Mehrbedarf für alleinerziehende nicht rückwirkend

Hatte letztens mal gepostet deswegen, und mich jetzt schlau gemacht bem AA

Wahrscheinlch bekomme ich den mehrbedarf nicht rückwirkend.

Finde das ne echte Schweinerei.

Schließlich bin ich von Anfang an alleinerziehend...habe aber halt erst letzte Woche den mehrbedarf bewilligt bekommen.....

dabei habe ich nichtmal einen Antrag gestellt, der Brief kam einfach so.

Der Typ beim AA meinte nur, ich hätte gegen die anderen bescheide Einspruch erheben sollen....aber ich wusste ja nunmal da nicht dass ich Anspruch auf den Mehrbedarf hab....:-(

Jetzt muss ich das nachträglich prüfen lassen, un der Typ meinte dann...ich "hätte ja auch ohne den mehrbedarf überlebt"

:-[:-[:-[:-[

Klar hab ich das.Und Leonie auch. Aber 124 € sind ja nunmal viel Geld. Dass ich trotz dass ich nicht wenig Geld momentan zur Verfügung habe, spare wo es nur geht interessiert ja keinen.

Bescheuert. Ärgere mich...

sorry,musst ich mal sagen.:-(

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Hallo,

bescheuert ist nicht das AA, sondern du. Freu dich lieber, dass du ohne Antrag jetzt mehr Geld bekommst. Und informiere dich in Zukunft besser über deine Rechte. Du kannst doch nicht erwarten, dass andere das für dich machen.

lg

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na danke. sehr freundlich. Klar ärgere ich mich, dass ich das nicht wusste. Obwohl ich das schon wusste, aber eigentlich dachte, das Geld wäre in meinem Geld schon enthalten. dennoch finde ich der SB beim AA hätte mich darauf aufmerksam machen können. Schließlich wusste er, dass ich allein bin. Hätte das zumindest freundlich gefunden. Aber so nett sind die menschen halt nunmal nicht.

Klar mach ich mir da selbst nen Vorwurf. kein grund mir zu sagen, ich wäre bescheuert, dass ich das nicht gewusst hab. Ich finde halt, da ich von Anfang an alleinerz. war und bin, und ich ein recht darauf hätte theoretisch, stünde es mir auch für die letzten Monate zu.

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Doch, das kann sie sehr wohl! Es ergibt sich aus §§ 13, 14, 15 SGB I eine Auskunfts- und BeratungsPFLICHT der Sozialleistungsträger. Und zudem hat die Behörde die Verpflichtung, rechtssicher zu arbeiten. Ein Mitarbeiter, der den MB allein erziehend zunächst übersieht, sollte Sprüchegeklopfe hinterher unterlassen und MUSS! nachgewähren (§ 44 SGB X).

A propos Sprüche klopfen unterlassen: Deine oft genug von völliger Unkenntnis der Rechtslage geprägten und schräg daher geblafften Sprüche kannste auch langsam mal da stecken lassen, wo die Sonne nicht hinscheint!

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"Der Typ beim AA meinte nur, ich hätte gegen die anderen bescheide Einspruch erheben sollen...."

Stelle einen Antrag nach § 44 SGB X (=SGB zehn) für die betreffenden Bescheide und richte den direkt schriftlich an die Widerspruchsstelle Deiner ARGE. Bitte darum, zu überprüfen, ob das Recht richtig angewandt wurde und um Korrektur und Nachzahlung.

Achja: Entgegen der Aussagen (auch hier) steht Dir die Nachzahlung durchaus zu und das alte BSHG-Prinzip "gelebt ist gelebt" gilt im SGB II auch nicht mehr so ohne Weiteres.

Gruß
Ch.

Guckst Du, Absatz 1:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html

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danke.....ja, werde das machen. mein Glück ist, dass meine Schwester Rechtsanwältin ist, und die hilft mir dabei.

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Ich wollte mal eben danke sagen :-)
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=28&tid=643536&pid=4129027

Ich hab die Nachzahlung tatsächlich bekommen!!

Gruß Mia

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