Unterhaltsvorschuss rückwirkend???

Hallo ihr Lieben,

eigentlich hatte ich mich ja ohne Ämter mit dem KV über Besuchsrecht und Unterhalt geeinigt ... aber seine Neue hat ihm wohl gesagt, er dürfe "das Kind" 6 Stunden in der Woche sehen #augen .... und deshalb zahlt er jetzt doch nichts - auch nicht rückwirkend - weil ich ihm ja "vorsätzlich" das Kind vorenthalten habe (was kann ich dafür, wenn er nicht zum verabredeten Zeitpunkt kommt und auch nicht absagt ...) ... eigentlich passt es ihm nur nicht, dass mein Freund, Constantin und ich jetzt als "Familie" zusammen leben ... #bla #bla #bla

Naja, wenn ich jetzt Unterhaltsvorschuss beantrage, bekomme ich das dann rückwirkend oder nicht???

#danke schonmal
LG
Janet mit Constantin, de das zum Glück noch nicht versteht ...

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Hallo Janet,

wenn "ER" es nicht anderst will, dann wende dich an das JA und beantrage Unterhaltsvorschuß und die Beistandschaftshilfe für deinen Sohn, die kannst du jederzeit wieder beenden. Das JA kümmert sich dann um den Unterhalt und die Zahlung vom KV. Ich denke mal nicht das du den Vorschuß rückwirkend bekommst aber du kannst den Unterhalt betiteln, also eine Urkunde erstellen lassen, mit der du dann den Unterhalt einklagen kannst, bzw beim Arbeitgeber pfänden lassen kannst. Dank eine`s Tipp`von hier, kann ich dir noch den Rat geben, wenn er sich weiterhin weigert den Unterhalt zu bezahlen, dann besorge dir vom Finanzamt ein Formular ( Lohnsteuerermäßigung Antrag, für dieses Jahr ) mit dem du das halbe Kind von seiner Lohnsteuerkarte nehmen und er somit den Kinderfreibetrag nicht verwenden kann, bei seinem nächsten Lohnsteuerausgleich... . Das geht übrigens auch, wenn er nicht mind. 75 % des Unterhalts bezahlt. Den Antrag kann/muss man dann jedes Jahr neu stellen. Du hast dann das volle Kind auf deiner Karte.
Wenn der KV arbeitet, dann muss er den Unterhalt rückwirkend bezahlen, je länger er nicht zahlt umsomehr muss er dann nachzahlen.
Ich hoffe mal das ich alles richtig wiedergegeben habe #kratz, zumindest war es bei mir so.

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Hallo :-)

Erstmal #danke
Ich glaube allerdings nicht, dass der kerl pfiffig genug ist, den Kurzen auf seine Karte zu setzen ;-) .... aber wenn doch, werde ich ihm das versauen :-P
Der größte Vorteil, den ich habe ist ja eigentlich, dass er Angestellter von meinem Papa ist und ich meinen Unterhalt schon bekomme, wennich ihn will - aber so einfach will ich es ihm ja nun auch nicht (mehr) machen ...

Ich werde nun zum JA gehen und dann nehmen die Dinge ihren Lauf, eigentlich wollte ich das nie - zumal er auch ne Menge Schwarzeinkünfte hat, von denen ich dem JA auch erzählen werde ... nunja, wenn er Krieg will, bekommt er ihn ;-)

Naja, #danke nochmal

LG
Janet mit Constantin, der grad mal wieder versucht seine Faust komplett in den Mund zu stecken ...

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Hallo Janet!!

Also rückwirkend bekommst Du kein UVG, war bei mir auch so.... Ich habe wohl für den schon laufenden Monat, in dem ich es beantragt habe, noch UVG bekommen.

Wünsche Euch Dreien eine glückliche gemeinsame Zukunft!! :-)

Gaby mit David und Tasha

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Huhu :-)

Vielen Dank für Deine Antwort ... ich hab es jetzt ganz anders gelöst: Unterhalt zahlen oder arbeitslos ;-) ... da ha ich einfach mal ausgenutzt, dass mein Pa sein Chef ist, auch wennich das eigentlich nicht wollte #augen

LG und alles Gute
Janet