Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Hallo, ich hoffe hier findet sich jemand, der sich mit steuerlichen Fragen auskennt.

Zu meiner Situation: Ich befinde mich seit Ende Oktober im Mutterschutz. Das Baby kommt voraussichtlich Anfang/Mitte Dezember. Mein Arbeitgeber zahlt mir mein Weihnachtsgeld erst nach dem Mutterschutz, also mit Beginn der Elternzeit, aus, da es wohl anders im System nicht möglich ist. Das ist soweit auch in Ordnung für mich. Nun frage ich mich allerdings, ob mir 2024 nicht viel mehr Steuern von meinem Weihnachtsgeld abgezogen werden aufgrund des Progressionsvorbehalts vom Elterngeld, da das Weihnachtsgeld 2024 dann ja mein einziges zu versteuerndes Einkommen sein wird. Und kann es passieren, dass ich dann so viel Steuern zahlen muss, dass ich das Weihnachtsgeld komplett an das Finanzamt zahlen muss? Kann mir das jemand beantworten?

Ich bin mit diesem Progressionsvorbehalt leider total überfordert und hatte damit in der Vergangenheit noch nie zu tun.

Liebe Grüße

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Das komplette Weihnachtsgeld wird nicht für die Steuer 'draufgehen. Es gibt ja keinen 100% Steuersatz. Das Elterngeld wird ja auch mit Progressionsvorbehalt nicht versteuert, es erhöht nur den Steuersatz für's Einkommen. Vielleicht steigt der dann von 20% auf 34%, aber:
Wenn das Weihnachtsgeld schon versteuert wurde, hast Du darauf zuviel Steuern gezahlt - der endgültige Steuersatz ergibt sich ja aus Deinem Jahreseinkommen. Und wenn das nur aus Weihnachtsgeld bestünde, würde der vermutlich bei 0 Prozent liegen. Nun wird das Elterngeld dazugezählt und Du kommst so vielleicht auf einen Steuersatz von 15%, da bekommst Du dann trotzdem was wieder.

Grüsse
BiDi

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Vielen Dank für deine Antwort. Ja, das macht Sinn, was du schreibst. Mit 15% könnte ich ja gut leben 😃

Da mein Elterngeld auch eher niedrig ausfallen wird, hoffe ich mal das beste!

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Die 15% sind eine völlig fiktive Zahl - ich kenne ja weder Dein übliches Einkommen noch die Höhe des Weihnachtsgeld.

Grüsse
BiDi

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Wann das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, spielt keine Rolle für den progessionsvorbehalt außer es wäre im Januar statt im Dezember und damit das steuerjahr 2024 und nicht 2023. Aber selbst da wäre es dann einfach eine Frage deines Gehaltes auf ganze Jahr gesehen.

Du wirst nicht das komplette weihnachtsgeld ans Finanzamt zahlen müssen. Es wird ganz normal in dem Monat versteuert.

Der progressionsvorbehalt kommt erst bei deiner Steuererklärung zu tragen, die du machen musst, da du mutterschutzleistungen 2023 erhalten hast.

Hier ist es so, dass dein elterngeld zu deinem Lohn und weihnachtsgeld hinzugezählt wird und darauf der Steuersatz für das Jahr berechnet wird. Durch das elterngeld steigt dein Einkommen und man hat ggf zu wenig Steuern gezahlt.

Da du bis Oktober so Steuern gezahlt hast, als würdest du den Rest des Jahres so viel verdienen, wird sich es für dieses Jahr in Grenzen halten, wenn du überhaupt nachzahlen musst. Das hängt ja auch von anderen Dingen ab, die du steuerlich gelten machen kannst.

Bearbeitet von Sternenstaub1990
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Hallo,

Vielen Dank für deine Antwort.

Genau das ist ja aber bei mir der Fall. Ich bekomme das Weihnachtsgeld erst nach dem Mutterschutz, also voraussichtlich im Februar 2024. Das bleibt dann für das Steuerjahr 24 mein einziges zu versteuerndes Einkommen. Und ich habe nun Sorge, dass mir das Finanzamt dann viel mehr davon abziehen wird.

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Es zieht nicht direkt bei der Auszahlung etwas ab. Da ist dein Denkfehler.

Du solltest generell für 2024, wenn du da auch elterngeld beziehst, geld zurücklegen. Dein weihnachtsgeld ist dann bereits versteuert ausgezahlt worden. Nach dem normalen Steuersatz.

Dann hast du x Monate Elterngeld - die sind zum Zeitpunkt der Auszahlung NICHT versteuert. Die Summe, die du an elterngeld erhälst, wird dem Finanzamt gemeldet, mit dem weihnachtsgeld addiert. Das ergibt dein Jahreseinkommen für 2024. Auf dieses Einkommen wird der Steuersatz berechnet, dabei wird berücksichtigt, wie viel Steuer du bereits für das weihnachtsgeld gezahlt hast.

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Du hast auch einen Freibetrag von ca 11.000€ für 2023 (kenne die korrekte Zahl gerade nicht) erst wenn du über diesen Grundfreibetrag mit deinem Zuversteuernden Einkommen kommst, musst du etwas mit dem %-Satz des Progressionsvorbehaltes zahlen.

Da du ja selbst sagst dass das Weihnachtsgeld in 2024 dein einziges Einkommen neben dem EG sein wird, wirst du nicht über den Freibetrag kommen. Somit gibst du einfach deine Erklärung ab und bekommst dann einen Bescheid das du wahrscheinlich weder etwas zahlen noch zurückbekommen wirst.