Arbeitssuchend als Krankenschwester Arge möchte BV

Hallo, vllt könnt ihr mir ja helfen . Ich habe ein Problem bin seit dem 1.1.17 leider Arbeitssuchend und nun schwanger. Das Arbeitsamt riet mir an mir ein Beschäftigungsverbot zu holen weil es schwierig wird bzw unmöglich mich Schwanger zu vermitteln. Mein Arzt sagt aber es gibt dafür keine Indikatoren bzw müsste ich bei einem Vorstellungsgespräch nicht sagen das ich Schwanger bin. Das Arbeitsamt sagt das es aber so ist das ich in meinem Berufsfeld dazu verpflichtet bin sobald ich von der Schwangerschaft weiß es meinem Arbeitgeber aber mitteilen muss und somit das Thema auch durch ist. Ich bin jetzt ein wenig verwirrt.

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Du kannst problemlos als Krankenschwester arbeiten wenn du schwanger bist. Sicherlich nicht alle Bereiche und Tätigkeiten aber als Fachkraft kann man trotzdem was finden. Die frage bleibt wie man als Krankenschwester arbeitslos werden bzw länger sein kann.. Ist da was vorgefallen ?

Ich kenne kein Krankenhaus oder ambulante Pflege wo es definitiv KEINE freien Stellen gibt

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Ganz einfach die Station zieht komplett in eine andere Stadt und die Psychiatrie zieht in unsere Abteilung und durch die personelle Umstrukturierung mussten welche gehen. Ich war am kürzesten da ungelegen wurde mein Vertrag nicht verlängert. Mein Gott was soll den vorgefallen sein. Und ich finde tatsächlich nichts,und dafür muss ich mir hier aber sicherlich nicht rechtfertigen .

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Ganz im Gegenteil, Dusty. Wir haben das hier in der Stadt auch derzeit. Zwei Stationen wurden komplett geschlossen, nur ein kleiner Teil der Belegschaft weiter beschäftigt und der größte Teil der Entlassenen steht ohne neuen Job da.
Die Situation ist echt unfair und ich hoffe sehr für dich, dass du bald etwas Neues finden kannst.
Zu deiner Thematik kann ich leider nicht viel sagen, wollte dir nur kurz den Rücken stärken, dass es eben nicht am eigenen Fehlverhalten liegen muss, sondern schlichtweg Pech gewesen sein kann.

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Das ist eine sehr schlechte Idee des Arbeitsamtes, da bei einem generellen BV du auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würdest und damit kein Anspruch auf ALG 1 hättest.

Das du schwanger schwerer vermittelbar bist ist halt so. Dein Arzt hat zum Teil recht dass du eine Schwangerschaft gegenüber dem Arbeitgeber verschweigen darfst. Einzige Ausnahme ist wenn du dich auf eine Stelle bewirbst in der du direkt in ein BV gehen müsstest und unter Einhaltung des Mutterschutzes gar nicht arbeiten darfst wäre das ggf anfechtbar wenn du die Schwangerschaft erst nach Vertragsunterzeichnung bekannt gibst. Aber als Krankenschwester gibt es ggf ja auch Beschäftigungsbereiche in denen du mutterschutzgerecht einsetzbar wärest und damit stehst du im Sinne des Arbeitsamtes dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung.

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Wie schon geschrieben musst du überhaupt nichts von deiner Schwangerschaft erzählen und ein BV vom Arzt würde ich mir in deiner Situation auch nicht holen. Denn mit ärztlichem BV stehst du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zu Verfügung und bekkommst kein ALG mehr.

Allerdings wundert es mich auch, dass du nicht direkt eine neue Stelle bekommen hast vor deiner Schwangerschaft.

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Mein alter AG erfuhr in der 7.ssw von der Schwangerschaft (hatte da schon gekündigt und neuen Vertrag unterschrieben) und der Neue in der 13.ssw.
Bei dem Vorstellungsgespräch ist die Frage nach einer Schwangerschaft eh verboten (außer im Labor) und kann sogar bewusst verneint werden.
Als Krankenschwester hat man so viel Auswahl eigentlich wo man arbeiten möchte.
Ein BV vom Arzt bringt dir nichts denn 1. darf er es nur ausstellen wenn Leben von Mutter und Kind in Gefahr sind und 2. könntest du so auch keinen neuen Job annehmen).
Das Bv kommt dann vom AG wenn er dir keinen schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz einrichten kann.
Und nein verpflichtet bist du nie es zu sagen..selbst wenn du im 9. Monat über die Station rollst! Nur dann genießt man halt auch nicht das Mutterschutzgesetz.

LG Sun (18+1 und Vollzeit in der Pflege)

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"Das Arbeitsamt riet mir an mir ein Beschäftigungsverbot zu holen ...."

Das kann ich nicht glauben!

1. Ein BV kann man nicht "holen", das wird verordnet, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, sonst nicht.

2. Welcher inkompentente Sachbearbeiter sollte so was gesagt haben? Hast du das schriftlich?

3. Wenn du ein BV hast, bist du nicht mehr vermittelbar und erhältst dann auch kein ALG1 mehr, und krank bist du damit auch nicht.

4. Wenn du als Krankenschwester nicht arbeiten könntest, dann doch auf einem anderen Job, z.B. im Einzelhandel.