Grundschulanmeldung und "Sorgerecht" Frage

Hallo ihr Lieben ... vielleicht kann mir eine von euch kurz weiter helfen ...

Ich muss diese Woche meine Kleine in der Grundschule anmelden gehen für 2020

Nun steht da überall immer wieder, dass wenn nur einer allein das Sorgerecht hat dann muss ich unbedingt dieses durch "Vorlage der gerichtlichen Entscheidung" nachweisen

Ich habe ja aber nichts ... der Vater hatte nie das Sorgerecht. Das heißt damals nach der Geburt haben wir das nie beantragt und ich hatte schon immer das alleinige. Was soll ich denen denn nun mitbringen? Oder hab ich doch irgendwas und weiß es nicht?

Geburtsurkunde habe ich und Vaterschafts-Anerkennung aber nichts weiter
Ich meine ich frage zur Not morgen in der Schule einfach nach aber vielleicht hat ja Jemand einen Einfall :-D

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Wie machst du es bei Banken, Reisepass und ähnlichem?

Vom Jugendamt hab ich damals die Bescheinigung bekommen, dass "nicht das gemeinsame Sorgerecht" gemacht wurde. Wie es heißt, weiß ich nicht. Das brauchte ich von Anfang an. Anträge, Schulanmeldung, offizielle Dinge eben, wo sonst beide unterschreiben müssen.

Kann aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, da weiß ich nicht.

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Sie ist jetzt 4 und wir haben es bisher nie gebraucht. Im Kindergarten musste ich einfach nur angeben das ich allein sorgeberechtigt bin und das hat gereicht. Reisepass hat sie noch nicht.

Wir waren auch nicht beim Jugendamt, die anderen Sachen wurden im Standesamt gemacht. Ich werde morgen einfach bei der Schule nachfragen denke ich. Vielleicht muss ich wirklich noch was besorgen.

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Hallo,
so ihr nicht verheiratet gewesen seid und keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, meldest du dich beim örtlich zuständigen Jugendamt.
Also bei dem Jugendamt wo ihr jetzt wohnt oder beim Geburtsjugendamt deines Kindes.
Diese stellen dir dann ein Negativattest aus.
Über das geführte Sorgeregister wird hier nachgesehen, ob ihr eine anders lautende Erklärung abgegeben habt.
Je nach JA wird dies direkt ausgestellt.
Morgen dürfte so ziemlich überall Sprechtag sein und du bekommst es vor Ort ausgestellt.
VG Anja

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super alles klar ... danke dir #pro

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Geh zum Geburtsjugendamt (Jugendamt bei dem das Kind nach der Geburt registriert wurde) mit Perso und Geburtsurkunde des Kindes und hole einen "Negativbescheid über Sorgerechtserklärung". Die bestätigt dir, dass er nicht das Sorgerecht eingeklagt hat oder aktuell ein offener Fall vorliegt über den noch nicht entschieden wurde.

Ganz unten steht dann schwarz auf weiß drauf, dass wenn keine weitere gerichtliche Erklärung vorliegt das Sorgerecht bei der Mutter liegt. Diese Bescheinigung ist dann 6 Wochen gültig und kann genutzt werden um das Kind alleine zur Schule anzumelden, umzumelden bei Umzug, Namensänderung bei Heirat etc. Bei allen wichtigen Vorgängen die eine Veränderung für das Kind bedeuten, habe ich diesen Bescheid gebraucht. Ich habe die selbe Situation wie Du.

Der Bescheid ist eine Art Schutz davor, dass getrennte Eltern einzeln versuchen irgendwas für das Kind klar zu machen wozu sie bei gemeinsamer Sorge keine Befugnis zur Alleinentscheidung haben.

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achso ... also braucht man den auch immer wieder frisch ... gut zu wissen ... danke dir #pro

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Genau, weil es ja theoretisch dem Vater nach wie vor offen steht die gemeinsame Sorge zu fordern und einzuklagen.

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Hallo,

ich habe auch die Bescheinigung vom Jugendamt über das alleinige Sorgerecht.

Viele Grüße
H.

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Guten Morgen,

Du kannst bei deinem örtlichen Jugendamt eine Negativbescheinigung anfordern. Die blöden Formulare stiften seit Jahren Verwirrung und gehören geändert.

Liebe Grüße

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Hallo,

das Jugendamt kann jederzeit ein Dokument darüber aufstellen.

Das nennt sich Sorgerechtserklärung, in dieser steht drinnen dass „(k)ein eingetragenes Sorgerecht für Kind XY besteht“.

Kostet auch nichts.

Lg