AG weigert sich, Mutterschaftsgeld zu zahlen in zweiter Schwangerschaft

Hallo zusammen,

Ich bin seit 12. Mai im Mutterschutz für mein zweites Kind und habe davor die Elternzeit für das erste Kind unterbrochen.
Aus dem Bekanntenkreis habe ich gehört, dass mir nun wieder das volle Mutterschaftsgeld zusteht wie in der ersten Schwangerschaft, da ich zwischenzeitlich nicht Teilzeit oder Ähnliches gearbeitet habe.

Kennt sich da jemand aus und weiß evtl auch, wo das im Gesetz explizit steht? Ich habe leider nichts gefunden, und ich will nicht mit leere Händen in den „Kampf“ ziehen…

Nie hätte ich damit gerechnet, dass ich darum jetzt betteln muss, bin eigentlich davon ausgegangen, dass mein AG so eine Situation bereits kennt…

Bin etwas überfordert, da ich weiß, dass es ganz und gar nicht spaßig wird für mich, wenn sie nicht zahlen wollen. Ich fühle mich auch echt schlecht dabei, aber ich sehe allerdings auch nicht ein, auf etwas zu verzichten, was andere in meiner Situation problemlos zugestanden wird, da rechtlich festgesetzt. Hab auch kein Geld zu verschenken 😒

Danke und liebe Grüße

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Mutterschaftsgeld gibt es von der Krankenkasse, 13€/täglich.

Du meinst sicher den AG-Zuschuss. Ja, der steht siebzig, da du dich nicht von Mehring Elternzeit befindest.

Nachzulesen im BEEG und Mutterschaftsgesetz.

Weise deinen AG darauf hin und das er diesen Zuschuss ja eh über seine Umlageversicherum erstattet bekommt.

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Ja genau, ich meinte den AG-Zuschuss, sorry.

Die Buchhaltung meines AGs ist der Ansicht, ich solle mich bei meiner KK darum kümmern, ob diese das übernimmt… die weiß natürlich nichts.

Danke für deine Antwort 🤗

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1. Beenden der Elternzeit nach https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html (3) "... Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen. ..." -> https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__3.html § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung

Hast du die Beendigung der Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes schriftlich mitgeteilt?

2. Damit bist du nicht in Elternzeit sondern im Mutterschutz und es greift https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__20.html § 20 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Ich würde den Arbeitgeber nochmals dazu auffordern und ggf Unterstützung beim https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz suchen, ggf sprechen die dazu auch nochmal mit dem AG
Ansonsten Klage auf Zahlung beim Arbeitsgericht einreichen, das geht auch ohne Anwalt, die Rechtspfleger nehmen das auf und formulieren das entsprechend.

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Wow, danke für deine ausführliche Antwort 😊

Genau, ich habe Ende März schon an meinen AG sowohl einen Brief über Beendigung der ersten Elternzeit als auch einen über die neue Elternzeit und Beginn des neuen Mutterschutzes geschickt.
Diese wurden mir auch bestätigt.

Werde es jetzt nochmal nett versuchen und wenn sich wieder blöd gestellt wird, bleibt mir der Rechtsweg wohl nicht erspart.