Unterhalt

Hallo

Folgende Sachlage:

Kind 1 wohnt beim Vater, Mutter ist unterhaltspflichtig.
Mutter ist erneut schwanger und kann dann nach der Geburt wegen des Babys nicht arbeiten. Muss sie trotzdem Unterhalt zahlen an Kind 1?

LG

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Ja, trotz SS bleibt sie Kind 1 ja unterhaltspflichtig.

Mit Änderungen des Einkommens wird sich die Höhe der Leistungen ändern, aber nicht der Grundsatz.

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"Ist man in Elternzeit unterhaltspflichtig?

Sind Sie Ihrem minderjährigen Kind aus einer früheren Beziehung unterhaltspflichtig, zählt Elterngeld, das Sie wegen der Geburt eines Kindes in einer neuen Beziehung beziehen, in voller Höhe als Einkommen. Das bedeutet, Sie müssen Ihrem früheren Kind während der Elternzeit auch entsprechend Kindesunterhalt zahlen."

Also ja, muss sie.
Alternativ kann der Vater des Kindes in Elternzeit gehen, sie geht schön weiter arbeiten und zahlt ihrem Kind Unterhalt, so wie es ihm rechtmäßig zusteht.

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Elterngeld gibt es aber nur ein Jahr. Und was ist danach?

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Dann muss sie arbeiten gehen. Da es Eg nur 1 Jahr in voller Höhe gibt und sie unterhaltspflichtig ist, wusste sie ja vorher.

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Ich gehe davon aus dass das Elterngeld unter dem Selbstbehalt liegt, dann muss man keinen Unterhalt zahlen.

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Wenn sie nicht arbeiten geht, reduziert sich der Selbstbehalt. Zudem muss der Kv des neuen Kindes Unterhalt an sie zahlen.
Wenn sie den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, kann ein Gericht auch den Selbstbehalt senken, dadurch, daß sie mit dem Kv zusammen wohnt.

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Und wenn sie nur 600€ EG bekommt?

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Im Prinzip ja. Sie bekommt ja EG und Unterhalt vom neuen Kv.

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Mein Mann war Unterhaltspflichtig.

Wäre er in Elternzeit gegangen ( denn das macht man freiwillig ), wäre ein hypothetisches Gehalt in Höhe des normalen Gehaltes angenommen wurden.
Somit hätte er auch mit Elterngeld den normalen Unterhalt gezahlt.

Er hat dann keine elternzeit genommen, da wir uns das nicht leisten konnten.
Schade für Kind 2, gut für Kind 1.

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Ja Männern unterstellt man ja auch, dass dort kein zwingender Grund für eine Elternzeit besteht. Frauchen ist ja da...

Aber bei einer Frau kann natürlich sein, dass die Argumentation wieder eine andere ist. Kinder gehören ja zu ihrer Mutter ;)

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Fakt: Männer können nicht stillen.
Fakt: Muttermilch ist am besten für das Baby.

Logische Konsequenz...?

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Wenn man überzeugende Gründe für die Elternzeit hat, muss man nicht zahlen.

Sollte sie stillen, kann ich mir gut vorstellen, dass sie in der Zeit nicht arbeiten muss und kein fiktives Gehalt angenommen wird.

Kommt also sicher etwas auf die genauen Umstände und im Zweifel auf den Richter an.

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Der Knackpunkt hier ist wie das Verhältnis zum ex ist. Kann man miteinander reden und einen Kompromiss finden?

Dann hat sie zwei Kinder und beide würden in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen werden. Dem zweiten Kind steht auch ein Unterhalt seitens der Mutter zu.

Der Selbstbehalt ist zu kürzen, da sie sicher mit dem neuen Partner zusammen wohnt.

Lässt man das durch Ämter oder Anwälte berechnen, kommt die unterhaltspflichtige Person schlecht bei weg.

Mein Mann musste auch vollen Unterhalt zahlen. Er hat demnach nur zwei Monate Elternzeit genommen. Das konnten wir finanziell auffangen.

Es wird echt Zeit, dass sich im Unterhaltsrecht was bewegt...das wird den vielfältigen Lebenssituation eben nicht gerecht. Irgendeine Seite wird immer benachteiligt.

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Dem stimme ich zu. Vor allem sollte der unterhaltspflichtige die günstigste Steuerklasse bekommen.