Kinderwagen ständig kaputt, reperatur bringt nicht, ab wann recht auf Geld zurück ??

Ihr lieben,

Wir haben einen sehr teuren Kinderwagen geholt. Er ist knapp 1 Jahr alt, wird nur selten genutzt weil wir ein absolutes Tragebaby haben. Nach der 2. fahrt war das Gestell kaputt, es klapperte und quietschte… also Gestell reklamiert, neues bekommen, nun wieder 3 mal gefahren und wieder das gleiche Spiel, also erneut reklamieren wir das Gestell… wie oft soll man das mitmachen ? Ab wann hab ich das Recht den Kauf zu wiederrufen und mein Geld zurück zu verlangen ? (Bei BabyOne gekauft).

Wäre übert Tipps dankbar, BabyOne will mir da keine Auskunft zu geben, die sagen die reklamieren einfach das Gestell immer und immer wieder

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Der Hersteller oder Handel hat idR zweimal die Möglichkeit nach zubessern sprich entweder eine Reperatur oder wie in eurem Fall Austausch.
Es muss aber immer der gleiche Mangel sein damit es zählt sprich das rechte Rad fällt ab , ist es zb einmal das rechte Rad und einmal das linke Rad zählt es nur als eins und eins dann müsste quasi beim nächsten Mal wieder ein Rad abfallen damit du auf zwei kommst.
Ist es wie gesagt mal das Rad fällt ab beim nächsten Mal die Bremse zählt es nicht.
Wenn du zwei Nachbesserung der selben Art akzeptiert hast kannst du ggf Sofern in Ihren AGB s nichts anderes steht dein Geld zurück fordern, steht drin das du zb nur einen Gutschein bekommst und du hast die AGB s vorher akzeptiert sieht das ganze schon wieder anders aus.

Ich hoffe es ist etwas verständlich.

VG Maya

Bearbeitet von Maya2904
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Vielen Dank, das war sehr ausführlich und aufschlussreich.
Also es wird nun zum zweiten Mal das Gestell reklamiert also das gleiche nochmal. Der Korb wurde ich reklamiert das das ist ja was anderes.
Aber das Gestell ist nun zum 2. mal defekt, das selbe Geräusch, der selbe Defekt.

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Genau, tritt der gleiche Fehler dann nochmal auf sprich zum dritten Mal habt ihr ja zweimal die Nachbesserung akzeptiert, könnt ihr sofern möglich euer Geld zurückfordern oder Gutschein je nachdem was die AGB s sagen .

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Welcher Kinderwagen ist das?
Rechtlich wurde das wichtigste bereits gesagt, ich würde auf jeden Fall hartnäckig bleiben

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Joolz.
Ja mir wurde gesagt das meine „besnstandung“ an Joolz weiter geleitet wird, ich habe meine Frist gesetzt. Also warte ich jetzt mal ein paar Tage.

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Hey, dürfte ich fragen welches Modell ? Vielleicht entscheiden wir uns dann doch gegen Joolz...

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Hey,

wie schon geschrieben wurde, musst du dem Verkäufer 2x die Möglichkeit der Reparatur geben (gleicher Mangel). Hier darfst du zudem eine angemessene Frist berechnen, in der Regel sind das 2 Wochen. Wird er in der Zeit nicht tätig, gilt das auch, er hatte dann die Chance, hat sie nicht eingehalten (außer er kann vorher gut begründen, warum mehr Zeit nötig ist), Reparaturversuch gescheitert.

Das alles gilt innerhalb der ersten zwei Jahre ab Kauf.

Wenn nach zwei Reparaturversuchen wieder das gleiche passiert, hast du das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Verkäufer muss (!) dir dann dein Geld zurück erstatten und den Artikel auf seine Kosten zurücknehmen. Gutscheine o.ä. musst du nicht annehmen, du hast das Recht auf Rückzahlung. Manche Verkäufer versuchen es aber auf dem Gutscheinweg.

Bleib aber hartnäckig. Wenn sie merken, dass du deine Rechte kennst, ist es bisschen einfacher.

Ach so, wenn nochmal getauscht / repariert wird, dann fahrt aber zeitig, nicht dass am Ende die Zeit abläuft und püntklich nach 2 Jahren ist es wieder so. Nur als kleiner Tipp, das wäre ja doch ärgerlich.

Wir hatten den Spaß mit unserem Sofa. Nach 5 Monaten sind Federhalter gebrochen (nie wieder Wellenfederung!). Leider kannten wir unser Recht nicht gut genug, wie lange wir denen Frist geben dürfen, daher zog sich das schon mehrere Wochen, bis es repariert wurde. Paar Wochen später wieder Federhalterung gebrochen (sind nur aus Plastik, keine Ahnung wie die halten sollten). Also wieder gemeldet, dieses Mal mit Frist. Diese wurde ignoriert. Wir haben nochmal erinnert, auch ignoriert. Gut. Sie hatten nun 2 Reparaturversuche, der Schaden ist noch da, also Ende. Darauf kam dann Reaktion, dass wir gern in den Laden kommen und ein neues Sofa aussuchen dürfen, der Kaufpreis vom alten wird gegengerechnet. Nein. Sehr sehr widerwillig wurde das Sofa am Ende dann abgeholt.

Ich wünsche dir viel Glück!

Liebe Grüße
erdbeerchen

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Das ist ja echt ärgerlich mit der Couch. Zum Glück habt ihr euer Geld zurück bekommen, ich hoffe bei uns wird es auch gehen wenn es die Probleme erneut geben sollte.

Also ich weis ja nicht was BabyOne als Mängel weiter gibt. Es ist zum 2. mal das knacken am Gestell und zum 2. mal muss das Gestell erneuert werden. Also es ist genau das gleiche knacken / quietschen.

Ich habe auch keine Frist gesetzt, weil ich das nicht so genau weis wie das alles rechtlich aussieht. Ich bin eh immer total schüchtern und weis nie wie man sich da so richtig wehrt und auf den Tisch haut.
Ich bin nur etwas enttäuscht, als Antwort von BabyOne kam nur das die meine „Beanstandung“ weiterleiten werden… die scheinen etwas genervt zu sein und werden 100% im Fall der Fälle gegen eine komplette Reklamation sein… aber mein Recht ist es ja, sollte es nochmal passieren, ich hoffe natürlich nicht das ich das nochmal machen muss und hoffe das der ganze Ärger mir erspart bleibt

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Solche Mängel und Schäden sind wirklich super ärgerlich und ich bin auch nicht unbedingt der Typ, der auf den Tisch haut.

Mach solche Beanstandungen immer schriftlich, damit du was in der Hand hast. Und setze eine Frist. Zwei Wochen sind angemessen. Wenn du dich schlecht fühlst, mach drei Wochen daraus. Aber das reicht dann auch. Wenn BabyOne dann schludert und den Schaden nicht rechtzeitig weitergibt, ist das nicht mehr dein Problem. Du kannst alles nachweisen im Fall der Fälle kommst du eher zu deinem Recht des Rücktritts, weil sie ein zeitnahes handeln nicht für nötig halten.

Und bestehe am besten auch ausschließlich auf schriftliche Klärung. Wenn ihr vor Ort seid, auch da was mitnehmen, was sie dir sonst absegnen oder bestätigen sollen. Einfach damit du immer was in der Hand hast. Telefonisch ist unverbindlich. Mündlich hast du nichts in der Hand. So traurig es ist, wird sowas oft gern gegen einen verwendet. Daher mach ich gar nichts mehr mündlich. Das steht auch in den Schreiben dann drin, dass ich ausschließlich alles nur schriftlich klären werde und sie von Anrufen absehen sollen.

Du bist im Recht, lass dich da nicht klein machen oder vertrösten. Ist nicht einfach, ich weiß... Ich kämpfe auch in einem Fall, da wird mir unterstellt, dass ich nie tätig werde, Garantie ist auch inzwischen abgelaufen und die weigern sich trotz Nachweise, mir entgegen zu kommen. Geht vermutlich demnächst zum Anwalt.

Ich drücke dir fest die Daumen, dass alles gut wird.

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2x nachbessern lassen. Dann Rückgabe fordern.
Angemessene Frist zur Reparatur sind 2/3 Wochen. Überschreiten sie die forderst du direkt Rücknahme.

Alles schriftlich machen.

Bearbeitet von Butterfee