Prozesskosten Unterhalt…Weshalb?

Hallo liebe Forengemeinde, leider ist mein zuständiges Jugendamt „etwas“ sparsam mit Infos und deshalb hoffe ich jetzt hier auf Informationen. Die Kurzfassung: KV zahlt keinen Unterhalt. Beistandschaft ist eingerichtet. KV reagierte nicht auf die Briefe vom Jugendamt. Mein letzter Stand seitens Jugendamt: Verfahren zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt wurde durch Beistandschaft eingeleitet.
Seitdem- nichts gehört.
Heute: Brief von der Beistandschaft- Zwangsvollstreckung soll eingeleitet werden. Ich soll einen Antrag auf Prozesskosten/ Verfahrensbeihilfe stellen.

Nun meine Fragen:
Kann ich daraus schließen das es nun einen vollstreckbaren Unterhaltstitel gibt? (Bisher keine Info darüber unterhalten)
Weshalb habe ich nun kosten? Die Beistandschaft ist doch dazu da, um die Ansprüche meines Kindes geltend zu machen und „es“ zu vertreten bzw. im Namen des Kindes zu handeln.

Zu guter Letzt: Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen? (Falls relevant - 1 Kind).

Ich werde natürlich auch noch den zuständigen Bearbeiter beim Jugendamt anrufen. Aber leider ist er nur sehr sehr schwer erreichbar und, wie oben erwähnt, sehr sparsam mit Informationen.

Vielen Dank bereits vorab.

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Hallo,

bei war genau das selbe Theater.

Momentan wird bei euch die Klage seitens der Beistandsschaft vorbereitet, einen Titel gibt es noch nicht.

Antrag auf Prozesskostenhilfe musste ich auch stellen, warum weiß ich ehrlich gesagt nicht mal genau 🙈
Wahrscheinlich kommt das Geld aus einem anderen Topf und hat Vorrang.
Wenn ich mich recht entsinne, wurde der Antrag bei mir auch aufgrund eines geringfügig zu hohen Einkommens abgelehnt.

Long Story short.
Mein Ex wurde verklagt, der Klage wurde natürlich stattgegeben.
Er muss die vollen Prozesskosten (knappe 9000€) zahlen, ich keinen Cent.

Also keine Angst, auf dich kommen keine Kosten zu.
Ich weiß nicht, ob das dein JA genau so handhabt, aber ich habe immer Anschriften vom Schriftverkehr mit meinem Ex bekommen, genau wie dann das Urteil.
Falls du das nicht bekommst, würde ihj da vielleicht drum bitten.

VG und allesgute!

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Danke für deine Rückmeldung.

Ich frage mich ja in welchen Fällen der Klage nicht stattgegeben werden würde und (Beispielsweise) ich die Kosten tragen müsste?

Bisher habe ich nur Abschriften von den ersten 3 Anschreiben an den KV vom Jugendamt bekommen. Wie gesagt, es läuft sehr schleppend was die Informationsweitergabe seitens Jugendamt angeht.

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Die Klage wird nur abgewiesen wenn sie nachweislich nicht rechtens ist. Also wenn z.B. der Beklagte gar nicht der Vater des Kindes ist. Dies ist aber sehr selten da in der Regel vor einer Klage diese Dinge geprüft werden.

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Guten Morgen!

Die Prozesskosten betragen keine 9.000 €, das ist nur der Verfahrenswert. Nach dem richtet sich, was du dann letztlich zu berappen hast.

Wenn eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden soll, dann gibt es einen Titel. Und in deinem Fall war das wohl ein Beschluss vom Amtsgericht im sogenannten vereinfachten Unterhaltsverfahren (dazu braucht es keinen Verfahrenskostenhilfeantrag). Letztlich müsste man dich dennoch informieren, wie hoch der Titel ist. Also nachfragen, am besten E-Mail schreiben. Viele Beistände haben viel zu viele Fälle und dann leidet die Kommunikation.

Damit du für den Gerichtsvollzieher nicht die Gebühren zahlen musst (22 Euro Zustellung, xyz Euro Anfahrtspauschale und was es da nicht alles gibt), die sich je nach Konstellation auf ca 50 bis 100 euro belaufen, musst du den Antrag ausfüllen.

Dann wird hoffentlich bis zur Volljährigkeit PKH für alle Handlungen zur Zwangsvollstreckung bewilligt. Und dann kann der Beistand pfänden, Gerichtsvollzieher losjagen und so weiter. Sprich wenn der Vater nicht zahlen möchte, kriegt er den Unterhalt gar nicht erst ausbezahlt, der geht ans Jugendamt und dann an dich. Grenze ist der Pfändungsfreibetrag.

Das mit der Kommunikation ist natürlich schade, aber die Richtung stimmt für Dich schon mal.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende