Ortsbindung bei Anmeldung zur Schule?

Aloha,

ich habe eine Frage an euch, die ich irgendwie mit google nicht beantworten kann und die zuständige Stelle hat sich noch nicht bei mir zurück gemeldet..

Mein Sohn (*21.05.08) wird nächstes Jahr schulpflichtig.

Ich habe eine eigene Wohnung, in der wir beide leben, mein Freund lebt "eine Stadt weiter", ca 15-20 Minuten von uns entfernt.

Vermutlich (noch nicht sicher, es klappt alles so gut #verliebt) wollen wir im Frühling zusammen ziehen. Ich möchte, dass mein Sohn dort zur Schule geht, wo wir leben (egal ob hier oder "da"), und ich möchte ihn möglichst nicht nach ein oder zwei Jahren zu einem Schulwechsel zwingen müssen.

Daher meine Frage: Kann ich meinen Sohn von der rechtlichen Seite her sowohl in der Stadt, in der wir leben (und gemeldet sind), als auch in einer anderen Stadt anmelden? Oder geht das nicht? Oder geht das, aber man wird dann eh nicht berücksichtigt? Bzw, falls wir im Frühling umziehen und uns ummelden, dann muss mein Sohn ja auch einen Platz in einer Grundschule erhalten..

Fragen über Fragen!

Vielen Dank im Voraus!

Ae

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Hallo,
wo wohnt ihr denn? In Niedersachsen meldet man sich bei der zuständigen Grundschule an, in deren Einzugsbereich man wohnt. Die Anmeldung für die Anfänger 2014 war aber schon im Frühling 2013.
Ich glaube, ich würde bei beiden Schulen vorsichtig anfragen und die Situation erklären. Also, da, wo du jetzt wohnst sagen, dass ihr eventuell noch umzieht.

In der anderen Schule, die nach einem Umzug für euch zuständig ist, erklären, dass ihr fest plant umzuziehen (nicht vielleicht), so werdet ihr vermutlich mit in die Liste aufgenommen.

Viel Glück!

2

Hier wäre es sehr wichtig, das Bundesland zu wissen, da die Unterschiede sehr groß sind.

lg

3

Hallo!

Das hängt vom Bundesland ab. In Schleswig-Holstein gibt es freie Schulwahl. Meine Große wird jetzt auch schon am neuen Wohnort eingeschult, auch wenn der Umzug noch ein wenig dauert.

LG Ida

4

Hallo Ae,

in Bremen bekommst du Anfang des Jahres, in dem das Kind eingeschult wird, eine Anmeldung zugeschickt.

Auch darf man sich die Grundschule nicht aussuchen, denn bestimmte Straßen sind bestimmten Grundschulen zugewiesen. Man kann zwar versuchen auf eine andere Grundschule zu kommen, aber das ist alles nicht so einfach. Denn wenn die Wunschgrundschule voll ist, dann hast du Pech gehabt.

LG

Melanie

5

Hallo,

wenn ihr eine Grundschulbindung habt, dann musst du dein Kind da anmelden, wo es gerade wohnt. Bei der anderen Schule musst du dann einen Gastschulantrag stellen.

Bei uns sind die Anmeldungen für nächstes Jahr aber schon durch - du müsstest eigentlich eine Einladung zur Anmeldung von deiner für euch zuständigen Grundschule bekommen haben (bei Grundschulbindung).

Ihr solltet euch überlegen, wo ihr lieber wohnen wollt und danach die Anmeldungen ausrichten (z.B. wenn ihr in der Stadt deines Freundes wohnen wollt, ihn jetzt schon im Einwohnermeldeamt dort anmelden, dass er dort schon seine Grundschule hat, da Gastschulanträge von der Situation der entsprechenden Schule abhängt und unplanbar sind).

Aber wie gesagt, es kommt drauf an, ob ihr eine Grundschulbindung habt.

VG
B

6

Hi,
hier in Niedersachsen bist Du mit der Grundschule an den Wohnort des Kindes gebunden.

In eurem Fall ist es aber folgendermaße:
Du meldest Deinen Sohn in der Grundschule in eurem derzeitigen Ort an ( Du wirst eine Aufforderung dazu bekommen). Wenn ihr dann im Frühling umziehen solltet, wird er dann in den Ort Deines Freundes umgemeldet und in der dortigen Grundschule angemeldet. Die holt sich dann die Unterlagen der Grundschule aus eurem derzeitigen Ort und ab dem Sommer geht Dein Sohn ganz normal zur Grundschule im Ort Deines Freundes.

Wenn ihr einen Wechseln in der Grundschulzeit nicht wollt, müsst ihr überlegen, ob ihr schon im kommenden Frühling oder ob ihr erst nach der Grundschulzeit zusammen zieht.

Solltet ihr euch nicht sicher sein, dann könntet ihr überlegen, ob ihr einen Ausnahmeantrag bei der "abgebenden" Grundschule stellt. Der müsste allerdings gut begründet sein (z.B. Betreuung im anderen Ort, die sich nach der Schule ums Kind kümmert). Ein eventueller Umzug wird als Begründung nicht reichen.

LG,
Lina

7

Hi,
hier (Hessen) wäre die Schulanmeldung für nächstes Jahr schon durch. Mit einem schulpflichtigen oder auch Kann-Kind hättest du aber einen entsprechenden Brief bekommen. Hättest du ein Pflichtkind nicht angemeldet, wäre es wohl nicht bei dem einen Brief geblieben :-).

Hier ist die Regelung so: man MUSS das Kind an der Grundschule anmelden, in deren Einzugsgebiet man wohnt. Egal, ob man es dort einschulen lassen will, es an eine (zugelassene) private Schule gehen soll - das wäre unkompliziert - oder es in einen anderen Schulbezirk gehen soll.

Steht auch genau so in der Aufforderung zur Anmeldung, wenn ich mich richtig erinnere.

Für letzteres muss man an der Schule, an die das Kind kommen soll, nach der Anmeldung an der anderen Schule einen Gestattungsantrag stellen. Ob der bewilligt wird oder nicht hängt zum einen von der Begründung ab, zum anderen davon, ob Plätze frei sind. Für ein "wir wollen hier irgendwann mal herziehen" wird keine Klasse geteilt. Wenn man aber schon in der Endphase vom Eigenheimbau ist und nur noch auf die Inneneinrichtung wartet könnte es anders aussehen - dann ist es ja absehbar.

Tatsächliche Gründe für Gestattungsanträge sind wohl hier mit am häufigsten ein hoher Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an der Schule, an die man eigentlich soll. Daher gibt es auch einen starken Trend "weg" von Grundschulen bestimmter Schulbezirke... Weil aber so ein Gestattungsantrag mit dieser Begründung niemals genehmigt werden würde, steht i.d.R. eine andere Begründung drin:

- Betreuungsmöglichkeiten an oder nah bei der Wunschschule (zugegeben, DAS ist für viele Eltern tatsächlich ein Grund)
- Nähe zum Arbeitsplatz (ein Grund, der durchaus nachprüfbar wäre und auch ein Grund ist, dem nachgegeben wird, wenn an der Wunschschule Platz ist)
- besondere Angebote an der Wunschschule...

Manchmal gibt es auch spezielle Gründe, z.B. Kinder mit Beeinträchtigungen, für die bestimmte "Barrieren" an der Schule ihres Schulbezirks problematisch wären. Ob in solchen Fällen zur Not auch eine Klasse für ein Gestattungskind geteilt werden würde - keine Ahnung.

Irgendetwas fällt ziemlich vielen Eltern ein :-). Ob dem dann stattgegeben wird ist halt dann von der aufnehmenden Schule, der Begründung und eben dem Platzangebot abhängig.

Generell werden hier Gestattungsanträge eher ungern gesehen, es sei denn, es gibt wirklich gute Gründe. Wir haben z.B. ein Kind aus einem anderen Schulbezirk bei uns, dessen Oma in unserem Schulbezirk wohnt, und die schon seit Kleinkindalter nachmittags auf ihre Enkelin aufpasst (daher war sie auch bei uns im Kindergarten). Das wurde genehmigt - weil Platz da war. Ob ihr kleiner Bruder, der nächstes Jahr auch hier in die Schule soll - gleicher Grund und gleiche Vergangenheit - hier her kann ist damit aber noch nicht garantiert. Wobei er dann, wenn es auch nur einen möglichen Platz für ein Gestattungskind gibt wohl einen gewissen vorrang hätte vor anderen.

Wie das bei Euch abläuft, musst du bei Euch nachfragen. Bei uns ist so etwas auch Thema vom Info-Elternabend, zu dem alle Eltern zeitgleich mit der Aufforderung zur Schulanmeldung eingeladen werden. Nur die Frage, welche Begründung man reinschreiben muss, damit ein Gestattungsantrag genehmigt wird - die wird da nicht beantwortet, aber jedes Mal aufs Neue gestellt :-).

viele grüße
miau2

8

Aloha ihr Lieben,

tausend Dank für eure Antworten und entschuldigt, dass ich nicht geantwortet habe - wir sind spontan weg gefahren und ich habe keinen Tag ins Netz geguckt.. #schein

Wir leben in NRW, und ich habe dann bei der zuständigen "Behörde" nachgefragt (war gar nicht so einfach zu finden) - wir dürfen das Kind "selbstverständlich" anmelden, wo wir wollen, und sollen im Falle des Umzugs dann eine Meldebescheinigung nachreichen.
Bei uns laufen die Anmeldungen für das nächste Schuljahr bis Oktober/November diesen Jahres.

Danke nochmal!!!

Ae