KV möchte Fahrtstrecke teilen

Hallo,

Vielleicht hatte jemand schon so eine Situation. Der KV wohnt ca 1,5 Stunden entfernt und möchte, dass wir uns in der Mitte treffen. Ich möchte das aber nicht weil meine Tochter, 10 Monate alt, Autofahren hasst. Weiters möchte er, dass ich mit der Tochter Wochenenden bei ihm verbringe, damit sie sich an seine Umgebung gewöhnt. Er droht mit Gericht, kann er das gerichtlich durchsetzen? Er hat sie bisher in Summe 6 Stunden besucht.

Er wohnte immer schon so weit weg, ich bin damals gependelt.

Danke

Bearbeitet von Authorrrrr
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Hey!

Er hat die Tochter bisher in 10 Monaten 6 Stunden gesehen?

Ich würde garantiert nicht meine Wochenenden bei ihm verbringen, sondern verlangen, dass er erstmal herkommt, um überhaupt eine Bindung aufzubauen und die Tochter in ihrem Umfeld kennenzulernen. Dann würde ich auch allerdings mal ihn besuchen. Aber ich würde das Kind zum Umgang nicht in der Mitte in irgendeiner Stadt geben

Informier dich doch beim Jugendamt in deiner Stadt, wie Umgänge in dem Alter durchgeführt werden.

Liebe Grüße
Schoko

Achso, Nachtrag: informier dich über die Empfehlungen zum Umgang. Genau die würde ich ihm schriftlich anbieten. Bevor er dir hinterher die Schuld am fehlenden Engagement in die Schuhe du schiebt und dich als bindungsintolerant hinstellt. Bindungsintoleranz als Begriff googlest du bitte.

Bearbeitet von schokofrosch
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„Bindungsintoleranz als Begriff googlest du bitte.“ What? Wie kommst du darauf der TE hier solche Befehle zu geben? 😄

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Wo ist denn beim Wort "bitte" ein Befehl zu vermuten? Es ist sehr sinnvoll, über "Bindungsintoleranz" informiert zu sein, da manche Jugendämter und Familiengerichte leider überzeugt sind von dieser Theorie, obwohl sie nicht in Studien belegt ist.
Dadurch ist schon viel Leid bei Müttern und Kindern entstanden.

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Es fehlen ein paar Informationen. Habt ihr zusammen gewohnt bzw hatte euer Kind seinen Wohnsitz dort? Oder habt ihr nie zusammen gewohnt und jeder hatte seine eigene Wohnung?
Wenn euer Kind immer bei dir den Wohnsitz hatte, muss er eigentlich fahren. Er hat die Hol und Bringpflicht.
Er hat dir auch nicht vorzuschreiben, dass du den Umgang dort verbringst. Er hat aber ein Umgangsrecht. Wäre es die Möglichkeit, dass er eure Tochter holt und dann auf den Spielplatz geht oder einen Ausflug macht? Er könnte die Tochter auch mal holen für ein paar Stunden zu sich nach Hause ggf wenn nicht mehr gestillt wird. Mach doch diese Vorschläge, am besten per Email, so kannst du vorweisen, dass du den Umgang nicht boykottierst.
Dein Ex kann den Umgang auch gerichtlich regeln lassen altersgerecht.
Ich habe meine Tochter jahrelang die halbe Strecke gefahren, das waren bei uns auch 100 KM. Ihr habt nunmal ein Kind zusammen, da sollte man sich nicht komplett verweigern.
Man könnte auch versuchen erstmal beim JA eine Lösung zu suchen.

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Hallo, wir hatten immer zwei getrennte Wohnungen und die Distanz betrug immer ca 1,5 Stunden. Unsere Tochter hatte von Anfang an ihren Wohnsitz bei mir. Er kann unsere Tochter nicht holen und mit ihr Ausflüge machen, weil ich noch stille und er unsere Tochter bisher in 10 Monaten nur 6 Stunden gesehen hat in meinen Beisein. Vorgestern war er wieder mal da, davor 7 Wochen nicht. Sie kennt ihn faktisch nicht, er hat sie nicht einmal gewickelt gefüttert etc daher möchte ich (noch) nicht, dass sie mit ihm alleine ist, bevor sie nicht eine Bindung zu ihm aufgebaut hat.

Ich verweigere mich nicht komplett aber ich bin der Meinung, dass er sie jetzt mal eine Zeit lang regelmäßig in meinem Beisein und in ihrer gewohnten Umgebung besuchen soll. Wenn er das einige Zeit durchhält, dann kann man über den nächsten Schritt (er macht alleine mit ihr hier Ausflüge) reden. Ich denke, dass ein Treffen in der Mitte sinnlos wäre, denn erstens hasst unsere Tochter Autofahren und schreit sich regelrecht in Rage und zweitens was machen wir dann dort in einer anderen Stadt, in einer ungewohnten Umgebung? Kaffeehaus ist ja auch nicht so toll fürs Kind.

Liebe Grüße

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Du wirst allerdings nicht drumherum kommen, dass die beiden auch Zeit alleine verbringen. Wenn er seinen Umgang gerichtlich einfordert, wird er auch Umgang bekommen, den er ohne dich umsetzt.

Ich kann ja deine Sorge verstehen, nur ist diese nicht förderlich, was eine Bindung zwischen den beiden betrifft. Da wird dir wahrscheinlich auch jedes Gericht einen Strich durch die Rechnung machen, wenn du bei jedem Umgang dabei sein willst. Der Vater hat ein Recht darauf, den Umgang nach seinen Vorstellungen durchzuführen.

Umgekehrt möchtest du sicherlich auch nicht, dass er bei jedem Umgang dabei wäre, den du wahrnehmen würdest!

Euer Kind wird sich ans Autofahren gewöhnen (müssen). Was dann unternommen wird, lässt sich ja planen, falls ihr beide den Umgang gemeinsam bestreitet. Sollte aber nicht der Regelfall sein, da auch der Vater das Recht hat, den Umgang so zu planen, wie er es für richtig hält.

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Hallo,
es ist leider so, dass der Umgangsberechtigte das Kind dort abholen muss wo es lebt.
Wobei ich jetzt davon ausgehen, dass du mit dem Kind noch nie beim Vater gewohnt hast,
dann würde es etwas anders aussehen wenn du mit dem Kind von dort weggezogen wärst.
Wenn man sich versteht kann man sich in der Mitte treffen, aber macht kaum jemand,
meist sind die Kinder bei den Frauen und die pochen auf ihr Recht, dass der Vater das Kind
abholen und zurück bringen muss.
Wenn nur das der Streitpunkt ist, dann mach ihm klar, dass er das Kind holen und bringen muss,
ansonsten investiert ihr nur Geld in Rechtsstreitigkeiten.

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Danke für deinen Beitrag. Bei uns geht es ja darum, dass dann auch die Umgangszeit in der Mitte stattfinden würde. Die Tochter kennt ihn nicht, er hat bisher (10 Monate) 6 Stunden in Summe mit ihr verbracht. Daher vorerst nur Besuche in meinem Beisein. Wenn sie eine Bindung aufgebaut hat und alleine zu ihm kommt, kann man natürlich darüber reden, dass wir uns in der Mitte treffen. Aber jetzt finde ich Besuche in ihrer gewohnten Umgebung, also bei uns Zuhause sinnvoller als in irgendeiner fremden Stadt. Dazu kommt, dass sie Autofahren hasst und sich regelrecht in Rage schreit.

Liebe Grüße

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Wie stellst du es dir denn vor? Dass der KV jedes Mal zu dir kommt, 1-2 Stunden mit dem Kind spazieren geht, und dann wieder fährt? Oder was wäre aus deiner Sicht eine vernünftige Lösung?

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Ja und es ist auch so gerichtlich abgesegnet. Sobald eine Bindung besteht, sieht die Sache natürlich anders aus. Da er aber er du 7 mal je 1 Stunde da war, ist noch keine Bindung entstanden.

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Wenn diese Vorgehensweise gerichtlich festgelegt wurde, dann ist es doch schon entschieden und die Aussage, dass er deswegen vor Gericht gehen möchte, ist erstmal hinfällig, solange die Situation so ist wie jetzt.
Wenn das Kind etwas größer ist, werden vermutlich auch die Autofahrten anders und dementsprechend kann der Umgang dann auch anders ablaufen. Aber an dem Punkt seid ihr ja noch nicht.