Bemessungsgrundlage Unterhalt: Vorjahresgehalt oder aktuelles Gehalt?

Hallo zusammen,

nach einer Erstberechnung durch das Jugendamt berechnen der Kindsvater und ich den Unterhalt für die Kinder grundsätzlich selbst nach dem gleichen Schema. Hierbei nutzen wir als Basis üblicherweise das Vorjahresgehalt in der Annahme, dass es unverändert bleibt.

Tatsächlich hat der Kindsvater aber Anfang des Jahres einen ordentlichen Bonus erhalten und würde damit in eine höhere Einstufung rutschen. Ich wäre davon ausgegangen, dass bei einer Gehaltserhöhung in relevanter Höhe (also auch o.g. Bonus, der laut Jugendamt für die Unterhaltsberechnung relevant ist) umgehend eine Neuberechnung erfolgt und ab sofort der höhere Unterhalt zu bezahlen ist. Im Internet finde ich unterschiedliche Auslegungen, mal wird auf das aktuelle Gehalt verwiesen, mal auf das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate.

Bevor ich nun wieder das Jugendamt kontaktiere und monatelang auf die Rückmeldung warte, hatte hier vielleicht jemand schon mal den Fall und kann mir weiterhelfen?

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Ich kenne die Regelung letzten 12 Monate. So wurde es hier immer durch die Anwälte berechnet.

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Ich kenne es auch nur so, dass man das durchschnittliche Gehalt der letzten 12 Monate als Grundlage heranzieht. Man kann auch nicht ständig den Unterhalt neu berechnen.

Ist der Bonus einmalig? Wenn ja, wird er nicht unbedingt anteilig auf zwölf Monate umverteilt, sondern auf einen längeren Zeitraum angerechnet. Am Ende macht es vielleicht keine Stufe aus und du machst viel Wind um nichts.

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Ich kenne es so, dass bei Selbständigen der Durchschnitt der letzten 12 Monate genommen wird und bei Angestellten, wo sich normalerweise nicht viel ändert, die aktuelle Gehaltsabrechnung herangezogen wird.