Beschäftigungsverbot und wieder schwanger in Elternzeit, etwas kompliziert

Hallo zusammen, mein Fall ist etwas kompliziert und ich hoffe, dass ich ihn doch recht verständlich schildern kann.

Meine erste Tochter ist im Februar letzten Jahres geboren und bis zu ihrer Geburt bin ich in Vollzeit in der Pflege arbeiten gegangen. Mit bekannt werden der Schwangerschaft, wurde ich soweit ins Beschäftigungsverbot geschickt, dass ich einen Teil meiner Stunden im Büro absolviert habe und für den Rest freigestellt wurde. Mein Vollzeitgehalt habe ich weiterhin bekommen, mein Arbeitgeber hat sich dann die Differenz von der Krankenkasse geholt.

Schriftlich angemeldet habe ich meine Elternzeit für zwei Jahre bei meinem Arbeitgeber, da wir uns aber letztendlich füf einen Mix von Elterngeld Basis und Elterngeld Plus entschieden haben, bin ich schon wieder stundenweiser arbeiten gegangen, als meine Tochter sieben Monate alt war, aber nur auf 520 € Basis, ab dann griff Elterngeld plus.

Als ich im Februar von meiner zweiten Schwangerschaft erfuhr, habe ich diese sofort auf der Arbeit verkündet und bin direkt ins Beschäftigungsverbot. Da ich ein kleines Kind zu betreuen habe, fiel die Option mit der Arbeit im Büro weg, da wir nur vormittags geöffnet haben. Für mich war klar, dass ich jetzt im Beschäftigungsverbot auch nur die 520 € überwiesen bekomme, für welche ich aktuell arbeite. Als die erste Abrechnung kam, hatte ich allerdings das Gehalt einer Vollzeit beschäftigten. Ich hake bei meiner Chefin nach, sie sagte, dass ihr das auch aufgefallen sei und sie das bereits mit dem Steuerberater geklärt habe, laut Aussage der Krankenkasse ist das so korrekt, dass ich das Gehalt von vor der ersten Schwangerschaft weiterhin bekomme.

Meine Chefin sagte dann auch, dass ich gerne noch mal per Mail beim Steuerberater nachhaken kann, damit diese mir das erklären kann. Dies habe ich getan und der Steuerberater bestätigte mir, dass die Krankenkasse ihr okay gegeben hat. Einen Tag später, kam noch mal eine Mail vom Steuerberater. Die Mitarbeiterin meinte, dass ich sie dermaßen verunsichert habe, dass sie noch mal bei der Krankenkasse nachgefragt hat. Jetzt würde das Ganze noch mal in einer anderen Abteilung geklärt und sie wartet auf Rückmeldung. Wenn sie bis fünf Tage später keine Rückmeldung hätte, wäre alles in Ordnung. Das war so die Aussage der Krankenkasse.

Die Tage verstrichen, und so war für mich klar, dass die Sache geregelt ist und mir das Geld auch wohl zusteht. Jetzt nach drei Wochen, habe ich auf einmal noch eine Mail vom Steuerberater bekommen. Sie hätten jetzt erst eine Antwort von der Krankenkasse bekommen und ich hätte recht gehabt mit meiner Vermutung. Mir würde das Geld nicht zustehen, mir stehen lediglich die 520 € zu, und ich muss das, was mir zu viel überwiesen wurde, zurückzahlen.

Auch wenn ich es mir fast gedacht habe, bin ich nun etwas angenervt, dass die Antwort erst nach drei Wochen jetzt kommt. Ich weiß, dass der Fall wirklich sehr speziell ist. Aber kennt sich jemand aus? Wenn es so ist, werde ich es natürlich akzeptieren. Aber ich würde mich ärgern, wenn ich nachher jeden Monat auf so viel Geld verzichte, nur weil ich nichts gesagt habe.

1

Grundsätzlich steht dir im BV das Gehalt zu, das für den Zeitraum auch geplant war. Wenn also geplant war, dass du diesen Monat nur 520€ verdienen wirst, bekommst du im Bv auch nur diesen Betrag.
So wie ich es verstehe, war geplant, dass du bis Februar nächsten Jahres auch nicht mehr arbeitest als bisher. Somit wäre das korrekt und du musst das Geld zurückzahlen. Falls geplant war, dass du z.B. ab Mai mehr Stunden machst, müsstest du auch ab Mai mehr Geld bekommen.

Wenn du nichts gesagt hättest, wäre es vielleicht nicht aufgefallen... vielleicht aber doch, dann viel später und du hättest noch mehr Geld zurückzahlen müssen. Ich denke, so ist es schon am Besten.

2

Da das aktuelle BV deine Elternzeit nicht aushebelt, stehen dir nur die 520€ zu, weil du einfach ein Minijob während der Elternzeit machst und für diesen Minijob hast du das BV bekommen. Anders wäre es, wenn du keine Elternzeit mehr gehabt hättest und ab Februar deinen Vertrag von vor der 1 Schwangerschaft wieder angetreten hättest.
Du kannst die Elternzeit für ein BV aber leider nicht vorzeitig beenden, sodass du jetzt mit den 520€ leben musst.