Wie lange zählt man als alleinerziehend?

Hallo,

wenn ich alleinerziehend bin, aber mit einem neuen Partner zusammenlebe, bin ich doch noch alleinerziehend, oder? (Wenn der KV normales Sorgerecht hat.)

Und bei den Berechnungen für ALG2 oder Sozialhife usw. wird dann der neue Partner mitberechnet? Weil, bei dem Onlinerechner hat er garnicht nach dem Einkommen des Partners gefragt, nachdem ich alleinerziehend eingegeben hab!! Kann mir jemand helfen, bitte?


Vielen Dank und LG
Kleines

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Wenn Du mit einem neuen Partner zusammenwohnst, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, also evtl. kriegst Du kein ALG II mehr wenn er genug verdient um Dich/Euch mit durchzufüttern.

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Seit 01.08.2006 gilt man SOFORT nach dem SGB II als eheähnliche Gemeinschaft, wenn Kinder im Haushalt leben und alle haben mit ihrem Einkommen einzustehen. Dabei ist es unerheblich, ob es gemeinsame Kinder sind.

Du bist nicht allein erziehend. Steuerlich nicht und nach dem SGB II (das Gesetz fürs ALG II) auch nicht.

Gruß
Ch.

...die diese Regelung bescheuert findet. Aus vielerlei Gründen.

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Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
Ja, sowas dachte ich mir ja schon.

Na gut, dann weiß ich Bescheid#danke

LG
Kleines

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Mir wurde von meiner Anwältin einmal gesagt, dass man bis zu zwei Jahre zusammen leben kann, bis die Beziehung als gefestigt gilt und somit anerkannt wird.
???
Ist diese Aussage von ihr doch falsch? Also eine Ausnahme wenn ein Kind mit ihm Haushalt lebt?

Gruss
Nicole

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Wer alleinerziehend ist und ALG2 bezieht, ist mit dem Klammersack gepudert, wenn er mit einem neuen Partner zusammenzieht.

Es sei denn der neue Partner ist ausnehmend gut situiert.

Gruß

Manavgat

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hallo

nein bist du dann leider nciht mehr und verlierst auch damit wenn du jemanden einziehen läßt die steuerklasse 2 noch obendrauf . ALG2 wird der partner mit angerechnet so das es sein kann das du kein geld mehr bekommst . du hast eine bedarfsgemeinschaft / lebensgemeinschaft und bist ja nciht mehr allein erziehend mit neuem partner .

lg diana

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Hallo,

es gibt zu einem solchen Fall verschiedene juristische Meinungen - in diesem Fall ist eine juristische Beratung (z.B. bei einem Arbeitslosen-Verein) anzuraten.
Einige Infos, auch Urteile findest Du unter:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Dort findest Du auch einen Link zu den Kontaktdaten der "AG Tu Was", die sind sehr versiert in der Thematik.

Alles Gute,
juliafranziska