Zusammen ziehen in eine WBS Wohnung - geht das?

Meine Freundin und ich fragen uns gerade ob sie mit ihrem neuen Freund zusammen ziehen dürfte. Sie bewohnt derzeit mit ihrer Tochter eine 3-Raum WBS Wohnung. Ihr neuer Freund ist allerdings berufstätig, hat aber nur eine 2-Raum-Wohnung. Da wäre kein Platz für 3. Daher würde nur in Frage kommen, dass er zu ihr zieht. Zusammen kämen sie dann auf ein Haushaltsnetto, mit welchem man kein WBS mehr bewilligt bekäme. Müsste sie dann die Wohnung aufgeben? Würde einfach nur die Miete angepasst werden wie auf einem Level ohne WBS, aber sie dürften dort wohnen bleiben?

Bearbeitet von Emlea
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Wir haben mehrere Wohnungen, die wir nur an WBS Besitzer vermieten dürfen. Dort ginge es nicht. Da grätscht das Amt sofort rein. Diese Wohnung haben ja den Sinn, dass er an Leute geht, die diese Unterstützung brauchen.

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Hier wäre das kein Problem. Natürlich kann man in einer WBS-Wohnung bleiben, auch wenn sich das Familieneinkommen erhöht. Wäre sonst ja auch ein krasser Anreiz, Geringverdiener zu bleiben.

Wir haben im Bekanntenkreis auch den krassen Fall von einem Ärztepaar, das vor 10 Jahren im Studium in eine WBS-Wohnung gezogen ist und bis heute die gleiche spottbillige Miete zahlen, bei vierstelligem Gehalt. Das Einkommen wir ja nur einmal bei Ausstellung des WBS geprüft und später nie wieder.

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...Das Einkommen wir ja nur einmal bei Ausstellung des WBS geprüft und später nie wieder. ...

Das kenne ich anders. In BW wird der WBS immer nur für ein Jahr ausgestellt, dann muss neu beantragt werden. Ändern sich die Einkommens-/Familienverhältnisse, müsste man theoretisch ausziehen. Aufgrund der prekären Situation auf dem Wohnungsmarkt, bleiben viele Mieter jahrelang weiterhin dort wohnen, obwohl sie nicht mehr berechtigt sind.
Aber die (wenigen) WBS-Wohnungen hier im Kreis kennt man und wer von einer "solchen" Adresse kommt, hat nen Stempel aufgedrückt - egal, wie sich das Leben inzwischen verändert hat.
Das ist für alle absolut unbefriedigend. Für diejenigen, die dringend auf eine WBS-Wohnung warten und für diejenigen, die gerne raus wollen (und eigentlich auch müssen).

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In NRW ist es auch so, dass das Einkommen nur einmal zum Einzug geprüft wird, danach kann man Einkommensmillionär sein und zahlt keine Sonderabgaben.

Bearbeitet von JenniferNRW
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Also in unserer Stadt wird man deswegen nicht rausgeschmissen, - allerdings muss man jährlich (oder wenn sich was ändert) neu die Beihilfe, Wohngeld, etc. beantragen und dann wird die Hilfe eben gekürzt. Lediglich zum Mieten sind bei SozialWohnungen eben die Leute auf WBS-Schein reduziert. Drin ist aber drin.

Ich vermute stark, dass das amtsmässig unterschiedlich gehandhabt wird und sie wohl am Besten mal bei Ihrer Sachbearbeiterin nachfragt, wie es bei denen so läuft. Tatsächlich gitl aber wirklich oft "drin ist drin", egal, wie sich das Leben so ändert. Das zusammenwohnen hat dann später halt Einfluss auf die Hilfen, die sie bisher bezogen hat und dann wieder beantragt.

Bearbeitet von tr357