Wie setzt sich der Kindesunterhalt zusammen und was muß beachtet werde

Hallo,
ich fange erst mal an zu erzählen.
Also ich habe mich von dem Kindesvater vor 8 Jahren getrennt und er zahlte auch immer Unterhalt und kümmerte sich um die Kleine . Dann ist er Arbeitslos geworden. Im November 02 habe ich erfahren das er wieder Arbeit hat. Nach langem hin und her ging es dann leider doch vor Gericht und ich bekam den Titel und er sollte mir einen Unterhalt von222 € bezahlen. Er bezahlte aber immer nur 180 € der Rest ist als Schulden aufgelaufen (insgesamt über 3000 €) . Es dauerte nicht lange da bekam das Jugendamt von seiner Anwältin Post. Er wäre jetzt verheiratet und hat ein weiteres Kind bekommen. Da die Ehefrau im Erziehungsjahr ist bekommt sie kein Gehalt und er muß dem entsprechend Unterhalt für sie bezahlen und nach Abzügen des selbsterhalts des Unterhalts seinem 2. Kindes und dem Unterhalt für seine Frau würde er nur 80 € zahlen können und wäre aber bereit 130 € zu zahlen. Nun zu meiner Frage: Ich habe jetzt von einer Bekannten gehöhrt, das die Ehefrau gar nicht mit berücksichtigt wird (beim Unterhalt für das Kind wird ihr Gehalt ja auch nicht mit angerechnet). Stimmt das, das die jetzige Frau gar keine Rolle spielt? Und was muß bei der Unterhaltsdberechnug wirklich alles berücksichtigt werden? Wie setzt sich der Unterhaltsanspruch zusammen? Viele Lieben dank schon im vorraus .
Eure Biene

1

im prinzip bewirkt die ehefrau, dass alle anderen unterhaltsberechtigten, nämlich beide kinder, in der düsseldorfer tabelle um eine stufe rutschen. praktisch hat das keine auswirkungen, da bis zur stufe 6 durch die anrechnung des anteiligen halben kindergeldes der unterhalt eh immer nur 247 euro für ein 6-12-jähriges kind beträgt. da er nur 222 euro zahlen musste, gehe ich von einem mangelfall aus. ihm müssen 890 euro selbstbehalt bleiben, verdient er also weniger als 1150 euro netto im monat nach seinen abzügen bekommt das eine kind nur den rest, in eurem fall waren das 222 euro. nun ist ein zweites kind da und der rest muss zwischen diesen beiden kindern aufgeteilt werden.

soweit, so gut. was ich in der tat nicht versteh ist, wieso 1. der neue unterhalt so gering sein soll, eigentlich sollten es mind. 111 euro sein, 2. wieso der unterhalt nicht bei eheschließung neu berechnet wurde, da dadurch sein nettoeinkommen gestiegen ist und 3. in der tat, wieso bei einem mangelfall die ehefrau mitgerechnet wird, die doch erst drankommt, wenn die kinder versorgt sind, aber dann ist ja nichts mehr da!

wie auch immer, ein anwalt der gegenseite versucht natürlich, das beste für seinen mandaten herauszuschlagen, das jugendamt kümmert sich ja drum. also einfach abwarten, was die dazu sagen.

gruß, liisa

2

Hallo, danke erst mal ja das hat mich auch gewundert. Mein Ex bekommt ca. 1000€ ausgezahlt. Davon wurde 775€ Selbsterhalt abgezogen. Dann bleiben 240 € übrig. Und diese 240 € wurden auf die Ehefrau, auf seinen Sohn und unserer Tochter verteilt.Angeblich würden der Ehefrau Unterhalt in Höhe von 447 € zustehen, dem Sohn (1.Altersstufe)171 € und meiner Tochter (2.Altersstufe) damals 222€. Mich wundert es nur ein halbes Jahr vorher hat das Gericht nen Titel in Höhe vonn 222 € errechnet. Ich meine die müssen sich doch vorher auch nach seinen finanziellen Lage erkundigt haben oder?
Gruß Biene

3

http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-tabelle.htm