Arbeitsaufnahme Jobcenter streicht Leistungen sofort

Hallo und guten Morgen
mein Mann hat am Mittwoch 17.7. einen Arbeitsvertrag für eine Vollzeitstelle bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben .
Wie es sich gehört habe ich gestern gleich dem Jobcenter angerufen und dies bekannt gegeben .
Mein Mann bekommt seinen 1. Lohn am 15.8.2013 dies sind allerdings nur 10 Arbeitstage .
Ich habe die Dame dann gefragt wie es aussieht , denn wir müssen ja Miete , Strom ect. bezahlen , ob wir unsere Leistungen trotzdem erhalten.
Zu meinem entsetzen sagte sie, nein die Zahlungen werden vorübergehend eingestellt, bis die 1. Lohnabrechnung da ist , damit es nicht zu einer Überzahlung kommt.
Na wie soll das denn nun gehen , dass heißt wir bekommen am 1. kein Geld . Wir bekommen am 10. erst Kindergeld doch dies reicht leider auch nicht aus für Miete, usw . Von was sollen wir denn nun leben ?
Uns wie gesagt der1. Lohn wird ja sehr gering ausfallen da es nur 10 Tage sind.
Was ratet ihr mir ?
Sie sagte sie schicken mir nun Unterlagen zu, welche wir und auch der Arbeitgeber ausfüllen muss, und dann müssen wir dies zusammen mit dem Arbeitsvertrag einreichen .
Es ist echt traurig hatten uns so gefreut das es endlich mit arbeit geklappt hat , denn so wie es aussieht können wir kinderzuschlag und wohngeld beantragen , ab Septermber wenn er seinen 1. vollen Lohn bekommt, und nun macht das Amt solche Dinge da vergeht mir schon wieder alles .
Ich danke euch und wünsche euch ein wunderschönes und vorallem sonniges Wochenende

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Das einzige, was ihr machen könnt, dass dein Mann mit seinem neuen Arbeitgeber redet und ihn darum bittet, ihm das Geld nicht am 15.8. sondern erst am 1. September auszuzahlen! Dann muss für den August noch das komplette ALG II gezahlt werden, da der Lohn erst im September kommt. Es gilt das Zuflussprinzip, d. h. das Geld kann nur in dem Monat angerechnet werden, in dem es tatsächlich eingeht, unabhängig vom Arbeitsvertrag. Den Auszahlungstermin lässt sich dein Mann schriftlich bestätigen und das gibt ihr beim Amt ab.

LG

Carola

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Das JC darf euch nicht im Regen stehen lassen! Da müsst ihr hartnäckig sein!

Grundsätzlich ist der Tipp meiner Vorschreiberin schon nicht schlecht, dennoch ein paar Ergänzungen.

Ich nehme an, dass ihr mit der Gehaltszahlung die zum 15.08. erfolgt, weiterhin Anspruch auf ergänzende Leistungen für den Monat August haben werdet. Vielleicht kann der Arbeitgeber bereits sagen, in welcher Höhe die Gehaltszahlung erfolgt. Dann könnten zum 01.08. eure Leistungen ganz normal unter Anrechnung des Einkommens bewilligt werden.

Wenn das JC es sich selbst schwer machen möchte, müsst ihr ein Darlehen zur Überbrückung beantragen. Sobald sich jedoch herausstellt, dass ihr auch unter Anrechnung des Einkommens noch hilfebedürftig seit, muss das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt werden.

Zum 01.09. gibts dann wieder kein Geld, weil ihr zum 15.09. die erste volle Gehaltszahlung bekommt. Das ist rechtlich auch richtig so: Der Gesetzgeber hat verfügt, dass in dem Monat, in dem das Geld tatsächlich zufließt, es angerechnet wird, egal, ob es am 1. oder am 30. kommt. Wenn es dann knapp werden sollte im September, könnt ihr zur Überbrückung auf die erste Lohnzahlung aber ein Darlehen beantragen, das ist zinslos und kann in Raten zurückgezahlt werden.

FG H. #klee

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1.Fragt euren Vermieter ob ihr die Miete auch zum 15. zahlen könnt, wenn ich das richtig sehe, dann bekommt ihr jetzt eh immer euer Geld zum 15.

2. AG um einen Vorschuss fragen

3. Auf Erspartes zugreifen

4. Geld vorübergehend von Freunden/Verwandten leihen

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Bleib an der sache dran das ist blödsinn, sobald die den Arbeitsvertrag vorliegen haben rechnen die die 10 tage aus und stocken quasi für den August auf, Wir haben das auch 2 mal durch 1 mal mit zeitarbeit und einmal kurzzeitig jetzt mit der neuen Stelle von meinem Mann. Sollte es wirklich so sein das ihr am letzen diesen Monat kein Geld auf dem Konto habt würde ich direkt hinfahren das können die ohne weiteres nicht einstellen.

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Hallo,

3-Zeiler an das Jobcenter mit dem Antrag auf darlehensweise Weiterzahlung der Leistungen, da du sonst Anfang des Monats deinen Zahlungsverpflichtungen (Miete, Strom etc.) nicht nachkommen kannst, da das erste Gehalt deines Mannes vermutlich erst zum 15. August bei euch eingehen wird.

Schriftlich! Hinbringen! Einstempeln lassen.

Natürlich wollen sie euch nicht freiwillig überzahlen, weil sie davon ausgehen, jeder hätte etwas Erspartes und das Jobcenter auf xtausenden Außenständen sitzt. Aber wenn ihr nichts angespart habt (die Mittellosigkeit müsste u. U. nachgewiesen werden, heißt auch kein Schönvermögen vorhanden), könnt ihr nichts vorstrecken.

Beste Grüße

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PS: wenn Mitte August nur die paar Tage Juli ausgezahlt werden (ich ging jetzt davon aus, dass von 15. auf 15. verrechnet wird), seid ihr in dem Monat eh noch bedürftig.

Dann ergänze ... Antrag auf darlehensweise Weiterzahlung und spätere Nachberechnung ...

Grüße