Aufenthalts bestimmungs recht was muss ich dem vater mitteilen

Guten tag ,
Ich brauche dringend einen rat. Aber erst mal meine geschichte. Ich lebe getrennt von meinem ex partner ,da es ein heftigen streit gab da er meine kinder sehr schlecht behandelt hat unter anderem bei minus graden das kind auf dem balkon aussperrte, sich dinge erregt habe während er eins meiner kinder im arm hatte oder sich das intim bereich unserer gemeinsamem tochter genau anschaute beim wickeln. Zu dem er mich auch sehr schlecht behandelt hatte und ich den letzten ausweg sah ins frauenhaus zu flüchten. Dort lebte ich fast ein halbes jahr da er sich weigerte die gemeinsame wohnung zu verlassen. Und er dann hinter dem rücken die wohnung kündigen lies ohne meine unterschrift. Ich aber auch nicht die kraft hatte dagegen auch noch anzu gehen habe ich vom frauenhaus aus eine wohnung gesucht und gefunden. Das gericht hatte beschlossen das dass gemeinsame sorgerecht bestehen bleibt , auch wenn ich nicht verstanden habe warum auf grund der vorgeschichte das alleinige aufenthaltsbestimmungs recht habe ich aber über schrieben bekommen. Jetzt in der neuen umgebung möchte ich die gemeinsame tochter wieder in der kita anmelden ich habe schon herraus gefunden das ich dafür nicht seine unterschrift brauch hierzu meine frage muss ich dem vater trotzalledem mitteilen in welche kita sie gehen würde wenn ich die dort anmelde? Das problem ist das er schon als ich im frauenhaus war uns versucht hat zu orten und angefangen hat uns zu stalken und ich das gerne vermeiden möchte das meine kinder nich mehe geschädigt werden oder in angst leben müssen. Da er bis jetzt unsere neue adresse nicht kennt da ich auch eine auskunftsperre machen lassen habe. Also muss ich dem vatee mitteilen in welche kita unsere gemeinsame tochter geht trotz das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und der auskunftsperre ?
Vielen lieben dank schon mal im vorraus :)

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Natürlich, der Vater ist genauso Inhaber der Personensorge, wie du und hat exclusive der Bestimmung des Aufenthaltsortes exakt die selben Rechte wie du

Deine Interessen sind nachrangig gegenüber den Interessen des gemeinsamen Kindes

Das Familiengericht hat dir ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zuerkannt. Dann entscheidest du allein, wo das Kind lebt und wohnt.
Die Personensorge verbleibt bei beiden Elternteilen verbleiben, so dass du ausschließlich über den Aufenthalt des Kindes entscheidest, während andere Entscheidungen, die die Angelegenheiten des Kindes betreffen, beide Elternteile weiterhin gemeinsam entscheiden (z.B. Schulbesuch, Kita, etc).

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Also mein anwalt sagte mir das ich ohne seine zustimmung sie in der neuen kita anmelden kann ohne dafür seine unterschrift benötige dazu nicht. Meine frage ist ja viel mehr muss ihm dann mitteilen in welche kita sie geht somit würde ich ja wieder unser aufenhalt preis geben. Das ist ja genau das was ich und meine anwältin vermeiden wollen.

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Ich habe für die Anmeldung in der Kita die Unterschrift meines Ex-Mannes benötigt, welche ich nicht einfach mal eben von ihm erhalten habe. Wir haben ebenfalls geteiltes Sorgerecht.

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Unten steht, dass du eine Anwältin hast. Warum fragst du das nicht sie anstatt irgendwelche fremden Leute in einem Forum?

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Warum so unfreundlich?