Wie weit dürfen Vermieter gehen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Mein Lebensgefährte und ich wohnen jetzt seid Anfang Juli in einer neuen Wohnung. Die Vermieter sind eine Kathastrophe, sowas hab ich vorher noch nie erlebt aber ok. Jetzt rief heute die Vermieterin an weil die Miete noch nicht auf ihrem Konto war, weil der Dauerauftrag so gesetzt wurde das bei uns am 1. abgebucht wird (werden wir ändern auf den 29. damit es dann immer pünktlich kommt). Jedenfalls hat sie beim Arbeitsamt angerufen und gefragt ob wir arbeitslos wären und bei der vorherigen Arbeitsstelle meines Lebensgefährten ebenfalls ob er noch da arbeiten würde (er ist mittlerweile selbstständig). Sie begründet das damit das sie sagt sie würde sich informieren wollen woher denn das Geld für die Miete kommen würde.

Als wenn wir irgendwelche Assis oder Betrüger wären:-[ ich könnt mich so aufregen. Darf sie sowas überhaupt machen?

Würde mich über eine Antwort freuen
Lg die wütende Jules

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Hallo,

ich glaube in jedem Mietvertrag steht, das die Miete bis spätestens 3. des Monats auf dem Konto des Vermieters sein muss.

Sie kann schon überall anrufen. Doch KEINER dürfte ihr Auskunft geben, denn das fällt unter das Datenschutzgesetz.

Schau in Deinem Mietvertrag nach wie es bei euch drinnen steht -das mit dem Tag wo es auf dem Konto sein muss.
Oder ändere es einfach dass die Miete einige Tage früher überwiesen wird.

Ich würde mich aber bei so nem Vermieter nicht wohlfühlen. Mein Vermieter ist so nett daraf einzugehen, dass die Miete jetzt immer erst am 15. gezahlt wird, denn da sind alle Geldeingänge.

Viel Glück mit dem Vermieter... wird bestimmt noch lustig mit ihm wenn er jetzt schon so ein Futzi ist...

LG Mona

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Hallo Mona,

ja wir fühlen uns auch sehr sehr unwohl hier. Wenn wir nicht schon 4.500 EUR für ein neues Bad hier infestiert hätten dann hätte ich auch schon längst die Kündigung geschrieben. Aber was sollen wir machen. Wir werden uns jetzt beim Mieterschutzbund anmelden, weil sowas ist mir wirklich noch nie untergekommen.

Lg Jules

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Hallo,

darf ich fragen wie ihr das mit dem Bad regelt???

Ihr habt jetzt schon 4500 Euro reingesteckt??
Warum?
Normalerweise ist das doch Aufgabe des Vermieters.
Wie läuft das wenn ihr wieder auszieht???
Bad mitnehmen???
Erstattung durch den Vermieter?

Möchte jetzt wirklich nicht mit Dir tauschen...

LG Mona

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Ich hatte auch mal so einen Vermieter. Der wohnte direkt nebenan und meinte, mich ständig kontrollieren zu müssen. Wenn ich morgens um 10 Uhr die Jalousien noch nicht oben hatte, hat er geklingelt und mir erläutert, dass das ja ein Unding sei.

Als ich mal mit dem Auto meines Freundes auf meinem Stellplatz stand und nicht mit meinem, weil meiner in der Werkstatt war, hat er mich angerufen und gefragt, wem denn das Auto gehört.

Dann hat er geklingelt und mir mitgeteilt, dass ich zu viel Müll produzieren würde.

Ach ja und meinen Arbeitgeber hat er auch angerufen, um sich erkundigen, "was ich denn für eine sei". Ob ich zuverlässig bin.
Mein Chef hat ihm einen gehustet!!! Zum Glück!!!

Als dann alles eskalierte zwischen mir und dem Vermieter, weil ich "natürlich" falsch gelüftet habe, weil meine Heizkosten zu hoch waren, weil dies war und weil das war.... hat er mich wegen Betruges angezeigt und meinem Freund, der Polizeibeamter ist (mittlerweile mein Mann) eine Dienstaufsichtsbeschwerde beschert.

Länger als 6 Monate habe ich es nicht ausgehalten dort. Wenn ich nach der Arbeit nach Hause gefahren bin, hatte ich schon ein mulmiges Gefühl und Angst ihn zu treffen. Ich habe mich zu Hause nicht mehr wohl gefühlt. Das ging mir so sehr an die Nerven. Das war echt ne schlimme Zeit.

So viel zu meinen Erfahrungen. Mittlerweile haben wir eine Eigentumswohnung.

Tanja

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Hallo Tanja,

ach du Sch.... kann ich da nur sagen. Was ein Glück das ihr da weg seid. Ich verstehe auch nicht wie manche Vermieter so blöd sein können sich die eigenen Mieter rauszuekeln. Aber bei dir das ist ja echt schlimm gewesen. Ich hoffe nur das es bei uns nicht auch so ausartet, vor allem weil wir sind gerade mal 4 wochen hier. Und das ist auch nicht die erste Wohnung in der ich wohne, wie gesagt sowas ist mir vorher noch nie untergekommen.

Lg Jules

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Hallo Tanja,

im Grunde genommen bin ich ein toleranter, gutmütiger Mensch. Ich lasse mich so leicht nicht provozieren. Aber bei einem wie deinem Vermieter fällt das schon echt schwer.

Bei einer Betrugsanzeige und einer Dienstaufsichtsbeschwerde hört der Spaß auf.

Sind diese Vorwürfe nicht haltbar gibt es nur eine richtige Antwort. Nähmlich eine Strafanzeige wegen "Falscher Verdächtigung" nach § 164 StGB. Und damit wird aus Spaß richtiger Ernst.

Die falsche Verdächtigung muss dem Vermieter nicht nachgewiesen denn diese hat er schon mit seiner Betrugsanzeige und seiner Dienstaufsichtsbeschwerde begangen.

Die Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung aufgrund der Dienstaufsichtsbeschwerde - vorausgesetzt diese ist schriftlich an den Polizeipräsidenten oder Ranghöchsten Polizeibeamten erfolgt und diese hat nach Anhörung des Polizeibeamten gegen den sich die Dienstaufsichtsbeschwerde richtete - hat sich nicht bestätigt, so hätte der Polizeipräsident oder Ranghöchste Polizeibeamte diese bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen müssen. Dafür gibt es eine Reihe von Dienstvorschriften und Gründe auf die ich jetzt aber wegen des Umfanges nicht eingehen will.

Solche Menschen wie dein EX Vermieter brauchen gelegentlich eine Lektion.

Na ja, in deinem Fall könnte man sagen, der/die Klügere gibt nach. Und das hast du ja gemacht.

Gruß
Nobility

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"Gesetzliche Regelung
Seit dem 01.09.2001 ist gesetzlich bestimmt, dass der Mieter die vereinbarte Miete zu Beginn des vereinbarten Zeitabschnittes (in der Regel des Monats), spätestens aber bis zum 3. Werktag zu zahlen hat. Einer Vereinbarung im Mietvertrag bedarf es daher nur zu der monatlichen Fälligkeit. Diese Regelung stellt eine gesetzliche Fälligkeitsbestimmung dar, was zur Folge hat, dass der Mieter am 4. Werktag des Monats mit der Mietzahlung in Verzug gerät. Einer besonderen Mahnung oder Aufforderung bedarf es dazu nicht.

Rechtzeitiger Geldeingang
Zahlung der Miete bedeutet, dass diese bis zum 3. Werktag beim Vermieter eingegangen seien muss. Für ein Verschulden der Bank haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter, hat aber einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank, wenn diese die Verzögerung verschuldet hat."

Quelle: www.mietrecht-ratgeber.de

Ob es rechtens ist, dass eure VM beim Arbeitsamt oder beim ehemaligen Arbeitgeber deines Freundes anruft, um dort "Erkundigungen" über euch einzuholen, entzieht sich meiner Kenntnis...aber ich finde ihr Verhalten alles in allem schon sehr dreist und es würde mich nicht wundern, wenn euch mit dieser Dame noch weiterer Ärger bevorsteht.

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Vielen Dank schonmal für diese Informationen. Du hast wohl leider Recht, mich würde es auch nicht wundern wenn da noch mehr Ärger kommt.:-(

Lg Jules