Vollzeitjob?!

Hallo ihr Lieben,

Stelle mir gerade die Frage ob der KV mich zwingen könnte, dass ich nach den 3 Jahren-die ich nun mit meinem Kind daheim bin-Vollzeit arbeiten gehe?!
Erhalte Unterhalt von ihm für Kind und mich.
Kindergartenplatz ist noch in weiter Ferne, da kaum Plätze vorhanden.
Es wäre mir nur möglich Teilzeit arbeiten zu gehen.

Freue mich über eure Antworten!
Liebe Grüße

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Nach den 3 Jahren bekommst du keinen Unterhalt mehr, nur das Kind. Du musst dann so viel arbeiten, wie es für dich und dein Kind nötig ist.

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Ich meine, bis 8 Jahre ist Teilzeit zumutbar. Vollzeit nur, wenn ausreichend Betreuung angeboten wird.

"Ab dem dritten Geburtstag des (jüngsten) Kindes ist er aber grundsätzlich zu einer Vollzeit-Tätigkeit verpflichtet. Allerdings nur, soweit es die Kinderbetreuung zulässt. Bietet der Kindergarten auch eine Nachmittagsbetreuung an, so erweitert sich die Arbeitspflicht über eine Halbtagstätigkeit hinaus. Dasselbe gilt, wenn die Schule eine Nachmittagsbetreuung anbietet (z.B. eine Offene Ganztagsgrundschule). Der betreffende Elternteil ist verpflichtet, solche Betreuungsangebote auch wahrzunehmen.
Umgekehrt gilt: gibt es keine Möglichkeit, das Kind in eine Ganztagsbetreuung zu geben, dann entfällt auch die Pflicht zur Aufnahme einer Vollzeit-Tätigkeit."

Unterhalt für dich gibt es nur, wenn Ihr verheiratet wart.

Bearbeitet von Blubdibu
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Falsch
Bis zum 3 Lebensjahr hat auch eine unverheiratete Mutter Anspruch auf Unterhalt.

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Richtig!
Es geht explizit um die Zeit, wenn das Kind bereits 3 Jahre alt ist.

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Der KV kann dich zu gar nichts zwingen. Wenn dir dein Geld mit TZ, Unterhalt fürs Kind und Kindergeld reicht, dann ist das völlig in Ordnung.