Miete zu teuer fürs Bürgergeld!?!

Hallo,

ich bin vor über 1 Jahr ausgezogen mit meinen Kindern in eine Wohnung. Haben jetzt „Fuß gefasst“, neuer Kindergarten, neue Schule, etc. nun bekomm ich heute einen Brief…
Die Karenzzeit endet bald und sie reduzieren die Miete um 280€ 😱.
Die Wohnung sei zu teuer, aktuell findet man kaum eine günstige Wohnung 😡.
Meine Kinder leiden an psychischen Problemen und jetzt wieder umziehen, neuen Kindergarten und neue Schule suchen. Ist das rechtens?
Bin um jeden Rat dankbar 🙏🏼

3

Wenn die Wohnung nicht im Rahmen der Tabelle liegt, dürfen Sie nach 6 monatiger Frist kürzen.
Wenn Deine Kids gesundheitliche Probleme haben, in denen man z. B. eine größere Wohnung benötigt, haben müssen diese angegeben und geprüfte werden, z.B. Pflegebett, Rollstuhl, bodenebene Dusche. Das gilt auch für geistige Einschränkungen.

Ansich und völlig wertfrei ist es richtig, dass es eine Regelung gibt. Man will vermeiden, dass man sich Wohnraum anmietet der nicht im Rahmen des Bürgergeldes liegt. Als Leistungsbezieher bekommt man nämlich geförderten Mietraum, welcher nicht für die Normalverdiener zur Verfügung steht und da Wohnraum knapp ist, kam es auch dazu.

4

Mein Sohn hatte aufgrund Mobbing Startschwierigkeiten in der Schule.
Wenn er jetzt wieder die Schule wechseln müsste, wäre das für ihn ein Absturz.
Er war deswegen in stationärer psychiatrischer Behandlung.

Würde da ein Gutachten reichen.

5

Ich glaube nicht, dass das ein Grund für eine größere Wohnung ist…

Bist du aktiv auf der Suche? Wie viele Absagen hast du schon bekommen?
Die solltest du aufheben und evtl bekommst du eine Verlängerung wenn sie sehen dass du trotz Bemühungen nichts finden kannst

weitere Kommentare laden
1

Wenn deine Karrenzzeit (den Begriff kenn ich eigentlich nur aus Österreich - gibt's da auch Bürgergeld?!) endet, heißt dass doch, dass du wieder arbeiten gehst. Verdienst du dann so schlecht, dass du dir die Miete nicht leisten kannst, weil dann würde dir ja Unterstützung zustehen, wenn du arbeiten gehst und es nicht reicht

2

Ich bin noch in Elternzeit und mach noch eine Ausbildung.
Karenzzeit ist jetzt neu da es jetzt Bürgergeld heißt.

Bearbeitet von Rat123
6

Wenn du eine Ausbildung machst, müsstest du doch ggf. Ausbildungsgehalt bekommen? Dazu Kindesunterhalt und ggf. Betreuungsunterhalt? Dann könnte Wohngeld und Kindergeldzuschlag noch eine Option sein? Lass dich direkt im Sozialamt oder bei der Caritas, Diakonie o.ä. beraten.

weiteren Kommentar laden
12

doppelt.

Bearbeitet von Gloeckle
15

Hallo,

arbeite als Sachbearbeiterin im Jobcenter und nach § 22 Abs. Satz 7 SGB II ist es so:

…Soweit die Aufwendungen für Heizung und, nach Ablauf der Karenzzeit, die Aufwendungen der Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.

Das bedeutet, wenn es dir nach der Karenzzeit (12 Monate) und einer weiteren Belehrungsfrist (6 Monate) nicht möglich, oder nicht zuzumuten ist, durch einen Umzug die Kosten zu senken, sind sie solange anzuerkennen, bis es dir möglich, oder zuzumuten ist.

Nicht möglich wäre es, wenn es in deinem Landkreis tatsächlich keine angemessene Wohnung gibt (ist heute ja auch gar nicht mehr so einfach eine Angemessene zu finden, in meinem Fallbestand ist jede 2. unangemessen), nicht zuzumuten wäre ein Umzug, wenn es dir, oder deinen Kindern gesundheitliche Nachteile bringt. Hierzu kannst du ärztliche Atteste vorlegen.
Bitte schriftlich um eine Einzelfallentscheidung und lege die Schreiben der Ärzte bei. In der Regel bekommst du die Einzelfallentscheidung. Sollte sich der Sachbearbeiter bzw. Vorgesetzte anders entscheiden, dann gehe unbedingt in Widerspruch (als Bürgergeldempfänger bekommst du in der Regel Prozesskostenhilfe) spätestens im Widerspruchsverfahren bzw. vor Gericht wirst du deine Einzelfallentscheidung bekommen und in der Wohnung bleiben können.

19

Vielleicht kann man eben nicht noch eine Ausbildung auf Steuerzahlerkosten in einer schönen großen Wohnung machen. Warum denkst du, dass dir das alles zusteht? Warum hast du keine Ausbildung vor den Kindern gemacht? Ein Kind kann ja mal die Planung zerschießen, aber dann ein zweites? Und warum bist du überhaupt in eine ungemessen große Wohnung gezogen bzw. was hat dich gehindert, sofort nach dem Einzug nach einer billigeren zu suchen?

Manchmal ärgert mich wirklich, dass ich alles brav geplant, gespart und immer viel gearbeitet habe. Du bist aber wahrscheinlich (wie alle) ein Ausnahmefall und kannst wegen neuer Allergien deinem alten Beruf nicht mehr nachgehen. Ja dann....