KV hat Antrag bei Gericht gestellt

Liebe Leute,

ich hab mich kürzlich an euch gewendet, da der Vater meines Sohnes keine fixe Besuchsvereinbarung wollte, sondern lieber spontan besuchen möchte. Ich weiß gar nicht, was ich mir von diesem Thread erhoffe, wahrscheinlich möchte ich einfach nur Dampf ablassen.

Kürzlich schrieb ich ihm, er möge sich doch bitte bis nach dem September-Urlaub einen fixen Wochentag überlegen, da ich auf eine fixe Vereinbarung zwecks Planbarkeit bestehe. Bis dahin können wir gerne bei wöchentlich verschiedenen Tagen bleiben, allerdings möchte ich, dass er seine Besuche mindestens eine Woche vorher ankündigt. Seine Antwort: ich werde mir fixe Termine überlegen.

So, jetzt, ca zwei Wochen später erhalte ich einen Brief vom Gericht. Der KV beantragt das gemeinsame Sorgerecht und darüber hinaus eine Besuchsvereinbarung, alle 14 Tage für eine Stunde. Ich dachte ich lese nicht richtig, das ist für ein 9 Monate altes Baby doch extrem wenig, oder? Außerdem war das mit der fixen Vereinbarung doch meine Idee, weil ich für den Kleinen Regelmäßigkeit möchte. Jetzt dreht er es so um, als hätte ich ihm den Kontakt vorenthalten und als müsse er eine solche Vereinbarung bei Gericht beantragen, damit er seinen Sohn sehen kann.

Zuletzt war er am Samstag den 5.8 hier. Nächster Besuch wäre kommende Woche zwischen Montag und Freitag, weil wir uns mit Wochenende und Wochentag abwechseln. Bis jetzt hat er sich noch nicht gemeldet und er wird es auch morgen nicht tun. Obwohl ich ihm ausdrücklich und mehrmals gesagt habe, dass ich seine Besuche eine Woche vorher wissen möchte. Allem Anschein nach kommt er nächste Woche nicht, ansonsten hätte er sich doch gemeldet.

Mich ärgert das so. Wenn ein Besuch mal nicht stattfinden kann, weil der Kleine krank ist und er ihn deshalb 3 Wochen nicht sieht, schlägt er groß Alarm, behauptet, ich würde ihm das Kind vorenthalten, macht mich schlecht und bla bla bla. Aber wenn es dem guten Herrn nicht passt, dann ist es kein Problem, wenn er den Kleinen mal eben nur alle drei oder vier Wochen besucht. Es wäre übrigens nicht das erste mal, dass er sich drei Wochen nicht meldet. Ich find das so ungerecht und bekomme mittlerweile echt den Verdacht, dass es ihm gar nicht um den Kleinen geht sondern vielmehr darum, mich schlecht zu reden und mir die Schuld zu geben. So a la „ich wollte ja eine Bindung aufbauen aber die KM liess es nicht zu“.

Ich war natürlich auch beim JA deshalb. Die Sache mit dem gemeinsamen Sorgerecht sieht die zuständige Dame kritisch und das wird sie auch so in ihre Empfehlung an den Richter schreiben. Sie sagt, dass wir ohnehin so viele Konflikte haben und das Konfliktpotenzial dadurch nur erhöht wird. Außerdem findet sie seinen Antrag auf Umgang für eine Stunde alle 14 Tage lächerlich. Wie will er denn in zwei Stunden pro Monat die gemeinsame Obsorge ausüben, sagte sie.

Was denkt ihr darüber? Ich weiß jetzt garnicht, wie ich mich bis zum Gerichtstermin verhalten soll. Eigentlich wollte ich mich an alle 14 Tage halten, einmal am Wochenende und einmal Wochentag, so wie ursprünglich ausgemacht. Aber anscheinend passt es ihm so nicht, sonst hätte er sich ja wegen nächster Woche gemeldet. Bin dankbar über jeden Ratschlag

LG

Bearbeitet von Katzi
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Das ist so das typische Beispiel für einen Vater dem es nur um Macht geht, nicht um SORGE, wie das Sorgerecht schon sagt.

Ich würde mich an deiner Stelle von einem Anwalt beraten lassen. Ich find es gut dass das Jugendamt sich da auf deine Seite stellt, das ist schon mal viel wert.

Auf die ganzen Einzelheiten will ich gar nicht eingehen, aber das ist alles so typisch und ich verstehe deine Wut. Da wird immer groß Gejammert dass die Rechte des Vaters immer so beschnitten werden, wenn es aber um Verbindlichkeit und Zuverlässigkeit geht, muss gleich vor Gericht gezogen werden. Hinzu kommt auch, dass die Verfahrenskosten auch zur Hälfte auf dich zurückfallen, das läuft nämlich so beim Familiengericht. 50:50, immer.

Wenn man mal euren Disput ausblendet hast du trotzdem recht. Euer Sohn braucht Regelmäßigkeit und Bindung, oder wie stellt sich der KV später Umgänge bei sich zu hause, sogar mit Übernachtung vor? Ich finde jetzt einen fixen Termin dafür sogar sehr kindeswohldienlich, insbesondere wenn eure Kommunikation schon ständig von Konflikten deshalb belastet ist und du euren Sohn ja auch darauf vorbereiten kannst, dass der Papa kommt.

Und nein, im Gegensatz zu vielen anderen bin ich nicht dafür dass das Sorgerecht ohne Diskussion auf den Vater übertragen wird, nur weil er Unterhalt zahlt. Dazu gehört schon etwas mehr. Da muss man sich schon vorher genau besprechen, dass man eben immer gemeinsam im Sinne des Kindes entscheidet und sich nicht gegenseitig das Leben zur Hölle macht damit. Das Sorgerecht ist eine große Verantwortung und der wird man eben nicht nur alle 2 Wochen mal gerecht. Zum Glück schaut bei euch da ein Gericht drauf. Ich drück dir die Daumen dass es eine Regelung im Sinne eures Kindes gefunden wird!

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Das ist ja im Wesentlichen genau das, worum es mir geht. Jetzt ist es meinem Sohn wahrscheinlich noch wurscht, wenn sein Vater mal kommt und dann wieder ewig nicht. Aber in zwei, drei Jahren, sollte er eine Bindung aufbauen können, wird er traurig sein, wenn Papa dann wieder mal drei Wochen keine Zeit hat. Das möchte ich tunlichst vermeiden.

Naja, bin echt gespannt, was beim Gerichtstermin raus kommt, auch betreffend Sorgerecht.

Danke dir ganz lieb für deinen Zuspruch, LG

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Du hast so eine tolle Antwort geschrieben! Danke!

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Bei euch klappt das mit der Kommunikation doch gar nicht, von daher sehe ich es positiv, den Umgang vom gerichtlich festzulegen. Dass der Umgang viel zu wenig ist, ist auch klar. Würde ich mich aber nicht darüber aufregen. An die gerichtliche Vereinbarung muss sich dann jeder halten. Ihr müsst dann null wegen dem Umgang kommunizieren . Vielleicht kommt so etwas Ruhe bei euch rein.

Mein Ex damals wollte auch eine spontane Regelung. Wenn es dann mal nicht passte, wurde er sauer. Die Dame vom JA empfahl auch feste Zeiten, Planbarkeit für alle und Sicherheit für das Kind.

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Vielen lieben Dank für deine Antwort. Genau, so sehe ich es mittlerweile auch. Dann haben wir alles fixiert und wir haben uns daran zu halten. Ich bin ja deshalb nicht vor Gericht gegangen, sondern hab um eine schriftliche Vereinbarung unter uns gebeten, weil ich deeskalieren wollte. Aber eine gerichtliche Vereinbarung ist bestimmt das Vernünftigste. Bin gespannt, was da raus kommt.

Er möchte ja auch unter der Woche und an einem „neutralen Ort“. Bei dem fixen Tag biete ich den Kompromiss an, dass wir nach wie vor einmal Wochenende und einmal Wochentag machen. Aber das mit dem neutralen Ort will ich nicht vereinbart haben. Ich fände viel besser, wenn er einfach nach Hause kommt, um den Kleinen zu besuchen, das so fix vereinbart ist. Im Einzelfall, wenn der Kleine gut drauf ist, wenn zB das Wetter passt etc., kann man ja spazieren gehen oder so. Ich hab mich das letzte mal mit ihm im Kaffeehaus getroffen, weil es geregnet hat und er um einen neutralen Ort gebeten hat. Es hat überhaupt keinen Mehrwert gebracht. Der Kleine robbt mittlerweile, ich konnte es ihm nicht mal zeigen im Kaffeehaus 😬

LG

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Du hast bereits viele Beiträge verfasst.
Meistens ging es dabei um das liebe Geld.
Dann meinst du zahlt er zu wenig und vor kurzem ging es doch um eine Arztrechnung.
Die er mit bezahlen sollte.
Ich finde schon das er das geteilte Sorgerecht haben sollte , damit du solche Sachen wie die mit dem Arzt zb. nicht einfach über seinen Kopf hinweg entscheiden kannst.
Festgelegter Umgang ist genauso gut, für beide Seiten.
Wenn ich mich richtig erinnere ist der Vater um die 50 Jahre alt und ich denke in dem Alter kann er schon Belange eures Kindes mit entscheiden.

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Wenn sich ein Vater um das Kind kümmert, soll er gerne mitentscheiden dürfen. Wenn ein Vater das Kind nicht mal kennt, weil er sich nicht darum kümmert, kennt er auch die Bedürfnisse des Kindes nicht. Wie soll er da zB wissen, welche Schule das Beste für das Kind ist?

Im übrigen ist es in Ö ohnehin so, dass auch bei gemeinsamen Sorgerecht ich über die Kopforthese alleine entscheiden durfte. Nur „gravierende“ Angelegenheiten, zB OPs, Eintritt einer Religionsgemeinschaft, Änderung des Vornamens kann man nur gemeinsam entscheiden.

Beim gemeinsamen Sorgerecht geht es in Ö überwiegend um die Vertretungsmacht nach außen hin. Wie soll er die ausüben, wenn er das Kind zwei Stunden im Monat besucht? Ob das gemeinsame Sorgerecht gut ist oder nicht, war auch nicht die Frage. Ich vertraue da auf die Einschätzung des JA, denn die Dame kennt im Gegensatz zu dir alle Einzelheiten.

Und ja, er bezahlt meiner Meinung nach zu wenig. Das entbindet ihn aber nicht von seiner Umgangs-Pflicht. Aber danke dir trotzdem :-)

LG

Bearbeitet von Katzi