Vollmacht für Flugreise ?

Hallo,
Ich bin verheiratet, wir leben seit kurzem getrennt und haben das gemeinsame Sorgerecht für unseren Sohn.

Nun würde ich im Sommer gerne mit Ihm in die. Urlaub fliegen.. Brauch ich dazu die Erlaubnis bzw. eine Vollmacht des Vaters ? Kann mir nämlich gut vorstellen, dass er mir diese aus Gehässigkeit nicht ausstellen würde .

Liebe Grüße

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Soweit ich weiß, kannst du innerhalb der EU mit deinem Kind reisen. Du solltest dem Vater nur sagen wo und wann.

Ich hatte das gleiche Problem vor 2 Jahren. Ich hatte eine für Mallorca gewollt und er gab mir keine. Heute ärgere ich mich, dass ich nicht einfach geflogen bin

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Naja, vor zwei Jahren war Covid noch aktuell. Ich trage heute noch FFP-Maske im Flieger.

Also Gründe für Bedenken hätte es gegeben, ebenso Antworten auf die Bedenken.

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Der Vater war ein COVID Gegner. Also diesen Grund hätte er nie angebracht. Zumal das in Mallorca nicht wirklich anders war, als im Deutschland. Er hatte den Einwand, das bei 2 4 jährigen der Mittagsschlaf für einen Tag ausfällt. Ich habe ihm zuliebe zurückgesteckt und würde das nie wieder tun. Wenn du gerne deine Maske tragen möchtest, kannst du das auch sehr gerne machen.

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Zwei Dinge:

1.
Rechte der Erziehungsberechtigten untereinander: Sicher ist eine Information Vorab erforderlich mindestens aber geboten. In sicheren Reiseländern der EU (plus NO, ISL, Vatiian,...) reicht das auch. Es ermöglicht aber zumindest eine Intervention. Ferienhausurlaub in DK, AT oder NL problemlos, da begründeter Widerspruch nicht zu erwarten ist. Mit einem Kind mit besonderem medizinischen Bedarf auf mehrwöchige Wanderreise ins rumänische Bergland wäre zumindest gut zu begründen, wie Vorsorge getroffen wurde. Das zu fragen ist ja berechtigtes interesse, gar Pflicht, beider Sorgeberechtigter.

2.
Kontrollen: Es reist sich viel entsannter mit Vollmacht. Grenzübertritt, Check-in beim Hotel, Krankenhausbesuch,... für die Vollmacht denke ich lieber haben als brauchen. Erst Recht bei Flugreisen, da dort immer ID kontrolliert wird. Besonders wichtig bei unterschiedlichen Familiennamen, sei es dass du als Elternteil deinen Geburtsnamen behalten hast oder jetzt mit einem anderen Erwachsenen etwa dem neuem Partner unterwegs bist. Eine gute Grenzkontrolle sollte da nachfragen. Dann ist eine (internationale) Geburtsurkunde in Kopie nebst der Reisevollmacht vom anderen Elternteil praktisch und klärt alle berechtigten Fragen auf einen Blick.

TE,
Das Formular gibt es beim ADAC auch gleich in mehrsprachig. Ausfüllen, rechtzeitig (2-3 Wochen vorher) dem Vater zumailen und um Unterschrift bitten, vielleicht gleich mit dem Nebensatz, dass das eine Erlaubnis zu erteilen für dich umgekehrt selbstverständlich wäre, sofern es in ein sicheres Reiseland ginge.

Übrigens setzt du damit auch gleichjden Ton für eure Zukunft als Eltern. Wenn du bei so etwas kleinem mauerst und er von der Reise erfährt, weil sich das Kind verplappert, kannst du künftig mit mehr Gegenwind rechnen.

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Ich hab es immer dabei. Ich hoffe, diese kindischen Reaktion sind bei deinem Ex nicht wirklich da. Er verbaut doch seinem Kind nen Urlaub und in Zukunft vielleicht auch sein, wenn er mal weg will.

Laut ADAC braucht man es wohl besonders hier:

"In Europa betrifft dies insbesondere Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien. "

Ich musste es mal vorlegen auf dem Weg nach GB, meine Schwester als wir nach Griechenland sind...

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Wie die Vorschreiber schon sagen, bei Flugreisen ins Ausland ist es grundsätzlich gut, sowas zu haben.

Ich würde allerdings nicht 2-3 Wochen vorher um Unterschrift bitten, das ist viel zu spät, wenn er sich quer stellt.

Mach das vor der Buchung, Monate im Voraus. Wenn Du keine Antwort bekommst, dann nochmal schriftlich mit Frist. Wenn wieder nix passiert, kannst Du übers Gericht die Unterschrift ersetzen lassen.

Verbieten kann er das nämlich nur mit sehr guten Gründen (Reisewarnung fürs Reiseziel zB).

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>Ich würde allerdings nicht 2-3 Wochen vorher um Unterschrift bitten, ...

Guter Hinweis. Also _spätestens_ 2-3 Wochen vorher im 'Normalbetrieb'.
Ist unklar, ob du vor Gericht musst, lieber mindestens(!) zwei Monate vorher mit zwei Wocher Frist, dann bleiben 6 Wochen für ein schnelles Verfahren.

Aber eigentlich macht eine Weigerung bei Reisen in der EU kaum Sinn.