WENN DER VATER (39 JAHRE ALT) EINE MINDERJÄHRIGE FREUNDIN HAT...

Liebe Gemeinde,

ich benötige euer Schwarmwissen:

Wir sind geschieden.

Unser Sohn (9 Jahre alt) lebt mehr beim KV als bei mir.

Nun würde ich es gern ändern, da der Vater mit einer Minderjährigen liiert ist und die Förderung der Persönlichkeit unseres Kindes in meinen Augen arg beschnitten wirkt.

Unser Sohn hat schulisch gerade eher ein Tief und ihm nun eine Förderung zu ermöglichen scheint dem Vater unmöglich.
Nachhilfe kommt für ihn nicht in Frage sondern er willbihn auf ne Förderschule schicken.

Das Thema steht und nun kam raus das er diese Freundin hat...was ich eben auch schwierig finde im Alltag mit einem 9-Jährigen.

Keine Sorge, ich gönne dem Herrn sein junges Glück, nur geht es hier zu 100 % um unser Kind.

Hat hier jemand Ahnung in wie weit ich da rechtlich die Situation gegen den Vater, im Bezug auf unseren Sohn und das SR, auswerten kann?

Danke für Anstrengungen!

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Die rechtliche Situation sollte Dir ein Fachanwalt für Familienrecht erläutern. Sich hier auf die Antworten in einem Forum wäre nicht sinnig. Ich geh mal davon aus, dass das Sorgerecht und der Umgang irgendwann mal gerichtlich geregelt wurden.
Wie alt ist denn seine "Freundin"?

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wenn das KInd auch zeitweise bei dir ist, musst diu halt fördern,
wie wäre es mit einem Gespräch in der schule, was die empfehlen?
eventuell wäre eine Förderschule ja doch die beste Lösung am besten mit Nachmittagsbetreuung.
willst du die Beziehung des Vaters nutzen, um das KInd zurück zugewinnen?
geht sicher nach hinten los bei einem 9jährigen.

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Zu der minderjährigen Freundin kann ich nichts sagen - wie alt ist sie denn?
Zu der Nachhilfe: der Vater wollte keine Nachhilfe für das Kind, die Mutter schon, weil das Kind schulisch immer schlechter wurde. Es ging sogar vor das Gericht und der Richter entschied zugunsten des Kindes - Nachhilfe muss sein, der Vater muss sich auch beteiligen bzw. wenn das Kind bei ihm ist, die Nachhilfe ermöglichen.

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Müssen bei geteilten Sorgerecht nicht sowieso beide Elternteile einverstanden sein? Heißt doch keine förderschule solange ein Elternteil dagegen ist... Oder?

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Nein, in diesem Fall ging es um Nachhilfe, nicht um die Förderschule.

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"Keine Sorge, ich gönne dem Herrn sein junges Glück.."
- DAS finde ich sehr befremdlich und absolut ekelhaft wenn das Mädel wirklich minderjährig ist.

Ich würd da als Mama alle hebel in Bewegung setzen das dies unterbunden wird.

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Naja,
"Ich mag die neue Freundin nicht" oder "Ich denke die neue Freundin hat einen schlechten EInfluss auf unseren Sohn" hat juristisch NULL wert.
Du brauchst schon echte Fakten, und nicht nur diffuse Gefühle.