Behandlung Notdienst selbst zahlen?

Hallo zusammen,

letzten Sonntag war ein Arzt vom Notdienst bei unserer Tochter, die über mich gesetzlich versichert ist. Er hat sich auch die KK-Karte zeigen lassen und alles notiert. Jetzt flatterte die Rechnung ins Haus, auf der alles (Anfahrt, Feiertagszuschlag und Behandlung) aufgelistet ist. Dass wir seine Anfahrt und einen Feiertagszuschlag selbst zahlen müssen, war uns schon klar, aber dass wir auch die Behandlung an sich zahlen müssen, kommt uns komisch vor.

Hat da jemand Erfahrung mit? Müsste die Behandlung nicht von der Krankenkasse bezahlt werden?

Lieben Dank für eure Antworten
Alina06

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Hm, das kommt auch mir komisch vor. Selbst als bei mir mal ein Arzt vom häuslichen Notdienst da war, musste ich rein gar nix zahlen. Ich kenne es nur, dass man die gesetzliche Zuzahlung leisten muss (die 10 EUR wie Praxisgebühr) ... Anderes hab ich noch nicht gehört, aber so gut, kenne ich mich da nicht aus.

Naja, dann bin ich ja mal gespannt, ob da bei uns demnächst auch ein Schein flattert. Ich musste in der Nacht von Mo zu Di den Notarzt rufen, weil mein Mann sich mehrmals heftigst übergab (er hat Typ I-Diabetes und die Cola blieb nicht drin) ...

Na da bin ich jetzt echt gespannt ...

Ruf doch mal bei deiner KK an und frage morgen nach!

LG Mandy & Joel (15 Monate)

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Hi

ich hab noch nie gehört, das man sowas selber zahlen muss!! Schon gar nicht bei Kindern!

lg

Melli

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Das finde ich auch komisch. Mein Kleiner ist bei mir mitversichert, der Notarzt war an einem Sonntag auch mal da, und wir mußten nichts zahlen...
Lg
Anna

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Hallo,

ausser die 10,-Euro Praxisgebühr(in diese Fall Notfallgebühr), müsst ihr nichts zuzahlen.
Ich würd mal bei diesem Arzt vorbei fahren, Karte einlesen lassen, der soll das bitte schön mit der KK klären. Da aber das Quartal zu Ende ist, hat er pech gehabt. Er soll sich einfach ein mobiles Kartelesegerät besorgen.

Setzt Euch mit der KK in verbindung, lasst euch das net gefahlen.

LG

TAnja

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erstens ist es eine kassengebühr,keine praxisgebühr,und zweitens muß die beim kind nicht gezahlt werden!

er kann es im notfall noch nachträglich abrechnen,aber ist ja sein ding!

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Hallo,

bei uns heisst es eben, Praxisgebühr. Das es Kassengebühr ist, ist wohl klar.
Das es beim Kind nicht bezahlt werden muss, musst du mir nicht sagen, ich hab ja schliesslich es nicht abkassiert.

Er kann es abrechnen, oder nicht............ist mir sowieso egal, wir tuen es nicht. Wegen einem Fall, wird auch kein Aufstand gemacht.

Gruß

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ihr müßt weder die kassengebühr bezahlen,weil das kind unter 18 ist,noch die anfahrts-u.s.w.-kosten.das kann er abrechnen.allerdings gibt es dafür nicht mehr viel und der arzt wollte so versuchen,etwas mehr rauszuholen.

"Dass wir seine Anfahrt und einen Feiertagszuschlag selbst zahlen müssen, war uns schon klar"
-warum? das ist quatsch!

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Hallo,
das finde ich auch merkwürdig! Als mein Mann mal einen leichten Asthma-Anfall mit etwas Atemnot hatte, hat uns der Notdienst sogar verboten loszufahren und einen Hausbesuch gemacht, damit sich nichts verschlimmern kann. Er mußte die 10 Euro zahlen, bekam eine Quittung und das wars.
Ein Kleinkind müßte normalerweise doch überhaupt nichts bezahlen! Ich würde erstmal gar nichts bezahlen, sondern genaue Informationen einholen.
Viel Erfolg!

PS: Kann es sein, daß die Behandlung zwar mit aufgelistet wurde, aber in der Endsumme nicht dabei war?

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Danke für eure Antworten. Ich werde mich dann morgen ans Telefon hängen und die Sache mit ihm klären..

Alles Liebe euch
Alina06

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kläre es lieber mit der kk,bevor der dir was vom pferd erzählen will.
lg

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Was ist denn das für ein Abzocker, gleich bei der Kassenärztlichen Vereinigung melden und bei der Krankenkasse, der rechnet das sicher dann doppelt ab.

Du muss gar nichts zahlen, bei Kindern noch nicht mal 10€ Praxis bzw. Notfallgebühr .........

So einem gehört die Linzenz entzogen, da könnte ich mich total aufregen.

LG Sabine

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Hallo,

das ist mir tatsächlich auch schon einmal passiert - ich habe dann einen höflichen aber bestimmten Brief an das DRK geschrieben und sie gebeten, dieses mit meiner Krankenkasse abzurechnen. Ich habe dann nie wieder etwas gehört - es waren bei mir übrigens 2 Rechnungne je knapp 1000 Euro #schock, da ich den Krankenwagen gerufen hatte und dieser dann leer wieder abgerückt ist.

Also, es kann sein, daß sich der Arzt das nicht richtig notiert hat mit der Krankenkasse - einfach hinschreiben - bei einem Kind dürften nich einmal die 10 Euro anfallen.

LG, Anja