Umgangsrecht nach Geburt

Hallo,

ich habe mich von meinem Freund (einvernehmlich) getrennt.

Nun habe ich bald die Geburt und die eine Frage zum Umgangsrecht.

Das Umgangrecht ist laut meiner Information nicht grundsätzlich gesetzlich geregelt.

Besteht schon ein Umgangsrecht des Vaters im Krankenhaus?

Und wie sieht das Umgangsrecht nach dem Krankenhausaufenthalt aus, insbesondere wenn ich stille?

Laut meiner Information habe ich als Mutter nicht mal das Recht, das sich mein Kind während der Ausübung des Umgangsrechts bei mir Zuhause aufhalten muss.

Danke ;-)

1

Hallo,

Bist du in Ö oder D? Grundsätzlich hat der Vater vor Anerkennung der Vaterschaft keine Rechte.

Meines Wissens findet der Umgang zunächst ausschließlich um Beisein der Mutter statt, insbesondere wenn diese noch stillt. So ist es bei mir, der Vater hat zunächst ein Besuchsrecht. Zumindest in Ö ist es so und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein deutsches Gericht der Mutter im Wochenbett das Baby entreißt.

LG

Bearbeitet von Katzi
2

Die Vaterschaft wurde bereits vor der Geburt vor dem Jugendamt anerkannt.

5

Dann denke ich, dass ein Umgangsrecht ab Geburt besteht. Ich bezweifle allerdings ganz stark, dass du nicht dabei sein darfst. Meines Wissens nach steht das Kindeswohl im Vordergrund und daher denke ich nicht, dass du dein Kind hergeben musst, wenn du es nicht willst und vor allem wenn du noch stillst.

LG

weitere Kommentare laden
8

Ihr habt euch einvernehmlich getrennt, dann gehe ich davon aus dass ihr normal miteinander reden könnt. Je jünger das Kind desto öfter und kurzer sollte der Umgang stattfinden. Zum Beispiel als Säugling mehrmals die Woche dafür aber nur eine Stunde. Später dann nicht mehr so oft, dafür aber auch Mal länger. später dann auch mit Übernachtung bis hin zum Wechselmodell.

Natürlich hat er auch das Recht das Kind nach der Geburt kennen zu lernen. Aber er hat nicht das Recht es dir aus dem Krankenhaus einfach raus zu nehmen und mit ihm weg zu fahren. Das Umgangsrecht muss immer zum Wohle des Kindes passieren.

9

Hallo Felina,
erstmal müsst ihr versuchen das miteinander abzustimmen und für euch drei die beste Lösung zu finden. Nur wenn ihr euch nicht einig werdet und einer vor Gericht geht, wird das Umgangsrecht gesetzlich geregelt. Aber einer stillenden Mutter wird das Kind nicht weggerissen vom Gericht.
Das Beste für das Kleine ist, wenn ihr euch Anfangs zusammen trefft und er sein Kind (und das Kind ihn) gut kennenlernt. Setzt euch am Besten vor der Geburt zusammen und überlegt euch, wie ihr das gestalten wollt. Oder macht der Kindsvater Stress deswegen?
LG Leyla

12

Nein der Kindsvater macht keinen Stress, außer das halt nicht klar ist - nach dem Krankenhaus - wie lange und wie oft.

Das Jugendamt kann hierzu eine Hilfe sein, aber entscheiden darf nur das Familiengericht. Und Gerichte kosten Geld bzw. Gerichtskosten evtl. Umänderung von Titeln etc.

Da es keine gesetzliche Grundlage gibt, müsste man sich laut Jugendamt auseinandersetzen bzw. einvernehmlich.

Das Gericht kann nämlich auch z. B. eine für die Mutter eher nachteilige Entscheidung über das Umgangsrecht treffen.

Jedenfalls hab ich keinen Rechtsanspruch darauf, dass das Kind ausschließlich (Stillzeit natürlich) während des Umgangsrecht bei mir bleibt.

13

Genau das.!
Ich habe dir auch privat geschrieben.
In Deutschland läuft vieles pro Väter mittlerweile und so entscheiden auch die Gerichte.

Aber wenn ihr euch einigen könnt, wäre es doch möglich dass er die ersten Male dich zu Hause besucht und dann vllt einfach 1-2 Stunden spazieren geht. Das schafft dir vllt auch Entlastung.

weitere Kommentare laden
18

Wenn ihr euch einvernehmlich getrennt habt und gut miteinander auskommt, warum schreibst du hier von Jugendamt und Gericht?
Könnt ihr das nicht einfach unter euch regeln, so dass es für euch zwei passt?

23

Warum fragst du, ob das Umgangsrecht schon im Krankenhaus besteht ? Dein Umgangsrecht besteht ja auch schon im Krankenhaus und es ist ja nicht mehr dein Kind als seines ?
Naja dem Vater ist doch sicher klar, dass er das Kind schlecht ernähren kann. Frisch gestillt kann der Vater aber durchaus probieren, mit dem Baby mal spazieren zu gehen ( muss ja nicht weit weg vom Haus sein), so würde es ja auch ablaufen wenn Mutter und Vater noch zusammen wären. Ich gebe dir den Rat, komme dem Vater entgegen und verhindere nicht, dass die beiden eine gute Beziehung aufbauen können. Mach also alles, dass die beiden sich sehen können. Evtl. kann man später auch Milch abpumpen, aber jetzt warte auch erstmal ob das stillen überhaupt klappt. Ich würde aber nicht automatisch dagegen sein, dass der Vater alleine Zeit mit eurem Kind verbringt, wenn es stilltechnisch funktioniert. Gibt ja auch Babys die nur alle 3 Stunden zum trinken kommen und wenig clustern.

25

Im Grunde ist es doch einfach.

Er hat ein Umgangsrecht. Den Umgang kannst du nicht verbieten. Auch nicht mit Verweis auf das Stillen.
Du hast aber alle Möglichkeiten der Welt, bei der Gestaltung des Umgangs mitzuwirken.

Regle das mit dem Vater direkt und gewähre ihm einen Umgang, damit er eine Beziehung zum Kind aufbauen kann. Das Kindeswohl steht im Vordergrund. Geht der Vater vor Gericht, ist die Wahrscheinlichkeit dass er deutlich mehr Umgangszeiten erhält, relativ hoch. Gerichte sind sehr pro-Vater. Der Vater hat ja auch jederzeit die Möglichkeit das GSR zu bekommen.

26

"Mein Kind"..
Es ist EUER Kind, es braucht den Vater wie die Mutter.
Der Vater kann nicht stillen, ok, also ist es in den ersten Monaten so, dass du dabei sein wirst und er halt das Baby mit dem Wagen um den Block schiebt oder es im Tragetuch trägt.
Warum du, wenn ihr euch gut getrennt habt und er auch nicht am Rad dreht, wie du schreibst, hier Panik schiebst, von Jugendamt und gerichtlicher Regelung phantasierst, verstehe ich nicht, ehrlich gesagt.

Je besser die Beziehung zum Vater, desto leichter läuft der Alltag, desto besser geht es deinem Kind (!) und euch Eltern in den nächsten 18 Jahren.
Warum soll er denn nicht im Krankenhaus vorbeikommen und euer Baby begrüßen?
Das wäre er doch auch, wenn ihr zusammengeblieben wärt - und er ist der Vater.