Nach Trennung Kinder im Wechselmodell. HILFE !!!

HALLO,

ich versuche mich kurz zu fassen.

Seit der Trennung ( Scheidung ist auch schon durch) habe ich meine Kinder von Montag bis Mittwoch. Ich arbeite Dienstag bis mittag und ansonsten Donnerstag bis Samstag ganztägig.

Habe auch mal samstags frei und möchte die Kinder dann gern übers Wochenende. Das erlaubt mir mein Ex nicht. Er ist der Meinung er sieht dann seine Kinder zu wenig. Das finde ich nicht fair. Am Dienstag wo die jungs bei mir sind geht mein großer zum Fußballtraining und mein Ex ist sein Trainier. Am Donnerstag holen die Eltern die beiden ab da er erst später von der Arbeit kommt. Ich würde auch gern jedes zweite Wochenende meine Kinder zu mir holen, aber mein Ex will das schon gar nicht.
Habe ich da irgentwelche Rechte?

Soviel ich weiß sagte mir das Jugendamt das die Wochenenden trotzdem geteilt werden sollten.

Noch dazu kommt , da ich in der Ehe mehr verdient habe bekommt er auch noch einen Teil meiner Rente, da er nicht drauf verzichten wollte.

Er verdient auch mehr als das doppelte von mir, zahlt mir aber nichts.
Wie sieht es da aus? Das dürfte doch so nicht sein?

Und falls mir was an Unterhalt zusteht, wie sieht es aus beim Zusammenzug mit neuem Partner?

Würde gerne mit meinen neuen Partner im Januar zusammen ziehen.
Weiß da jemand bescheid und kann mir helfen?
Das wäre so super....

Lg
Beach

1

Grundsätzlich haben die Kinder das Recht, mit beiden Elternteilen gleich viele Wochenenden im Jahr zu verbringen. Ebenso gilt das für die Ferien (hälftig) und wichtige Feiertage (Geburtstage, Weihnachten) im Wechsel.
Beispielsweise können die Kinder die Osterferien beim Papa, die Pfingstferien bei der Mutter und die Sommerferien geteilt verbringen. Restliche Ferien auch entsprechend oder eben je nach Urlaub der Eltern eingeteilt. Weihnachten und Silvester kann man direkt pro Jahr aufteilen, d.h. derjenige der Weihnachten (meist den 24.) mit den Kindern feiert hat dann Silvester "sturmfrei". Und im nächsten Jahr umgekehrt. So entsteht kein Ungleichgewicht und man kann schön planen. Klappt bei uns mit einem Kind auch hervorragend.

Bezüglich Unterhaltszahlungen und Rentendings (keine Ahnung, wie das genau heisst) würde ich in jedem Fall schnellstmöglich einen Fachanwalt kontaktieren. Allerdings hast Du Recht, wenn Du mit dem neuen Partner zusammen ziehst, ist das Zahlen von Unterhalt an Dich hinfällig (eheähnliche Lebensgemeinschaft). Anders sieht es aber mit dem Kindesunterhalt aus, dieser muss eventuell trotzdem gezahlt werden. Da das aber beim Wechselmodell sehr kompliziert ist, muss da einer ran, der sich auskennt.

Du solltest deshalb dringend einen Termin beim Anwalt abmachen. Dieser kann dann nämlich auch ein Schreiben aufsetzen (falls sich Dein Ex nach einem weiteren Gespräch immer noch weigert) und dort den Wochenend-Umgang anfordern.

2

Hallo,

wo warst Du denn bei Deiner Scheidung, da sollte doch all das geklärt worden sein?

Hattest Du einen Anwalt? Sprich den wg Unterhalt und Co. an, wobei ich vermute dass es jetzt ein wenig spät dazu ist.

Den Umgang lass vom JA ordentlich verhandeln, wenns da zu keiner Einigung kommt, geh zum Familiengericht, Dein Ex kann Dir weder etwas verbieten noch den Umgang einseitig festlegen. Ich gehe davon aus, dass Ihr geteiltes SR habt?

lg c

4

Ich wollte das die Scheidung friedlich verläuft. Abgesehen davon war mein Ex zum Zeitpunkt der Scheidung arbeitslos, da stand es finanziell bei uns ähnlich. Deswegen keinen Unterhalt, hat sich bei ihm aber geändert.
Ich lebe am Existenzminimum und er hat ein super Leben. Ich habe nicht mal die Möglichkeit mehr zu arbeiten, meine Arbeitszeiten gehen bis abends 20 Uhr .

3

Hallo,
warum sollte er auf den Versorgungsausgleich (so heißt das Ding mit der Rente) verzichten?
Was ich aber nicht verstehe ist euer komisches Wechselsystem. Das sollte doch geklärt sein...und auch der Kindesunterhalt. Du schreibst, dass er wesentlich mehr verdient als du. Dann ist er dir auch zu Kindesunterhalt verpflichtet. Den gibt es auch im Wechselmodell, nur muß der dort gegengerechnet werden. Was soll dir denn noch zustehen an Unterhalt? Welche Unterhaltsform? Jeder Unterhalt für dich wird gestrichen, sobald du mit jemandem zusammenlebst, heiratest,...
Legt also am Besten mal euren Umgang neu fest und zieht eine Dritte unbeteiligte Person (Jugendamt oder 2 Anwälte) zu Rate. Auch das Geld muß geklärt werden.

5

Warum muß er mir keinen Kindesunterhalt zahlen? Nur weil ich bald mit jemandem zusammen ziehe? Demnach braucht kein Vater mehr Kindesunterhalt zu zahlen sobald die Ex neu heiratete, oder wie?

6

Nein, er muß immer Kindesunterhalt zahlen, solange die finanziellen Voraussetzungen stimmen. Das hat mit Partnerschaften nichts zu tun.
Aber du hattest nach Unterhalt für dich gefragt und das ist nunmal was anderes als Kindesunterhalt - der ist für die Kinder.

weiteren Kommentar laden