Kann Arbeitgeber Arbeitstage während Teilzeit (Elternzeit) vorgeben?

Guten Morgen,

ich habe eine Frage:
Meine Kollegin und ich fangen ab September in der Elternzeit an teilzeit zu arbeiten. Ich arbeite drei Tage Vollzeit und meine Kollegin 2 Tage Vollzeit. Mein Chef möchte also bei fünf Tagen eine Stelle
komplett besetzen. Das Problem ist nur, das wir Donnerstags und Freitags nicht arbeiten können oder wollen.
Der Arbeitgeber will dies aber unbedingt durchsetzen.
Hat er diese Möglichkeit???

Danke für Eure Hinweise.

Vera

1

Hallo,


ich dneke schon das er das kann. Aber genau weiß ich es auch nicht.

Warum sollte er sich nach dir richten? Nicht böse gemeint, aber bei der heutigen Arbeitsmarktlage sollte man froh sein, einen Job zu haben.

LG

S.

2

Hallo,

ich denke mal, dass er das schon kann. Ihr solltet eigentlich froh sein, dass ihr eine Stelle habt! Es gibt viele die diese Möglichkeit nicht haben.

Und soviel Flexibilität, dass man das schafft, sollte doch drin sein.

Ich arbeite auch Teilzeit und wenn mein Chef mich braucht an Tagen wo es eigentlcih nich geht, dann suche ich mir einen Babysitter.

Das ist aber nur meine Meinung. Bin mal gespannt ob jemand das wirklich beantworten kann.

LG Bunny #hasi

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ja hat er.


er als unternehmer ist seinem unternehmen in erster linie verpflichtet und muss es am laufen halten - da sind sonderwünsche und "ich will das so als arbeitnehmer" in den hintergrund zu stellen.

er kann auch ggf. aufgrund der lage den mitarbeiter "austauschen" - er muss nicht leute für immer behalten die "nur an den tagen arbeiten wollen an denen die stelle bereits ausgefüllt ist" - sprich:


sobald das gesetz eine ordentliche kündigung erlaubt kann er kündigen und sich für die donnerstag und freitag jemand als teilzeit einstellen. schliesslich muss er auch die auftraglage abwägen und - die wird bestimmt nicht erfüllt werden, wenn an bestimmten tagen die leistung nicht erbracht wird obwohl die personellen voraussetzungen erfüllt sind. das ist das wirtschaftsprinzip das ein unternehmer zu erfüllen hat. wirkt sich immer auf arbeitsplatzerhalt aus.

4

Guten Morgen Vera!

Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Sollte da stehen, daß Du nur Mo-Mi arbeiten mußt, wird es wohl schwer für Deinen AG die anderen Tage durchzusetzen. Allerding bezweifel ich das und damit wirst Du wohl auch Do & Fr arbeiten müssen, wenn es sich um ein Unternehmen mit 5 Tage Woche handelt, andernfall steht sogar der Sa zur Diskussion.

Wenn man nur Mo-Do eine Kinderbetreuung hat und für den Freitag extra jemanden bezahlen muss, sollte das mit dem AG abzusprechen sein. Da es sich aber, so wie Du schreibst, gleich um 2 Personen handelt, wird einer den kürzeren ziehen, denn da wird der AG wohl nur nach seinen Belangen (die klar vorgehen) entscheiden!

vg
rosaundblau

5

Ich glaube auch, dass der Arbeitgeber das durchsetzen kann. Wenn es von der Arbeit er erforderlich ist, dass jeden Tag jemand im Büro ist, wie soll er die Sache denn lösen?

Überlegt Euch beide Mal, ob das nicht doch irgendwie möglich ist, Donnerstag und Freitag zu arbeiten - wenn ich "nicht wollen" lese, frage ich mich auch, warum sich der Arbeitgeber nach Euch richten soll.

Letztlich ist eine solche Aufteilung eine gute Sache, bei uns ist es de facto so, dass viele von uns Teilzeitbeschäftigten entweder Überlast fahren (also dieselbe Arbeit schaffen sollen wie vorher Vollzeit) oder aber immer nur als Springer eingesetzt werden, weil viele Aufgabengebiete eben für Teilzeittätigkeit nicht geeignet sind.


LG

Anja

6

sebst wenn es vor arbeitsgericht kommen soll, wird ihr wohl mit dem argument "nicht wollen" nicht sehr weit kommen ...

ansonsten fehlen hier viele informationen, um eine genaue antwort geben zu können

LG

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Er MUSS euch gar keine Teilzeitstelle anbieten sondern kann sich Personen suchen die arbeiten WOLLEN!

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Aber selbstverständlich MÜSSEN Arbeitgeber - bis auf bestimmte Ausnahmen - Teilzeitstellen anbieten!

10

Aber nicht wenn die Mitarbeiterin offiziell in der Elternzeit frei genommen hat. Dann kanner aber muss nicht. Im Anschluss an die Elternzeit ist es etwas anderes.

8

Hallo,

der AG muß bei der Verteilung der Arbeitszeit die Wünsche des AN berücksichtigen - wenn keine betrieblichen Belange dagegenstehen.

Das aber genau ist hier der Punkt: Wie stellt Ihr es Euch vor, daß Ihr Euch an zwei Tagen in der Woche auf die Füße tretet und Donnerstag und Freitag gar keiner da ist?

Einer von Euch wird wohl in den sauren Apfel beißen müssen und mit dem Argument, daß Ihr Donnerstag und Freitag "nicht arbeiten wollt", kommt Ihr wohl kaum durch.

VG
Susi

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Also ich würde Euch was husten!

Wenn ich als AG schon damit einverstanden bin, dass 1 Arbeitsplatz geteilt wird, dann ich auch erwarten, dass der Platz von Mo - Fr besetzt ist!

Kein Wunder, dass die AGs Müttern gegenüber skeptisch sind, wenn so rumgezickt wird.

Gruß

Manavgat