Habe Termin beim Anwalt wegen Umgangsrecht

Hallo,

ich habe morgen leider einen Termin beim Anwalt wegen unseren gemeinsamen Sohnes.

Die Vorgeschichte kurz gefasst:

Unser Sohn ist jetzt 14 Monate alt und kennt seinen Vater bis jetzt nicht.

Sein Vater hat bis ich die Beistandschaft eingerichtet habe, nicht an seine Vaterschaft gezweifelt. Da wir uns einige Wochen vor der Geburt getrennt haben, habe ich ihm zugesichtert das er sein Kind jederzeit sehen kann, aber ich nicht möchte das er beim KS dabei ist.

Er würde über die Geburt (der Termin stand lange fest) informiert genauso das der Kleine in Lebensgefahr schwebt.

Daraufhin kam keine Reaktion.

Meine Mutter wollte zwischen uns vermitteln und hat ihn aufgesucht, beim ersten mal hat er sich verleugnen lassen, die Treffen mit ihr hat er jeweils kurzfristig ubgesagt, ihm wäre ein wichtiger Termin dazwischen gekommen.

Danach striit er die Vaterschaft ab, es würde ein Vaterschaftsgutachten des Jugendamtes angefordert, Dies besagte das er der Vater sei.

Zwischenzeitlich habe ich immermal wieder bemüht Kontakt zum Vater zu bekommen, damit er seinen Sohn kennenlernt. Als Dankeschön mußte ich mich beschimpfen, beleidigen und bedrohn lassen.

Darauf hin habe ich das Jugendamt zur Hilfe genommen, das man mir nicht sagen kann das ich den Kontakt unterbinde. Leider ist dies ziemlich schief gelaufen. Ich möchte einfach einen betreuten Umgang haben, da ich meinem Ex leider nicht mehr vertrauen kann. Es ist hinsichtlich des Kindes einfach zuviel schiefgelaufen.

Sein Anwalt war auch mit dem betreuten Umgang einverstanden, sein Mandant leider nicht. Er behauptet weiterhin das ich im den Umgang mit seinem Kind unterbinde.

Wir sind uns jetzt zweimal zufällig in der Stadt begegnet, ein normales Gespräch war nicht möglich, er hat vor seiner neuen Freundin sogetan als ob ich eine flüchtige Bekannte sei. Seinen Sohn hat er total ignoriert.

Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, welches zuerst nicht zugestellt worden ist, da sein Anwalt das Schreiben an meine alte Adresse geschickt hat. Der KV und sein Anwalt sind jedoch seit Sept 06 über meine neue Adresse informiert.

In dem Antrag steht das er seinen Sohn jedes zweite Wochenende von Samstag 10 bis Sonntag 18 h zu sich nehmen möchte.

Ok, ich möchte das die beiden Kontakt haben, aber zuerst nicht solange und erst recht nicht über Nacht. Einen betreuten Umgang lehnt der KV absulut ab, sagt das er das Kind alleine haben kann, und auch solange wie er will und ich hab nichts zumelden.

Habe übrings das alleinige Sorgerecht. Was kann ich den machen. Ich will das die beiden Kontakt haben, aber zuerst nur betreut. Er sagt er möchte nicht, ich würde ihm das Kind vorenthalten.

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hallo,

hab jetzt nur mal überflogen und muss immer wieder feststellen, dass die KV wohl alle miteinander verwandt sind#schock


warst du beim JA wegen betreutem umgang und was sagen die?

fakt ist, dass du ihm den umgang nicht verbieten kannst.
klar ist aber auch, da dein sohn seinen vater nicht kennt, der KV nicht mit der tür ins haus fallen kann und ihn gleich das ganze WE
zu sich nimmt.


lg
carola

habe im übrigen dieselbe prozedur am donnerstag und ist alles ähnlich gelagert, wie bei dir.

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Die vom Jugendamt meinten ich sollte mich nicht so anstellen. 3 mal betreuten Umgang, mehr wäre aus Kapazitätsgründen nicht drin.

Ich könnte ihn dann das Kind in aller seelen ruhe mitgeben. Oder es könnte meine Mutter nochdabei sein.

Er will aber keinen betreuten Umgang haben.

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bitte? das ist jetzt nicht wahr oder?

es geht hier um ein kind und nicht darum, wie du dich anstellst#schock

meiner will auch keinen betreuten umgang und ich bin auch gespannt, was das amt dazu sagt.

ich gebe meine tochter nicht aus der hand, schliesslich ist das ein fremder für sie.....und in solchen fällen gibt es eine anfängliche umgangsregelung.

hier in diesem forum gibt es einige, die sich da bestens auskennen. ich hoffe, dir antworten "schwalliwalli" oder "polar".....ihre antworten waren auch für mich sehr hilfreich.

ich denke, dass in deiner situation das JA völlig an der problematik vorbei arbeitet......selten so eine dämliche aussage gehört, aber viele andere dämliche#augen

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Hallo,

leider habe ich mit dem betreuten Umgang beim JA keine guten Erfahrungen gemacht. Trotz dessen der KV mich einmal massiv tätlich angriff bei einer Übergabe des Kindes war es äußerst schwer das beim JA einzufordern. Nach 3x Umgang dort (die Zeiten waren sehr ungünstig, weil alle Kapazitäten ausgeschöpft waren), brach der KV es ab, es war ihm zu "doof". :-(

Mit meinem Anwalt habe ich hin und her überlegt, wir haben es dann so gemacht: 1. Kontakt: Spielplatz 16 Uhr - 17 Uhr (also öffentlicher Platz) und er hat mit ihr gespielt, klappte prima. Die nächsten Termine: er hat sie mit seiner Mutter (also Oma) abgeholt und ist Kinderwagen gefahren. Beim 4. Mal hat er sie einen ganzen Nachmittag geholt und dann ein ganzes WE. (Sie kannte ihn auch nicht mehr, sie hat ihn das letzte mal gesehen, da war sie 9 Monate alt und dann erst wieder mit 14/ 15 Monaten wieder).

Wir haben diese Staffelung im Schreiben auch so angeboten und dass auch erklärt, dass das Kind ansonsten überfordert ist. Nun geht sie alle 2 Wochen von Fr-So zu ihm. Schade, dass er sie zwischendurch nicht holt, denn sie überlegt schon noch, wer da jetzt wieder vor ihr steht (sie ist jetzt 23 Monate) alt, aber das legt sich schnell.

Denke mal drüber nach, ob Du ihm eine "Staffelung" der Umgangskontakte in Aussicht stellen könntest, ich denke, mit der Aussicht auf eine Umgangserweiterung, lässt sich der KV eher auf so eine Regelung ein, als auf die Aussicht, erstmal "ewig" nur betreuten Umgang zu bekommen. Das ist nur eine Idee, denn das hängt von deiner subjektiven Einschätzung aus - ich kenne ja keine Einzelheiten. (Falls ich hier gleich gesteinigt werde von einigen für den Vorschlag. ;-) )

lg polar

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Hallo Polar!

Ich bin eigentlich nur stille Mitleserin...und will dich auch nicht steinigen, sondern ganz im Gegenteil. Ich finde, ihr habt eine super Lösung getroffen, vor allem eine super Lösung für das Kind!

Ich finde, oftmals wird viel zu schnell (aus gekränkter Eitelkeit etc.) ein betreuter Umgang gefordert und kaum mehr ans Kind gedacht. Ich kann mir vorstellen, dass es oft nicht gerade vorteilhaft fürs Kind ist, in einer fremden Umgebung und u.U. mit fremder Betreuung einen Bezug zum (noch) fremden Vater aufzubauen. Da ist deine Lösung viel einfacher und angenehmer fürs Kind, sich auf einem dem Kind vertrauten Spielplatz zu treffen und dort gibt es auch genug Möglichkeit, dass die Eltern sich "aus dem Weg gehen".

Auch stelle ich mir es fürs Kind nicht gerade schön vor, wenn es mal in paar Jahren erfährt, dass dem Vater aufgrund von Machtkämpfen etc. nur betreuter Umgang mit dem eigenen Kind zugetraut/gestattet wird!

Ausnahmen bestätigen da natürlich die Regel und wenn wirklich gravierende Sachen vorgefallen sind, bin ich auf für betreuten Umgang.

So, nun werde ich wahrscheinlich für mein Posting gesteinigt ;-)

LG janamausi

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Hallo,

Danke.

Was mich auch beim betreuten Umgang gestört hat, dass die ganze Atmosphäre in unserem Fall so "verkrampft" war. Ich wollte nach dem besagten "Übergriff" auf mich, mit ihm nicht allein sein und die Kleine wußte auch nicht mehr so recht wer er war. Ich dachte betreuter Umgang wäre gut.

Dass er es abgebrochen hat, kann ich verstehen, er hatte genau eine vorgegebene Zeit (wenn sie grad im Spielen waren, war meist die Zeit rum) und fühlte sich unter Aufsicht.

Die Kleine hats auch nicht verstanden, klar war er fremd, aber so konnte sie ihm auch nicht näher kommen in der einen Stunde/Woche. Glaube, wenn da einmal ein anderer Mann gekommen wäre, wäre ihr das in dem Alter von wenigen Monaten auch nicht aufgefallen. ;-)

Ich habe dann trotz allem "losgelassen", das ist auch heute noch schwer und ich sehe meinem Ex lieber von "hinten". Aber ich denke, auch sie hat ein Anrecht auf ihren Papa.

lg polar