Barunterhalt ab 18 - Berechnung?

Hallo,

Kann mir jemand näher erläutern, wie sich die Berechnung des Unterhalts für mein Kind ab 18 ändert?
Kurz die Grunddaten:
Kind lebt seit der Trennung vor 8 Jahren bei der KM und wird noch 3 Jahre die Schule besuchen

KV muss lt Beistandschaft 552 Euro pM zahlen

KM hat noch 3 weitere kleine Kinder, lebt mit dem Vater der Kinder zusammen. Arbeitet nur Teilzeit, verdient ca 1500 netto, plus Mieteinnahmen aus Immobilie (590€ pm bereinigt) und plus Kindergeld.

Mein Kind wird jetzt 18. Wie wird neu berechnet, wie läuft das (theoretisch) ab?
Unterhalt wird geringer, da KiG auch auf den KV angerechnet wird? Unterhalt bekommt ausserdem nicht mehr KM sondern das Kind direkt? Ausserdem muss die KM auch was bezahlen?
Und das Kindergeld? Bleibt das bei der KM?

Danke..

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Hallo

Der Unterhalt muss ab 18 direkt an die Tochter überwiesen werden. Du kannst aber nun das ganze Kindergeld abziehen.
Es gibt Ddt, da steht der Zahlbetrag ab 18 drin, wo das berücksichtigt ist.
Da die km noch 3 kleine Kinder hat und nicht viel verdient, wird sie kaum Unterhalt zahlen können.
Sie stellt deiner Tochter weiterhin !Wohnraum etc zur Verfügung. Das Kindergeld kann die Jm dann dafür nutzen.

Wenn das richtig gesehen habe musst du 473 Euro an deine Tochter zahlen.

Bearbeitet von Puschel74
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Bitte daran denken, dass das 18-jährige Kind nun auch Schüler-Bafög beantragen sollte. Das muss nicht zurückgezahlt werden.

Vorher kann der Unterhaltsanspruch nicht rechtmäßig ermittelt werden. Zudem wäre dennoch zu klären, welches Einkommen die Mutter hat.

Auch nicht zu vergessen, dass ein Richter unter Umständen verlangen kann, dass die Immobilie abtestoßen werden soll, damit Unterhalt geleistet werden kann. Zudem kann auch gefordert werden, dass sie Vollzeit arbeiten geht, um mehr zu verdienen.

Frage an den Beitragsersteller: Hast du noch weitere unterhaltspflichtige Kinder?

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Bafög kann sie versuchen, wird , wenn genehmigt mit dem Unterhalt verrechnet werden.

Da die Mutter noch 3 kleine Kinder hat, wird sie nicht Vollzeit arbeiten müssen.
Sie hat 1500 auf 4 zu verteilen plus die Mieteinnahmen nach dervSteuer.
Das musst du bereinigen. Somit hat sie ca 1800 für 4 Kinder, Selbstbehalt 1370. Der kann vom Gericht um 10% wegen neuem Partner und dem nichtzshlen des Mindestunterhalts gekürzt werden.
Sie muss auch nicht ihre Immobilie verkaufen.
Die Tochter wird weiterhin dort wohnen und Verpflegung erhalten und Tg. Wenn das ok ist, reicht das.

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Also es gibt deswegen jetzt keinen Stress unter uns Eltern oder so... (haben eigentlich null Kontakt, da das Kind ja groß genug ist mittlerweile und entsprechend viel selbstständig regelt)
Mir war nur wichtig mal zu wissen, wie es künftig läuft.
Wenn der gesamte Unterhalt ans Kind geht, war mein Gedanke, dass eher von ihr dann was an die KM geht... so wie ne quasi-miete...
Kenne das aus dem Bekanntenkreis eher so, dass weiterhin alles an die KM geht, nur halt weniger ab dem 18. Geburtstag, wegen dem Kindergeld was dann komplett abgezogen wird... da ja sonst für kost&logie was fällig wäre...

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Gibt es eigentlich bei euch einen Titel, den du unterschrieben hast? Wie alt sind denn die anderen drei Kinder?

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Der Titel endet normalerweise mit dem 18 Geburtstag.

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Das Kind muss nun auch selbständig die Berechnung beim Jugendamt anstoßen. Es wird sowohl das Einkommen des KV als auch das der KM berechnet. Bei beiden wird das KiG komplett abgezogen.

Alles andere ob was wie verlangt wird: Haus verkauf, Vollzeitarbeit....kann sein, muss aber nicht. Das wird das Jugendamt dann schon sagen.

Und wie dann der Unterhalt mit der KM zu Hause verrechnet wird, hast du auch nicht in der Hand (in sie Miete verlangt usw....).

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Richtig. Die km ist aber nicht leistungsfähig.
Sie kann der Tochter Betrag x anbieten und es als Kostgeld wieder einfordern.

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Also auch meiner Meinung nach soll von dem Unterhalt was für Miete, Lebensmittel, Kleidung etc gezahlt werden - ich persönlich möchte gar nicht, dass meine Große nun 473 Euro nur für sich hat - dann lernt sie ja auch keinen gescheiten Umgang mit Geld.
Mich interessierte nur, wie es künftig zu laufen hat/ wird.
Ein Termin bei der Beistandschaft ist vereinbart, wo sie mit der KM hingeht - 18. Geburtstag ist in 6 Wochen, Termin beim JA nun Ende diesen Monats.
Allerdings möchte ich sie deswegen nicht unter Druck setzen und wollte mich einfach vorab schon informieren.

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