Hausverbot nach Tod erteilt

Hallo,

vielleicht kann mir von Euch jmd. helfen bei folgendem Sachverhalt:

Meine Oma ist vor 2 Wochen gestorben. Sie hatte ein Einsitzrecht in ihrem Haus, was sie seinerzeit ihrem Sohn überschrieben hatte. Da dieser vor 10 Jahren verstorben ist, hat das Haus seine Frau und die gemeinsamen Kinder geerbt.

Meine Mutter möchte nun die Wohnung räumen. Dies hatte sie ihrer Schwägerin nun mitgeteilt, nur hat diese ihr jetzt ein Hausverbot ausgesprochen. #augen

Wie kommt meine Mutter nun an die Sachen? Es ist nichts von Wert in der Wohnung, allerdings einige Erinnerungsstücke, wie bspw. Fotoalben, altes Geschirr, etc.. Meine Mutter ist jetzt sehr traurig und mir fällt ad hoc auch nichts ein, außer einen Anwalt zu beauftragen.

Kennt jemand von Euch die Rechtslage?

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Hm, na so ganz sicher bin ich nicht, aber Deine Mutter ist die Tochter der Verstorbenen (?) und somit (auch) Erbin. Entsprechend hat sie einen Herausgabeanspruch bzw. die Schwägerin eine Herausgabepflicht (iich meine das ist §2018ff BGB) des Erbes. Der Hausrat gehört in die Erbmasse. Zunächst muss aber der Erbschaftsanspruch geprüft werden (ist sie Erbin, gibt es abweichende Regelungen, wer erbt noch). Immer ärgerlich sowas. Gibt es Zerwürfnisse in der Familie oder kann man hoffen, dass da noch friedlich eingelenkt wird?

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Ja, meine Mutter ist die Tochter. Sie hat auch als alleinige die Schlüssel zur Wohnung, da sich, wie gesagt, keiner der anderen je um Oma gekümmert hat.

Die Schwägerin ist eine Alkoholkranke Hexe und hat meiner Oma schon zu Lebzeiten das Leben zur Hölle gemacht. Unter anderem einfach den Strom und die Heizung abgedreht, sie übelst verbal beschimpft, Geld gestohlen usw.

Das mit dem Herausgabeanspruch hatte ich auch gelesen, aber um den durchzusetzen, bedarf es wohl einen Anwalt und ein gerichtliches Verfahren, da allesamt total verstritten sind. Nur ob der Aufwand lohnt, für ein bissl Geschirr...

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Sollte es kein Testament geben, sind auch die Kinder des verstorbenen Bruders erbberechtigt. Und deshalb kann Deine Mutter nicht einfach die Wohnung ausräumen. Ob es sich um Erinnerungsstücke ohne Wert handelt, kann sie nicht entscheiden. Von daher kann ich die Schwägerin verstehen, dass sie Deine Mutter 'rausgeschmissen hat. Die beiden sollten einen Termin machen, die Besitztümer gemeinsam sichten und aufteilen.

Grüsse
BiDi

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Meine Mutter ist Alleinerbin. Wie kommst du darauf, dass die Kinder des verstorbenen Bruders auch erben? Die sind in der Erbfolge erst weiter hinten dran.

Abgesehen davon, hat sich von denen seit 15 Jahren keiner mehr um die Oma gekümmert. Noch nicht mal den Anstand hatten sie und sind zur Beerdigung erschienen. Die sie auch nicht bezahlt haben.
:-[
Du verstehst die Schwägerin.... ist klar...

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Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Es geht jetzt nicht um das Haus, das der Schwägerin gehört, sondern um eine Wohnung?

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Einfach ignorieren und weitermachen. Wenn die Schwägerin sich aufführt, die Polizei rufen. Unbedingt einen Erbschein beantragen.

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Meine Gedanken sind jetzt bestimmt nicht korrekt, aber: Wie wurde das Hausverbot ausgesprochen ? Mit Begründung ? Da würde ich mal nachforschen ? Wie muss ein Hausverbot ausgesprochen werden, damit es gültig ist. Vielleicht ist es so nicht rechtskräftig. Du merkst worauf ich hinaus will. Dann muss man weiter überlegen, wie es mit einer Anzeige ist, da sie jetzt Zugriff hat, auf Dinge, die ihr nicht gehören.

Ja, auf jeden Fall eine Rechtsberatung.

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Gesetzliche Erben der ersten Ordnung, also Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder, erben folgendermaßen:
Der Nachlass geht zu gleichen Teilen an die Kinder.
Ist eines der Kinder bereits vor dem Erblasser oder der Erblasserin verstorben, geht dessen beziehungsweise deren Erbteil wiederum zu gleichen Teilen auf dessen oder deren Kinder (also Enkelkinder des Erblassers oder der Erblasserin) über.
Quelle: https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/familie/erben-und-vererben/gesetzliche-erbfolge.html
Würde heißen:
Nicht nur Deine Mutter ist die Erbin, sonden auch die Kinder Deines Bruders.
(Ganz lösgelöst von Eurem Verhältnis.)
Also müßt ihr wohl die Wohnung gemeinsam auflösen.
Aber auch die Kosten z.B. einer Entrümpelung müssen gemeinsam getragen werden.
Ich würde alles sperren lassen, einen Erbschein beantragen und mir schnellstmöglich rechtsbeistand suchen.
alles Gute!!!