Antrag Elternzeit wenn ich nach Elterngeldbezug in Teilzeit wieder einsteigen möchte

Hallo zusammen,

ich mache gerade meinen Antrag auf Elternzeit für den AG fertig.
Ich möchte 12 Monate Elternzeit nehmen - genau so lange, wie der Anspruch für mich auf Elterngeld (nehmen kein PLUS!) besteht.
Mein Freund hat bereits Elternzeit für die ersten 2 Monate nach Geburt beantragt.

Da unsere Personalabteilung etwas "speziell" ist, muss ich wirklich genau aufpassen, dass ich alles richtig angebe und formuliere. Die drehen einem sonst gern später einen Strick daraus #klatsch

Ich beantrage somit Elternzeit nach Geburt des Kindes (errechneter, vorraussichtlicher Geburtstermin: 16.11.2019) und nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis voraussichtlich zum 15.11.2020.
Ist die Formulierung so richtig?

Was ist, wenn das Baby früher oder später kommt? Muss der AG sich dann entsprechend anpassen?

Nach meinem Anspruch auf Elterngeld, wenn ich also wieder arbeiten gehe, möchte/muss ich in Teilzeit wieder starten. Irgendwo zwischen 25 und 30 Stunden.
Muss ich das auch jetzt schon beantragen oder mit angeben, damit der AG sich drauf einstellen kann?

Zur Info: das Unternehmen hat mehr als 500 Mitarbeiter.

Ich danke Euch für eure Hilfe!!

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Erst einmal beantragst du nicht sondern meldest an.

Damit hast du Zeit bis nach der Geburt, da die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnt! Endet aber bei ganzen Jahren immer am Tag vorm Geburtstag.

Du solltest 2 Jahre Elternzeit anmelden und Teilzeitarbeit im 2. Jahr beantragen.

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Du hast recht, ich melde es an ;-)

Danke für die kurze ausführliche Antwort ! #pro

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😊

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Melde lieber 2 Jahre an und beantrage Teilzeit in Elternzeit nach dem ersten Jahr.
So bleibt dein Vollzeitvertrag erst einmal stehen, genauso wie dein Kündigungsschutz.

Schau hier einmal unter "Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten"
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit

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Danke!

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Wenn du weißt, dass du nach dem Elterngeldbezug erstmal nur in Teilzeit arbeiten willst (bis max. 30 Std), solltest du auf keinen Fall nur Elternzeit für den Elterngeldbezugszeitraum anmelden, sondern länger! Stichwort: Teilzeit in Elternzeit!

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Danke auch an Dich!