Pfändung einleiten ja oder nein?

Hallo in die Runde der Alleinziehenden🙃

Ich habe eine Beistandschaft und erhalte derzeit UVG, da der Vater unregelmäßig gezahlt hat. Die letzten beiden Zahlungen ans Jugendamt hat er wohl trotz Mahnungen nicht gezahlt. Das Jugendamt möchte nun eine Rückmeldung von mir, ob sie die Pfändung einleiten sollen oder nicht.
PKH würde ich nicht bekommen, aber das tut jetzt nichts zur Sache.
Was passiert aber, wenn ich dem nicht zustimme? Weiß das jemand? Das Blicke ich irgendwie noch nicht.

Danke Such für Erfahrungen und Rückmeldungen

Sandy

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Hallo Sandy,

Wenn Du der Pfändung nicht zustimmst erhälst Du den UV nicht mehr, musst unter Umständen den bereits erhaltenen zurück zahlen. Das Jugendamt tritt ja nur in Vorleistung, holt sich das Geld vom Vater wieder. Wenn Du dies verhinderst erhälst Du keine Leistung mehr.

LG
Sunny

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Danke für Deine Rückmeldung! Genau das meinte ich, da bin ich mir nicht sicher. Ich hatte zwar mit der Tante vom Jugendamt telefoniert, aber das hat sie nicht gesagt. Im Schreiben steht auch nichts diesbezüglich.
LG

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Wenn das jetzt nicht etwas sehr bundeslandspezifisches ist, kann ich deiner Aussage nicht ganz zustimmen sunnyo.

UVG hat keine Grundlage, die Leistungen einzustellen, wenn die Mutter einen Pfändungsversuch nicht zahlen möchte. Mangelnde Mitwirkung gibt es, wenn sie bei der Titelschaffung nicht mitmacht. Aber den gibt es ja bereits.

Unterhaltsvorschuss wird nicht für die Mutter, sondern den Vater gezahlt. Und der Anspruch geht auf das Kind über. Du kannst also von der Mutter nicht verlangen, "Kohle für einen Pfändungsversuch" rauszuhauen, von dem idR keiner sagen kann, wie erfolgreich er ist.

Wenn die Mutter den Pfändungsversuch nicht zahlen will, ist das kein Grund für Einstellung oder gar Rückforderung UVG.

UVG ist nicht gleich Beistandschaft.

Aber: Der Beistand kann die Pfändung trotzdem raushauen, wenn er der Meinung ist, dass das für das Kind das Beste ist. Das kannst du wiederum nur verhindern, wenn du in diesem Sonderfall die Beistandschaft aufhebst.

Eine Pfändung kostet um die 50 Euro (glaube irgendwann war die Gebühr mal bei 22 Euro, dann noch bissl was für die Zustellung usw).

Und wenn er bislang gezahlt hat, hat er offenbar genug Geld. Dementsprechend: Mach es. Die 50 Euro sind gut investiert. Denn der große Vorteil ist der:

Sobald die Pfändung läuft, läuft die solange, bis die Gläubigerseite einstellt. Wenn er nicht gerade den Job schmeißt und untertaucht (das Fass will ich an der Stelle jetzt mal nicht aufmachen), bedeutet das in Zukunft, das ihm der Unterhalt gar nicht erst ausgezahlt wird, sondern direkt an Jugendamt/Dich geht. Und das heißt verlässliche Zahlung in Zukunft. Kein hinterherlaufen, kein Betteln, kein Erinnern, kein Nervenkrieg mehr.

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Es ist echt sehr komplex. Er würde weder seinen Job schmeißen, noch untertauchen. Es sind auch die € 50, die es kosten würde. Ich weiß, dass er gerade tief im Dreck steckt finanziell und es mit Schuldeberatung usw. wieder gerade richten möchte. Da möchte ich eigentlich nicht dazwischengrätschen und noch mehr Ärger und Streß verursachen. Ich weiß echt nicht, was richtig und falsch ist.

LG Sandy

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Oh, in diesem Fall rate ich unbedingt zur Pfändung. Wenn nämlich die anderen Gläubiger von ihm Pfänden dann wäre es so dass die Pfändung des KU vorrang hat allem anderen gegenüber. Er kann sich aber eine Freistellung beim Schuldnerberater ausstellen lassen und dadurch den Unterhalt ohne Pfändung bezahlen, das geht auch.
Unbedingt schnell beraten lassen.

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Lass dich rechtssicher bei einem Fachanwalt beraten.

Ich habe das auch schon öfter gemacht. Manchmal hat es 50Euro gekostet, meistens war es umsonst.

Ruf da mal an.