Wenn werdender Vater abtaucht

Liebe Community,

Ich frage für eine Freundin welche diese Seite nicht nutzt.

Sie ist in einer verzwickten Lage. Sie erwartet ein Kind von einem Mann welcher hier in Deutschland zum lediglich zum arbeiten ist. Er kommt eigentlich aus Spanien.
Ungeplant wurde sie von ihm schwanger, sie teilte es ihm mit. Nach anfänglichen Nachrichten in dem er ihr sagte er wäre fürs Baby da ist nun seinerseits Funkstille.

Meine Frage wäre, hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen? Sie hat lediglich ein Profilbild (aus WhatsApp), seine Mobilfunknummer und evtl seinen vollständigen Namen ( evtl. Weil es ja fraglich ist ob er da nicht vllt schon unehrlich war)

Wie ist die Tendenz, hat das Jugendamt Chancen ihn zu finden und um ihn darüber zu verpflichten seiner väterlichen Pflichten nachzukommen? Sprich Unterhaltszahlungen

Nehmen wir mal an er ginge zurück in sein Heimatland, hat sie dann überhaupt eine Chance?


Dies ist eine unschöne Situation, ich erbitte im Namen meiner Freundin höflich bei den Kommentaren zu bleiben.

Danke

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Weiß sie denn, wo er arbeitet? Wie kann sie ihn erreichen? Ich würde in jedem Falle versuchen seine Identität zu klären (wenn sie ihn wieder sieht eiskalt nach ID fragen). Spanien ist nicht aus der Welt.

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Nach BGB besteht in Deutschland auch die Möglichkeit, eine Feststellung der Vaterschaft gerichtlich zu beantragen. Deine Freundin sollte im Vorgriff auf diese Möglichkeit so viele Kontaktdaten wie möglich von dem Erzeuger des Kindes sichern.

Eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft bedeutet allerdings noch lange nicht, dass der Vater dann auch seinen Verpflichtungen nachkommen wird.

Der Ex-Mann meiner Schwester beispielsweise war chronisch pleite. Meine Schwester musste ihre Kinder alleinerziehend auch finanziell fast alleine durchbringen.
Mal kam etwas Geld vom Vater, oft aber auch nicht.

Viele Väter wollen nicht zahlen, bei Ausländern dürfte es sehr schwierig werden, sie zum Zahlen zu zwingen. Manche Väter können aber auch nicht zahlen oder sie gehen auch geplant in die "behördliche Armut", d.h. sie rechnen sich offiziell arm.

Vielleicht sollte sich deine Freundin mental darauf einstellen, dass von ihm nichts zu erwarten ist. Wenn doch etwas an emotionaler Zuwendung und auch an finanzieller Unterstützung kommt, dürfte die Freude umso größer sein.

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Vielleicht gibt es hier noch jemanden, der sich konkret mit einem KV im Ausland auskennt, der nicht zahlen will. Meine Vermutung wäre, dass sie da schlechte Chancen hat, sofern er nicht wieder in Deutschland arbeitet. Hier könnte man vermutlich sein Gehalt pfänden.

Generell gilt, wie andere schon schrieben, alles sichern. Wenn sie glaubhaft machen kann, dass sie alles tut, um bei der Suche zu unterstützen, wird sie vom Staat Untehaltsvorschuss bekommen, was dem Mindestunterhalt entspricht. Entfällt, sollte sie mal heiraten.

Es wäre aber auch die Frage, ob der KV überhaupt zahlen würde, selbst wenn er gefunden würde. Dafür müsste er ja ausreichend viel verdienen. Selbstbehalt sind 1370 Euro, plus Weg zur Arbeit, etc. Ich vermute ja fast, dass er keinen hoch bezahlten Job hat und durch die Kosten für Reise und Aufenthalt in D noch einiges dazu käme. Ich vermute ja, dass er solche Kosten hinzurechnen könnte, da arbeitsrelevant.
Von dem her sollte sie sich wahrscheinlich eh vom Thema Unterhalt verabschieden.

Bearbeitet von Blubdibu
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Der Selbstbehalt wird bei Pfändungen in Bezug auf Kindes-Unterhalt gerichtlich festgelegt und liegt weit unter dem Selbstbehalt bei normalen Pfändungen. Selbst erst bei einem Mitarbeiter gehabt. Da war der Selbstbehalt auf knapp 1000,- Euro netto festgelegt.
Die Ex hatte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und der musste samt laufenden Unterhalt bedient werden.

Wenn die Freundin der TE herausfindet, wo der KV arbeitet, kann sie über eine Beistandschaft beim Jugendamt pfänden lassen - laufenden und rückständigen Unterhalt.

Gibt es nicht sogar Abkommen mit einigen Ländern? 🤔
Da bin ich mir aber nicht sicher...

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Sie soll ich beim Jugendamt erkundigen, wie das mit den Unterhaltbevorschussungen funktioniert. Bei uns in der Schweiz ist es so, dass dann quasi das Amt das Einfordern des Geldes übernimmt. Sprich die Mutter kriegt das Geld vom Amt, das Amt schaut, was es vom Vater wieder reinholen kann. Funktioniert aber hier nur bis zu einem bestimmten Lohn. Wenn die Mutter einigermassen gut verdient, dann geht es hier nicht. Da muss frau dann selber schauen ...
Alles Gute, Ks