Muss ich den Unterhalt für die Tochter meines Mannes zahlen?

Hallo Ihr Lieben,

heute hab ich auch mal eine Frage zum Unterhalt, ist etwas verzwickt...

Mein Mann hat bei der Trennung seiner Exfrau dieser seinen MB C-Klasse überlassen als Unterhalt für seine Tochter, dies wurde auch notariell beglaubigt.
Madame hat aber trotzdem UHV bezogen, ein Teil stand ihr auch noch zu, aber anscheinden nicht so viel wie sie erhalten hat.
Nun wurde sie vom JA angeschrieben, dass sie für 6 Monate den UHV wieder zurück bezahlen muss, da sie zu viel erhalten hat.
Sie will das Geld jetzt von meinem Mann haben... #kratz

Mein Mann sprach mit seiner Anwältin darüber und die sagte, dass er dies natürlich nicht bezahlen muss, es aber sein kann, dass der Unterhalt neu berechnet wird, da er festgesetzt wurde als beide noch studiert haben und er nun ja wieder geheiratet hat und mein Einkommen somit auch zählt.

#schock

Das kanns ja wohl nicht sein, oder?

Stimmt das tatsächlich so?

Ich konnte im Netz noch nichts darüber finden.

#danke

Krüml

1

Achja, sollte ich vllt. noch dazu sagen.

Mein Mann arbeitet auf freiberuflicher Basis und verdint ca. 600-800€ mntl. außerdem hat er die privat Insolvenz angemeldet.

#danke

2

Mein Mann hat bei der Trennung seiner Exfrau dieser seinen MB C-Klasse überlassen als Unterhalt für seine Tochter, dies wurde auch notariell beglaubigt.


Jau, das könnt Ihr soviel beglaubigen wie Ihr wollt, das ist nicht zulässig gewesen.

Natürlich hat KM den Anspruch auf Kindesunterhalt!! Und auch dein Mann muß zahlen - trotz Insolvens. Kindesunterhalt geht vor allen anderen
Verbindlichkeiten. hat er diesen beim Insolvensverfahren nicht angegeben, kann jetzt noch das ganze Verfahren platzen. Und dann hat Dein Göttergatte jede menge Ärger am Hals.

Kindesunterhalt gehört nicht der Mutter sondern dem Kind. Es ist dazu gedacht um die Ausgaben des tägl. Lebens davon zu bestreiten! Da das Kind den Mercedes mangels Führerschein, kaum nutzen kann, war es ein freundliches Geschenk an die EX - nix weiter. Und den Notar der das beurkundet haben will, würde ich mal schnellstens der Notarkammer melden....

Such Dir aber ne neue Anwältin, denn es ist sehr unwahrscheilich, daß dein Einkommen mitberechnet wird. Allerdings gibt es für deinen Mann keine Pfändungsfreigrenze mehr.


Manchmal frage ich mich wirklich wie blöd manche Männer sind.

Scully

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Hallo,

dein Einkommen zählt insoweit, als dein Mann gegen dich einen Anspruch auf Unterhalt hat. Wenn er so wenig verdient, dann mußt du an ihn zahlen, er dann ans Kind.

Kindesunterhalt geht immer vor, auch in der Insolvenz. Den Unterhalt hat er hoffentlich angegeben. Oder hat er gedacht, mit dem Auto wäre es getan? Kann ja nicht, so viel ist ein Fahrzeug ja nie wert, dass dies Jahre lang reichen würde.

Das zuviel bezogene UHV-Geld muß sie zurück zahlen, nicht er.

lg

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dein einkommen zählt insoweit, als dass sein selbstbehalt um bis zu 25% gekürzt werden kann, weil er nicht alleine lebt und dadurch kosten spart.
was ich nicht verstehe, wenn dein männe doch quasi kindesunterhalt im voraus für jahre in form des autos gezahlt hat, wieso hat sie dann noch UHV bekommen? den bekommt man doch nur, wenn der vater nicht zahlt! so oder so wird er den kindesunterhalt zahlen müssen und das jugendamt wir diesen natürlich auch rückwirkend verlangen, weil die ja in vorkasse getreten sind. ihr selber würd ich den an eurer stelle allerdings nicht mal eben überweisen, sondern mich mit dem jugendamt in verbindung setzen und neu berechnen lassen, damit keiner über den tisch gezogen wird.

lollo

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was ich nicht verstehe, wenn dein männe doch quasi kindesunterhalt im voraus für jahre in form des autos gezahlt hat, wieso hat sie dann noch UHV bekommen?

Sie hat den UVG zu Recht bekommen , weil man nicht den Unterhalt in Form von Sachgütern abgeben kann. Es sei denn ein Vormundschaftsgericht hat dem zugestimmt. Dafür benötigt der KV ein rechtsgültiges Urteil und nicht nur einen Wisch von irgenteinem Notar.

Mit anderen Worten: Die Aktion verstößt gegen geltendes Recht und ist somit nichtig!

Das Auto zählt nicht als Unterhalt!!!

Scully

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Hi,
wenn der Mann nicht genug verdient um den Unterhalt zu bezahlen, aber neu verheiratet ist bist du ihm zu Unterhalt oder Taschengeld verpflichtet. Davon muss er den Unterhalt bezahlen.
In einigen Bundesländern wird auch das Einkommen von beiden Eheleuten zusammengezählt und dann durch zwei geteilt. Von seiner Hälfte muss der Mann (der selvstverständlich ;-) einen herabgesetzten Selbstbehalt hat) den Unterhalt bezahlen.

Zu zweit braucht man ja auch weniger ;-)

Die Insolvenz ändert daran nichts.

Vielleicht war es nicht so schlau in deiser Situation zu heiraten. Am Ende ziehst du nämlich den Kürzeren...

LG