Abzug bei Unterhalt

Hallo,

ich lese hier immer mal, dass beim Unterhalt anteilsmäßig Geld abgezogen wird, wenn der andere Elternteil das Kind auch betreut. Dass beim Wechselmodell 50:50 kein Unterhalt anfällt ist mir schlüssig, aber wie schauts bei dem klassischen Modell - jedes zweite WE und hälftige Ferien - aus? Kann der andere Elternteil dafür auch Unterhalt abziehen?

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Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt bereits die klassische Umgangsregelung (14tägig, Hälfte Ferien). Deswegen den Unterhalt zu kürzen ist nicht vorgesehen.

Es ist aber ein Irrtum, dass beim Wechselmodell kein Barunterhalt fliesst. Ganz grob wird das so gerechnet, dass das Einkommen der Eltern nach Abzug des Selbstbehalts in Relation gesetzt wird und sich daraus ergibt, wer welchen Teil des Unterhalts zu tragen hat.

Grüsse
BiDi