Zweitwohnsitz? Wie am besten angeben?

Hallo,

Aus gesundheitlichen Gründen müssen wir aus unserer Wohnung (4. OG ohne Fahrstuhl) in eine barrierearme Wohnung umziehen.

Eine Zusage für eine Wohnung am gleichen Wohnort (bei der gleichen Wohnungsgesellschaft) haben wir erhalten.

In die neue Wohnung ziehen jedoch nur mein Partner und ich. Meine Tochter verbleibt in der Wohnung, wir als Eltern bleiben die Mieter.

Jetzt ist die Frage wie wir das anmelden: Wir nur an dem neuen Wohnsitz, unsere Tochter (dann 17, also minderjährig und 5 Monate vor den Abiturprüfungen) in der neuen als Erst- und in der anderen als Zweitwohnsitz? Nur in der alten als Erstwohnsitz (geht das überhaupt, wenn sie minderjährig ist?) Wir als in der neuen als Erst- und in der alten als Zweitwohnsitz und unsere Tochter nur in der alten als Erstwohnsitz?

Keine Ahnung wie wir das richtig anstellen.

Da wir in der alten Wohnung eine unschlagbar günstige Miete zahlen, ist die Kündigung des alten Mietvertrags keine Option und die neue Wohnung bietet auch nicht ausreichend Rückzugsmöglichkeit für unsere Tochter.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Viele Grüße
Soley

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Ich würde mich erkundigen ob in eurer Stadt/Gemeinde zweitwohnungssteuer fällig wird.

Dementsprechend würde ich eure tochter als 1. Und ihr in eurer neuen Wohnung euern 1. Wohnsitz anmelden und keinen 2. Wohnsitz

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Danke. Ja, hier gibt es eine Zweiwohnsitzsteuer. Das wäre aber nicht das Problem - wenn es der "richtige" Weg ist, das darüber zu regeln, würden wir sie natürlich bezahlen.

Viele Grüße
Soley

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Da kann man nicht wirklich sich etwas aussuchen.

Es ist klar im Bundesmeldegesetz geregelt, wer sich wo und mit welchem Status anmelden muss.

Man darf nur da gemeldet sein, wo man auch wohnt. Wenn ihr nur noch in der neuen Wohnung lebt, dann ihr die euer alleiniger Wohnsitz. Bei Minderjährigen sollte Wohnsitz bei einem personensorgeberechtigten sein, aber ab 16 kann nach den wirklichen Gegebenheiten abgewichen werden. Wenn eure Tochter also nur in der alten Wohnung lebt, ist das ihr alleiniger Wohnsitz. Sprecht das Thema am besten bei eurer Ummeldung an, da können euch ggf. Bundesland bezogene Besonderheiten mitgeteilt werden.

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Hallo,

Danke für deine Antwort.

Was mir halt wichtig ist, ist dass meine Tochter hier in der Wohnung keine Probleme bekommt - insbesondere nicht mit der Wohnungsgesellschaft, weil ich gar bicht weiß, ob man als Mieter einer Wohnung dort nicht auch irgendwie gemeldet sein müsste. Wir Elterb bleiben hier weiter die Mieter, da eine Unschreibung auf sie a) schwierig (da als Schülerin und dann Studentin kein eigenes Einkommen) und b) wenn überhaupt zu viel teureren Konditionen möglich wäre.

Rein sachlich wäre es so:

Von 1.11. - 30.06. Hauptwohnsitz für alle eher die alte Wohnung, die neue Wohnung wird dann langsam eingerichtet und hin und wieder von den Elternngenutzt werden. Da die Tochter solange noch Schülerin ist, würde ich mich nicht wohlfühlen, sie hier alleine wohnen zu lassen.

Danach dann Hauptwohnsitz der Eltern: neue Wohnung; Hauptwohnsitz der Tochter: alte Wohnung. Eigentlich kein zweiter Wohnsitz möglich, da ja jeder in "seinen" vier Wänden wohnt.

Mal schauen, was man uns beim Einwohnermeldeamt sagen wird.

Viele Grüße

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Der Mieter muss da nicht gemeldet sein. Bei Azubis/Studenten sind ja auch oft die Eltern Bürgen oder direkt die Mieter, da sind sie auch nicht gemeldet. Genaugenommen darfst du da gar nicht gemeldet sein, weil du nicht da wohnst 😊

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