Hallo ihr Lieben. Seit 2017 wohnt mein Mann in der Wohnung und ich bin 2018 dazugehören.
Jetzt haben wir von dem Vermieter 2 Schreiben erhalten. Das erste besagt das die Grundmiete angepasst wird wegen des Mietspiegels. Soweit so gut das finden wir noch ok (sind 34€ monatlich mehr). Jetzt kam ca. 30Tage später das 2.Schreiben. In diesem Schreiben steht dass der Vermieter die Betriebskostenpauschale um satte 95€ monatlich erhöht 😵💫😡 Wir haben vorher 345€ Miete gezahlt nun sind wir bei 475€.
Das ist ja alles in Ordnung ABER jetzt kommt meine Frage…..die Wohnungen haben einen Standart den man mit DDR Wohnungen gleichstellen kann. (Altbaublock).
Im Bad müsste die Wanne mal ausgetauscht werden, das Waschbecken hat auch schon Risse und die Toilette wäre auch mal ganz gut wenn da mal eine neue reinkommt. Die Fenster sind undicht und in jedem Raum ist das Laminat zerkratzt und es fehlen auch teilweise die Fussbodenleisten. Der Fußboden in der Küche könnte auch mal getauscht werden. Mein Mann ist damals eingezogen und hat die Wohnung unrenoviert übernommen.
Können wir von dem Vermieter verlangen das er den Standart der Wohnung erhöht und wir dann auch mit der Anpassung einverstanden sind???
Liebe Grüße
Mieterhöhung ist das zulässig???
Hallo DenKla,
die Betriebskosten sind unteranderem eure Heizkosten und Stromkosten, da sich die Kosten für Strom und Heizen verteuert haben, denke ich schon dass es rechtens ist. Ich bin da aber kein Experte. Wenn euer Vermieter die Wohung Renoviert wird er die Kosten sicherlich auf die Miete umlegen, dadurch würde die Miete noch mehr steigen, da sich der Wohnstandert erhöht.
Wenn der Vermieter die Betriebskosten nicht erhöhen würde, dann würde er für eure steigenden Strom und Heizkosten zahlen.
Liebe Grüße
Vala
Ich weiß natürlich nicht, wie hoch eure Betriebskostenpauschale vorher war und ob die Erhöhung vielleicht zu hoch ist, aber wir zahlen ca. 50% mehr (für Gas, Strom weiß ich nich) als im Vorjahr.
hier ist von 60% Erhöhung bis zu 300% Erhöhung, JA, der Dreifache Gasabschlag alles möglich.
Kommt auf die Stadt und die Vertragsgestaltung an. -- Wer langjähriger Kunde ist, hat bessere Konditionen.
Wer bei einem Billig-Anbieter rausgeflogen ist, bekommt den Dreifachen Abschlag (die Grundversorgung) präsentiert.
Pauschalieren kann man leider gar nicht dieses Jahr. Jedes Haus ist da anders.
Wer im März für 2,20€ tanken MUSSTE, weil der Tank leer war hat ja auch andere Kosten als die die heute für 1,45€ tanken.
Betriebskosten haben nichts mit der Miete zu tun.
Die Anpassung an den Mietspiegel müsst ihr prüfen, ob das ordentlich durchgeführt wurde.
Bei den Betriebskosten kann euch der Vermieter ja sagen, weshalb die angehoben wurden. Gas und alle Dienstleister sind ja zB teurer geworden. Das hat rein gar nichts mit der Ausstattung der Wohnung zu tun. Die Betriebskostenabrechnung kann man ja auch auf Rechtmäßigkeit prüfen. Und was ihr zu viel gezahlt habt gibt es ja zurück. Würde daher einfach den Grund für die Erhöhung erfahren.
Die Erhöhung der Betriebskosten kommt durch die gestiegen Energiekosten zustande! Dann müsst ihr nicht so viel nachzahlen.
Dein Mann hat die Wohnung damals so übernommen, war also damit einverstanden.
Ja, der Vermieter darf die Miete dem Mietspiegel anpassen.
Deine Mängelaufzählung hat doch nichts mit der Betriebskostenpauschale zu tun .
Momentan bekommen praktisch alle Mieter Betriebskostenerhöhungen.
Und ob du mit der Erhöhung einverstanden bist, wird den Vermieter sicher nicht interessieren.
Von den Betriebskosten hat der Vermieter nichts. Das sind sozusagen durchlaufende Posten, die an die jeweiligen Stellen weiter gehen.
Es ist ja vor allem Heizkosten und Wasser. Dass diese aktuell steigen, ist überall nachzulesen.
Wenn der Vermieter die Vorauszahlung nicht erhöhen würde, müsstet ihr mit einer fetten Nachzahlung rechnen. Das wäre mMn noch blöder.
Hat also mit dem Zustand der Wohnung nichts zu tun.
Sorry! Aber das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun...
Wenn Dein Mann 2017 da eingezogen ist, hätte er doch jetzt schon 5 Jahre Zeit gehabt, die Wohnung schick zu machen? Laminat kann man selbst verlegen, ein Waschbecken kostet nicht die Welt...
Zugige Fenster könnte man evtl. noch einstellen, ansonsten ist das Vermietersache. Ich würde ihm das mitteilen, wenn Ihr das nicht bereits getan habt, um Eure Betriebskosten nicht überzustrapazieren.
Als Tipp noch - denkt auch mal darüber nach, Eure Stromkostenpauschale anzupassen...
Aber, was der Vermieter mit der Erhöhung der Betriebskosten gemacht hat: Euch vor einer saftigen Nachzahlung bewahrt...
VG 004
Zahlt ihr wirklich eine Betriebskostenpauschale?
Oder doch eher eine Betriebskosten-Vorauszahlung?
Bei einer Vorauszahlung ist es in eurem eigenen Interesse, diese an die aktuellen Preise anzupassen. Seid froh, wenn es reicht. Die Nachzahlung wäre sonst immens.
Eine Pauschale wäre sehr ungewöhnlich... da kommt der Vermieter tatsächlich nur an sein Geld, wenn er jetzt erhöht. Sonst macht er bei den gestiegenen Preisen ja ein dickes Minus.
Ob die Erhöhung der Grundmiete rechtens ist ,kann man googlen. Da gibt es Grenzwerte. Aber für mich klingt das auf den ersten Blick, als wäre das völlig im Rahmen.
LG!
Das alles Teurer wird hast du sicherlich mit bekommen.
Wenn ihr möchtet dass das Bad Saniert wird müsst ihr mit dem Vermieter reden, selbstverständlich kann und wird er die Kosten dann auf euch Umlegen und es wird noch Teurer.
Für den Bodenbelag seid IHR Verantwortlich. Ebenso wie Fussbodenleisten etc.
Laminat lässt sich wirklich schnell und einfach verlegen und gibt es auch schon in günstiger.
Bodenbelag in einer Wohnung geht doch den Mieter nichts an, wäre ja noch besser,