Sichtschutz weg

Ich hab da mal ein Problem.
Wir wohnen in einer gemieteten Doppelhaushälft mit 400qm Garten seit 1,5 Jahren.

Rundherum haben wir einen Sichtschutz von 1,80cm. Zur Seite des Nachbarn des Doppelhauses war der Zaun marode. Diese Abgeschiedenheit war letzten Endes die Entscheidung für das Haus.
Nun hat der Nachbar in einer Nacht und Nebelaktion den Sichtschuz erneuet (Grundstücksgrenze) und die Hälfte nur noch 90 cm hoch gemacht.

Damit ist es mit der Abgeschiedenheit vorbei. Priv. Gespräche sind jetzt kaum noch möglich, man versteht jedes Wort.

Frage: Wie gehe ich dagegen vor, oder mein Vermieter. Ich habe Haus und Grund als Nutzungsüberlassung gemietet in dem Zustand wie Haus und Garten beim Einzug waren. Komme meinen Pflichten nach, Heckenzuschnitt, etc. Und mein Rechtsverständnis sagt mir, dass die Änderung des Sichtschutzes nur im Konsens beider Grenzparteien geschehen kann. Und ich folgerichtig einen Rückbau verlangen darf oder eben einen gleichwertigen (1,80m hohen) Sichtschutz.

Ich wechsle gerne ein Wort mit dem Nachbarn, vor der Haustür. Aber einen Kuschelgarten mit ständigen Hallo, wie geht's. Da klappen mir die Fußnägel hoch.

Danke für eure Meinug. Unser Vermieter ist da etwas Einsilbig. Das Problem muß er klären und hat sich wohl wenig Gedanken gemacht.

VG,

Steve

1

Die Frage ist, ob du oder dein Vermieter eine Handhabe haben, um dagegen vorzugehen.
Soweit ich weiß, gibt es Verordnungen, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, wie hoch ein Zaun maximal sein darf, aber nicht, wie hoch ein Zaun sein MUSS.
Wenn der marode Zaun Eigentum des Nachbarn war, ist es ihm überlassen, wie er ihn erneuert.
Wenn dem so wäre, bliebe nur, auf deinem Grundstück einen höheren Zaun davor zu setzen.

"Und ich folgerichtig einen Rückbau verlangen darf"
Wenn der Zaun dem Nachbarn gehörte, kannst du von ihm gar nichts verlangen, sondern musst dich an deinen Vermieter wenden. Und ich denke, der wird dir was husten.

2

Ich befürchte, da kannst Du nicht wirklich viel machen - das ist immer so eine Sache mit Zäunen und Grenzbepflanzungen. Wenn der Zaun dem Nachbarn gehört, muss er sich zwar an bestimmte Auflagen halten (örtlich verschieden) und kann z.B. keine meterhohe Betonwand dahinsetzen, aber den Rückbau eines zu niedrigen Zaunes wirst du kaum durchsetzen können.

Ansprechpartner ist ohnehin Dein Vermieter. Könntet ihr oder der Vermieter vielleicht irgendwas pflanzen, um Eure Abgeschiedenheit wieder zu haben?

Bei uns läuft das auch nicht rund mit den Nachbarn: Der Zaun zum Nachbargrundstück ist vollkommen marode und gehört einer Eigentumergemeinschaft des Nachbarhauses - die machen aber nix. Und auf dem hinten an unseren Garten angrenzenden Grundstück schneiden die Nachbarn die Bäume nicht zurück und haben zusätzlich schnell wachsenden Kirschlorbeer als Sichtschutz angepflanzt - der wächst und wächst und wächst, so dass unser ursprünglich sonniges Beet jetzt ein Schattendasein führt.

LG

Anja

3

>> Zur Seite des Nachbarn des Doppelhauses war der Zaun marode. <<

Wie muss man das verstehen? Der Zaun ist doch nicht nur von einer Seite marode, wenn dann doch alles #kratz

Was du machen kannst, ist von eurer Seite einen höheren Sichtschutz hinzustellen. Ob sich der Vermieter daran beteiligt, musst du fragen. Ganz wird er die Kosten sicher nicht übernehmen.

4

du glaubst aber nicht wirklich, dass ihr mit sichtschutz mehr SCHALL-schutz habt? Man versteht trotzdem jedes privat gesprochene Wort... man sieht die andere SEite nur nicht :)

klar: "gefühlt" ist man abgeschotteter...
Montiert auf Eure eigenen Kosten einen eigenen Sichtschutz auf Eurer Seite: eventuell könnt Ihr euch mit den Nachbarn ja absprechen zwecks Optik oder gleicher Bauart -- schade, dass der Nachbar nicht vorher mit euch gesprochen hat, da hätte man sich das ja teilen können......

wenn ihr etwas macht, dass man wieder entfernen kann, dann dürfte das auch für Euren Vermieter i.O. sein... (oder wenn ihr auszieht erstattet er euch einen Anteil Zeitwert, wenn es bleibt...)

5

Hi,

Erstmal ist Stadt und Straße bei solchen Angelegenheiten sehr wichtig. Das macht einiges aus.
Ich schreibe mal grunsätzliches, das müsste für eure Stadt überprüft werden. Aber so als Denkanstoß.
Habt ihr runterherum einen Sichtschutz oder einen 1,8 m großen Zaun.
Steht der Zaun direkt auf der Grenze oder ist der Sichtschutz in einem von euren beiden Gärten.
Wenn es dem Nachbarn gehört, kann er machen was er will, falls es keine Einschränkungen gibt.

Was hindert euch daran euch Elemente zu kaufen und die auf euer Grundstück zu setzen.

Wieso muss der Vermieter das klären, es ist doch gar nicht sein Zaun oder hat der Nachbar den Zaun des Vermieters erneuert?

LG

ChaosSid

6

Mit Deiner Anmerkung, dass die Vorschriften der Stadt beachtet werden müssen, hast Du natürlich recht.

Wenn der Zaun IN einem Garten liegt, sind die Besitzverhältnisse ja klar, bei Zäunen direkt auf einer Grenze aber nicht. Allerdings würde ich auch davon ausgehen, dass der Nachbar nicht den Zaun des Vermieters erneuert hat. Die Te muss aber m. E. den Vermieter fragen, ob sie was dazu bauen darf (und der Vermieter vielleicht sogar was dazutut), denn schließlich ist sie nur Mieterin.

LG
Anja

7

Ärgerlich, aber mit dem Problem "eigenständiger" Nachbarn bist du nicht alleine.
Erst vor kurzem, riss unser Nachbar die für den Sicht- und Schallschutz vom Vermieter angedachte Hecke ab, sodass nur noch der blanke Zaun zu sehen war. Dadurch konnten wir natürlich ungestört in des Nachbars Garten gucken und umgekehrt, da wir auf unserer Seite bis dato keinen eigenen Sichtschutz aufgebaut haben.
Das Ende des Liedes war dann, dass wir uns darum kümmern mussten einen Sichtschutz zu verbauen, da die Hecke auf seinem Grundstück stand und er vertraglich dazu berechtigt war, diese abzuschneiden.

Dabei haben wir das alles im lockeren Gespräch mit unserem Nachbar und Vermieter geklärt, auf Kompromisse geeinigt und einen schönen Holzzaun hingebaut, wozu der Nachbar großzügigerweise einen Teil dazugezahlt hat. Schließlich denke ich mal, dass er auch von der mangelnden Privatsphäre nicht sehr begeistert war. :D

8

Der Sichtschutz hat doch wohl eurem Nachbarn gehört, sonst hätte er ihn nicht einfach abgerissen?

9

Wenn du einen 1,80 hohen Sichtschutz haben willst, dann bau dir einen hin! Aber das kannst du nciht von deinem Nachbarn verlangen.
Es ist sein Zaun, auf seinem Grundstück und ob der aus Stein, Holz, oder Draht oder sie hoch der ist, dass bestimmt schon noch der, der den Zaun bezahlt und dem er gehört.

10

Hallo,

ist das gesamte Haus Eigentum des gleichen Vermieters und der Zaun ebenso?

LG