Hilfe für meine Freundin

Hallo,

eigentlich ist das eine Kategorie welche mich nicht betrifft. Aber meine beste Freundin trennt sich grade von ihrem Freund, und leider ist auch ein Kind involviert.

Kurz zu ihr. Sie ist aktuell noch in Elternzeit, erhält Elterngeld plus, und geht ab Oktober wieder arbeiten. In der passenden Stundenzahl für das Elterngeld plus. Ab nächstem Jahr möchte sie wieder Vollzeit arbeiten, wenn es die Kinderbetreuung hergibt. Ihr noch-Freund ist selbständig. Daher etwas schwierig mit der Düsseldorfer Tabelle zu arbeiten.

Welche Hilfen kann sie in Anspruch nehmen? Was ist die beste erste Anlaufstelle? Gibt es Tipps wie man es dem Kind am besten erklärt? Die Kleine ist 21 Monate alt.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Bearbeitet von AAAAAnonym123
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Ich verstehe nicht ganz, warum sie ab Oktober in Teilzeit wieder arbeiten will mit der passenden Stundenzahl für Elterngeld plus. Wenn das Kind jetzt 21 Monate alt ist, wird sie dann ja kein Elterngeld mehr beziehen (ich interpretiere "sie wird wieder Vollzeit arbeiten..." so, dass sie vor der Geburt beschäftigt war.

Vorrangig ist der Kindsvater unterhaltspflichtig. Da würde ich zusehen, dass ein Anwalt ihre Ansprüche berechnet und geltend macht. Wenn dann noch mehr Bedarf ist, kann sie ggf staatliche Leistungen beantragen.

Und sie soll ihren Anspruch auf einen Betreuungsplatz geltend machen.

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Ich habe extra nochmal nachgefragt. Sie hat vor kurzem noch das Bonus Elterngeld beantragt, welches aber wegfällt da sie nicht auf die erforderlichen Stunden kommt. Leider. Danach wollte sie eigentlich die Stunden erhöhen, wenn die Betreuungssituation gepasst hätte. Einen Platz hat sie ja schon. Die Kleine wird grade eingewöhnt.

Danke für deine Antwort ☺️

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Hallo

Erste Anlaufstelle ist der Kv. Sein Unterhalt für beide ist vorrangig vor den Sozialleistungen. Das wird auch geprüft und sie muss es angeben.

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Erste Anlaufstelle ist der Kv. Sein Unterhalt für beide ist vorrangig vor den Sozialleistungen.

Fürs Kind ja, aber nach der Trennung gilt der Grundsatz der Erwerbspflicht schon, sobald das möglich ist.

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Der Unterhalt für sie ist nicht mehr möglich, da sie schon einen Betreuungsplatz hat und auch ihre Stelle vor der Schwangerschaft wieder antritt. Leider.

Aber wie wird der Unterhalt bei Selbstständigkeit berechnet? Weil der KV hat für seine Elternzeit seine Firma auf 0 gesetzt in den letzten Monaten..

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