reitkurse, Sportausrüstung)
- Schulskikurs
- Schulsportwochen
- Maturareise
- übliches Taschengeld"

Bearbeitet von Blubdibu