Grundstücksfrage

Hallo ihr Lieben,

wir haben uns vor kurzem ein Haus gekauft und sind sehr glücklich mit unserer Entscheidung.

Nun ist es so, dass wir gerne eine Hecke um unser Grundstück pflanzen möchten, damit Kinder und Hund auch einfach mal auf dem Grundstück spielen können.
Wir haben uns mittels Geoportal schlau gemacht wo unsere Grenze langgeht und haben dabei überraschend festgestellt, dass die eine Grenze zur Hälfte über die Garageneinfahrt des Nachbarn geht, also, dass uns dort anscheinend noch einige Meter gehören.
Grenzsteine finden wir, bis auf 2 auf der anderen Grundstücksseite, keine.
Wie gehen wir da jetzt am Besten vor? Wir wollen auf keinen Fall Ärger mit den Nachbarn bekommen. Meine Idee war, dass wir ggf. diese Ecke erstmal frei lassen, da dass besagte Haus auch mittelfristig verkauft werden soll und wir uns dann mit den Käufern neu einigen aber ist natürlich auch blöd, so haben wir trotzdem noch eine offene Stelle, die ist auch ziemlich lang und wir haben ja keine Ahnung ob wir uns dann mit den Leuten gut einigen können.

Mein Mann würde es ansprechen wollen und die Hecke komplett pflanzen. Dann wird die ältere Dame aber vermutlich nicht mehr in ihre Garage kommen, Platz wäre zwar noch da aber sie fährt sehr unsicher und braucht teilweise wirklich die gesamte Ausfahrt der Doppelgarage. Zudem ist das seit bestimmt 20-30 Jahren so mit der Einfahrt und ich weiß nicht ob wir uns damit Freunde machen würden, wenn wir das ansprechen....

Habt ihr Ideen, Tipps, Ratschläge wie man sowas am Besten angeht ohne mit den Nachbarn direkt im Streit zu liegen?

4

Da würd ich erstmal checken, ob Geoportal tatsächlich richtig liegt. Steht ja sogar drin, dass das krass variieren und von der Realität abweichen kann.
Wenn das keiner updated, ists halt falsch.

Danach kann man sich dann Gedanken machen, wenn es wirklich so sein sollte.

Bearbeitet von JaneDoe
1

Also euch gehören ein paar Quadratmeter, die der Nachbar gepflastert hat und als Zufahrt zu seiner Garage nutzt?

Woher weißt du, dass das Haus mittelfristig verkauft werden soll?

Je nachdem würde ich es wohl ansprechen, diesen Teil erstmal frei lassen und den Nachbarn erklären, dass ihr jetzt aktuell großzügig verzichtet aber spätestens beim nächsten Eigentümerwechsel eure Quadratmeter zurückhaben wollt.


Denn das bei den neuen Eigentümern später mal anzusprechen, finde ich maximal fies.
Die kaufen ja wie gesehen. Ich denke, niemand misst sein zukünftiges Grundstück mit dem Zollstock nach. Für euch wäre es doch vermutlich auch der Supergau, jetzt festzustellen, dass euch die Hälfte eurer Garagengrundfläche gar nicht gehört... oder dass ihr eure Garage nicht nutzen könnt, weil euch die Zufahrt eben doch nicht gehört...
Also auf jeden Fall vor einem Verkauf ansprechen!!

Ihr solltet aber zuerst ganz sicher sein.
Beim Grundbuchamt nachfragen. Offiziell nachmessen lassen.
Vielleicht gibt es ja sogar ein eingetragenes Wegerecht. Oder alte Verträge über die Wegenutzung. Meine Eltern haben so einen privaten Vertrag. Sie dürfen über das Grundstück der Nachbarn fahren, um zu ihrer Garage zu kommen. Keine Ahnung, wie das weitergeht, falls eine der Parteien auszieht oder verkauft...
So etwas kann also auch noch sein und euer Verkäufer hat es verschwiegen...

2

Genau, uns gehören anscheinend, zumindest laut Geoportal, noch einige Meter der Garageneinfahrt. Die Grundstücksgrenze verläuft schräg, direkt an der Garage entlang und wird nach vorne hin breiter. Die Einfahrt ist geschottert und wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass sie der Nachbarin gehören, die sie auch abgrenzend bepflanzt hat.

Wir wohnen schon mehrere Jahre in dem Wohngebiet, daher kennt man sich und besagte Nachbarin wollte schon länger ihr Haus verkaufen, da sie Angst hat irgendwann nicht mehr mobil zu sein und die Busanbindung hier nicht die Beste ist.

Ne, nicht nachdem es von jemand Neuem gekauft wurde, das auf keinen Fall!
Keine Ahnung, wir hätten das dann eher so gedacht, dass wir die Nachbarin ansprechen, wenn wir mitbekommen, dass sie dann tatsächlich das Haus verkauft. So hätte sie im Vorfeld jetzt keinen "Stress" weil sie sich Gedanken bezüglich Grundstück machen müsste aber die Intetessenten könnten dann so darauf hingewiesen werden.
Wir würden dann auch anbieten, dass man die Grenze neu vermisst und wir die Kosten tragen, weil wir ja entsprechend was "wollen".

Wir wissen nur einfach nicht, wie lange das noch dauert und es ist einfach blöd für uns das Grundstück so Kinder- und Tiersicher zu bekommen. Ich hoffe man kann verstehen wie ich das meine.

Ans Wegerecht hatten wir auch schon gedacht, nur ist das Nachbargrundstück so bepflanzt, dass wir eher denken, dass da einfach nicht auf die Grundstücksgrenzen geachtet wurde bzw man einfach eine gerade Grenze angenommen hat, obwohl sie schräg ist. Müsste das Wegerecht nicht sonst auch irgendwo eingetragen sein?

5

Ein Wegerecht müsste meines Wissens im Grundbuch stehen. Da hätte also der Notar drauf hinweisen müssen.
Aber es gibt ja, wie gesagt, neben dem offiziellen Wegerecht noch weitere Möglichkeiten, schriftliche oder mündliche Absprachen etc.

Redet doch einfach mal nett mit der Nachbarin und fragt, ob es da was gab.
Solange ihr ihr keinen Stress machen wollt, ist da doch mix dabei.

Verkaufen finde ich auch eine gute Idee! Also, falls es wirklich euch gehört.

Wenn die Nachbarin das schon entsprechend bepflanzt hat, seid ihr sicher, dass ihr an der Stelle eine Kindersicherung braucht?
Ein Auge muss man sowieso drauf haben, wenn es nach vorne raus geht - irgendwann klettern die Kinder über jeden Zaun ;-) und andererseits sollten auch kleine Kinder eine optische Grenze doch verstehen und nicht durchs Blumenbeet trampeln.

weiteren Kommentar laden
3

Ich würde bei der Gemeinde/dem Bauamt Einsicht in die Unterlagen nehmen. Würde dann auch dort Rücksprache nehmen, was zu tun ist.
Ihr könnt euren Grund neu vermessen lassen, stellt fest, dass die Nachbar-Einfahrt über euer Grundstück geht und habt das dann schwarz auf weiß. Damit würde ich zum Nachbarn gehen, ihm dies zeigen und ihm 2 Varianten aufzeigen:
a) Rückbau der Einfahrt
b) er kann den Streifen von euch zu marktüblichen Preisen abkaufen, ihr macht einen Kaufvertrag und es muss wieder neu vermessen und aktenkundig hinterlegt werden.

Nichts zu unternehmen, ist keine Lösung. Ich würde das jetzt angehen.

6

Ich rate zu einer gründlichen Informationen. Internetrecherche kann nur der erste Schritt sein. Ich würde zum Vermessungsamt gehen und Akteneinsicht erbitten. Wenn es wirklich so ist, wie es sich jetzt zeigt, dann fragen, ob für die Nachbarn ein Nutzungsrecht für dieses Grundstück besteht. Und erst, wenn das alles klar ist, kann man überlegen, wie man vorgeht.

Meine Freundin hat das Benutzungsrecht, bzw. Wegerecht, vom bzw. über den Hof ihres Nachbarn. Der kann nichts auf seinem Hof abstellen, weil die ganze Familie meiner Freundin über diesen Hof fahren darf. Es ist aber sein Hof....

Bearbeitet von das-erste-huhn
7

Geoportal hat auch vor drei Jahren unser Grundstück falsch angezeigt. Wir haben darauf hin geplant und der Architekt der schlussendlich alles abklärt mit Kartasta Amt und alles hat fest gestellt das unser Grundstück größer ist. Die kamen auch nochmal zum genauen abstecken unserer Grundstücks weil wir nicht in so ne Situation kommen wollen wie eure Nachbarn eventuell sind. Also ich würde erstmal mit der Nachbarin sprechen. Darauf hin am besten mit ihr zusammen zum Kartasta Amt gehen.

Vermutlich stimmen aber die Angaben nicht. Auch früher wurden die Baustellen überprüft und für alles brauchte man Genehmigungen. Also wenn die nicht irgendwelche Nachbarschaft Absprachen hatten wird wahrscheinlich eure jetzigen Angaben zum Grundstück nicht stimmen.

Liebe Grüße Vanessa ☀️

9

Vielen Dank für die vielen Tipps und Ideen. Wir werden jetzt entsprechend mal beim Bauamt bzw Katasteramt nachfragen und dann mit denen das weitere Vorgehen besprechen.

Ich hatte auf Geoportal auch schon geschaut ob da was zur Genauigkeit angegeben ist, aber dort habe ich dazu nichts gefunden, vielleicht habe ich falsch gesucht.

Uns geht's wirklich einfach nur darum, wo wir unsere Hecke pflanzen dürfen um unser Grundstück entsprechend zu umranden. Da wir ein relativ großes Grundstück haben, ist es uns eigentlich egal ob da ein paar Meter fehlen, mit denen wir ja eh nicht gerechnet haben. Sollte uns das gehören, dann werden wir eine Messung veranlassen, falls es beim Amt keine genauen Angaben gibt und dann mit der Nachbarin sprechen wie wir das am Besten klären können. Es ist natürlich keine Option, dass sie nicht mehr in die Garage kommt oder dort alles rausreißen muss etc. daher wäre es in den Fall dann sicher wirklich am Besten, wenn wir es ihr für einen kleinen Betrag verkaufen, dann bleibt alles wie es ist und es ist abschließend geklärt.

So, morgen dann erstmal Schritt eins, auf dem Amt anrufen.

11

Grenzbebauung geht sowieso nur mit Übereinstimmung mit dem Nachbarn

12

Wir wollen die Hecke natürlich im gesetzlich geltenden Abstand setzen und nicht direkt auf die Grenze. Dazu wäre aber auch sinnvoll zu wissen, wo die Grenze liegt.

weiteren Kommentar laden
10

zu erst holt ihr jemand vom Vermessungsamt und lasst die Grenzsteine neu setzen.
Wenn ihr dann die Grenze seht, dann könnt ihr weiter denken und auch mit der Nachbarin reden.

Sollte Ihr Pflaster auf Eurem Grundstück sein, müsste sie sogar das alles rückbauen. Das kann man erzählen und "großzügig" sagen, ihr verzichtet drauf, würdet aber gerne die Hecke schließen. so kann man sich bestimmt ohne Streit einigen. Übrigens: Auch Grenzhecken brauchen einen Abstand zur Grenze - somit kann sie vielleicht sogar ihr Pflaster behalten und ihr macht die Hecke genau angrenzend ans Pflaster, weil da ist ja bestimmt genug "Grenzabstand" eingehalten. - alles gut. Genau deshalb würde ich auch nicht die 2 Meter verkaufen, - sonst müsst ihr vom Grenzabstand noch weiter rein.

Schritt 1: keine öffentlichen Pläne, sondern vom Vermesungsamt offiziell die Grenze ausmessen + markieren lassen.

Bearbeitet von tr357
13

Habt ihr denn beim Kauf des Hauses gar nicht euren Grundstückszuschnitt und ggf. vorhandene Baulasten geprüft? Sind Wegerechte o.ä. als Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen?

Ich würde mir beim Liegenschaftsamt erstmal einen Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster besorgen und eine Baulastenauskunft. Zudem im Grundbuch Abteilung 2 nach Dienstbarkeiten schauen.

Es kann schon sein, dass die Auffahrt eines Nachbarn über das eigene Grundstück geht. Das kann aber durchaus rechtens sein. Wenn es das nicht ist, würde ich es jetzt mit den alten Eigentümern klären und nicht das Verhältnis zu neuen Nachbarn gefährden.