Arbeit und Frauenarzt in 2 verschiedenen Bundesländer. Habt ihr eine Ahnung?

Guten Abend.

Wenn die Arbeit in einem Bundesland z.B NRW ist und der Arzt aber in Bremen könnte der Arzt einem dann ein Beschäftigungsverbot ausstellen?
Oder würde der Arbeitgeber dann fragen was das soll und es nicht annehmen oder ist das egal?

Ich hoffe auf Antworten und bedanke mich.

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Wenn's 'ne logische Erklärung dafür gibt, wäre das ok. Z.B. Erstwohnsitz in Bremen, Zweitwohnsitz (wegen der Arbeit) in NRW. Wenn aber auch der Erstwohnsitz in NRW ist und der Frauenarzt in Bremen gar nicht der üblicherweise betreuende FA ist, kann man schon stutzig werden und vermuten, dass jemand solange Ärzte abtelefoniert hat, bis sich jemand fand, der bereit war, ein BV auszustellen.
Und da kann es schon passieren, dass der AG das BV anzweifelt.

Gab es einen ähnlichen Thread nicht schon mal vor ein paar Wochen?

Grüsse
BiDi

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Huhu, war bei mir 2x der Fall.. Arbeitsstätte und Wohnort in 2 verschiedenen Bundesländern und arzt am Wohnort. 2x bv erhalten, war kein Problem für meinen AG. Grüße

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fèr ei Bv ist vorrangig der AG verantwortlich, der FA kann nur in besonderen Fààlen ausstellen, und das Bundesland ist unerheblich! es gilt das deutsche Mutterschutzgesetz!
Gefàhrdung muss aber immer der AG beurteilen.

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Eigentlich wird es wohl sogar häufig vorkommen, dass man bundeslandüberschreitend zu Ärzten geht. Kommt eben auf den Wohnsitz an.
Der Arbeitsort hat gar nichts damit zu tun. Wer sucht sich denn bitte seinen Arzt nach dem Arbeitgeber aus?

Wohnst du dort, ist das ok. Wenn nicht, wirst du das wohl erklären müssen.

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Hallo 👋

Ich würde es auch so sehen:
Ist der FA in Bremen dein normaler FA weil du da vll wohnst UND es gibt gute gesundheitliche Gründe für das BV dürfte es wohl kein Problem sein. Der FA darf nur ein BV ausstellen, wenn Leben und/oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind in Gefahr sind, wenn der Arbeit nachgegangen wird. Stellt er ein BV aus Gefälligkeit aus und der AG zweifelt es erfolgreich an wird der FA in Regress genommen.
Normalerweise obliegt es dem Arbeitgeber, BV auszusprechen, wenn er nämlich keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz schaffen kann.
Telefoniert Frau sämtliche erreichbare FÄ ab nur um ums "verrecken" ein BV zu bekommen weil Frau nicht arbeiten will - dann würde ich als AG stutzig werden und es genau anschauen. Der Verdacht würde z.b. aufkommen wenn schon AUs von einem lokalen FA abgegeben wurden und dann plötzlich ein BV aus Bremen auf den Tisch flattert. Oder wenn du eben z.b. am südlichsten Zipfel von NRW wohnen und arbeiten würdest....wieso sollte dein FA dann in Bremen sein....? ;-) Das machen ja die wenigsten Frauen...

Alles gute 🍀

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Könnte er, wenn denn gesetzliche Gründe vorliegen. Stellt der Arzt in Bremen eines aus, weil du das unbedingt willst, aber keine Gründe vorliegen, ist das halt gegen das Gesetz. Dein AG kann ein BV immer prüfen lassen, wenn er der Meinung ist, dass da was nicht stimmt.

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Hi,
ich wohne in RLP und habe 15 km bis Hessen.

Frauenarzt, Zahnarzt, Kinderarzt, ist alles in Hessen. Bis vor 7 Jahren, habe ich auch in Hessen gearbeitet. Aber die Ärzte habe ich wegen dem Können ausgesucht, und Erreichbarkeit.

BV stellt doch der Arbeitgeber aus, da hat doch in den meisten Fällen, der Arzt nichts mit zu tun, oder?

Gruß

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Ein BV kann auch vom Frauenarzt ausgestellt werden, wenn Gefahr für Leib und Leben von Mutter und / oder Kind besteht, unabhängig vom Arbeitsplatz. Das nennt sich individuelles Beschäftigungsverbot. Der AG stellt eins aus, wenn die Bedingungen des MuSchG am Arbeitsplatz nicht eingehalten werden können.

Grüsse
BiDi