Dürfen Lehrer an Privatschulen teure Geschenke annehmen?

Hallo,
Die Elternschaft unseres Kindes wollte zur Verabschiedung (Lehrerin geht in Rente) einen Reisegutschein schenken. Jeder konnte anonym so viel geben wie er wollte und es kamen über 200 Euro zusammen. Da ja Beamte und Lehrer im öffentlichen Dienst so hohe Geschenke nicht einfach so annehmen dürfen, hat die Elternvertreterin bei der Schulleitung um Genehmigung gefragt und es wurde abgelehnt.
So weit so gut.
Es kam dann aber die Behauptung auf, dass Lehrer an Privatschulen das hätten annehmen dürfen. Im Internet finde ich nichts dazu. Nur, dass Vorteilsnahme im Strafgesetzbuch generell verboten ist (aber keine Ahnung, ob das hier der Fall wäre) und dass Lehrer an Privatschulen unter Umständen entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag stehen hätten.
Vielleicht sind hier Eltern oder Lehrer, die sich auskennen?
In unserem Fall ist es egal, die Kinder haben jetzt angefangen einen Reiseführer selbst du gestalten mit ihren persönlichen Tipps. Das Geld wurde wird im Einverständnis aller für das Anschlussfest verwendet.
Danke schon mal!

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Ich weiß es nicht sicher, kenne aber Kollegen an Privatschulen. Diese nehmen ebenso keine Geschenke an bzw. ist es an den Schulen (durch die Schulleitung) untersagt. Jeder Kollege mit gesundem Menschenverstand handhabt das aber so. 200€ sind sehr viel Geld. Toll, dass ihr davon nun eine schöne gemeinsame Erinnerung schafft.

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Da es ja unterschiedliche Privatschulen gibt, denke ich, dass es deshalb auch unterschiedlich laufen wird.

Die Privatschule, die ich kenne erlaubt teure Geschenke nicht, ist aber auch eine staatlich anerkannte Ersatzschule seit über 70 Jahren.

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Ich denke mal, dass die Lehrer das je nach Schule in ihren Arbeitsverträgen haben werden.

Ich darf in meinem Job von Kunden (und das seid ihr ja) auch keine 200 € Geschenke annehmen.

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Also grundsätzlich würde ich sagen, wenn eine Lehrerin in RENTE geht, hört sie auf mit Arbeiten. Damit ist jegliche Vorteilsnahme ausgeschlossen, oder?
Man hätte also einfach warten müssen, bis sie in Rente ist. Dann hat der Schulleiter nix mehr zu melden und dann darf sie das Geschenk annehmen.

Wir hatten den gleichen Fall - an der staatlichen Grundschule. Auch wir haben ein wirklich üppiges Sommerfest veranstaltet, was deutlich umfangreicher ausfiel, als die Jahre zuvor. Also mit Kuchen - der sah so aus wie ein aufgeklapptes Buch und alle Namen der Kinder standen drauf, alle Kinder hatten ein kleines Stück zum Vorführen einstudiert mit ihrer anderen Klassenlehrerin. Jedes Kind bekam im Vorfeld ein leeres buntes DIN A4-Blatt zum kreativen selbst gestalten. Am Ende wurden diese Blätter für alle Kinder farbig kopiert und gebunden und bildeten so eine Art „Freundebuch“ der Grundschule. Die scheidende Lehrerin bekam das Original. Klar … das sonst übliche gab es natürlich auch noch.
Ein minimales Geschenk wurde auch diesmal vom Elternbeirat überreicht. Aber 200€ wäre auch hier viel zu viel gewesen. 50€ ist oberste Schmerzgrenze - und das auch nur, weil die Lehrerin in Rente ging. Sonst war der Betrag bei 10-15€.

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Wow - bei uns in der Privatschule bekommen die zwei Lehrer plus die hauptverantwortliche Betreuungsperson jeweils ein Geschenk im Wert von 120.- 2x pro Jahr (Weihnachten und Schulende). Im Kindergarten waren die Summen tendenziell noch höher (auch privat, anderer Träger). Wir leben in Österreich. Eventuell wird das Gesetz hier großzügiger;-) ausgelegt?

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Heftig! Das dürfen und wollen wir gar nicht annehmen.
Ich arbeite auch an einer Privatschule in einem solchen Dreierteam. Zu Weihnachten gab es für uns drei zusammen einen Essensgutschein über 80 Euro. Damit haben wir uns schon nicht wohl gefühlt.

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Diese Diskrepanz überrascht mich auch sehr. Eventuell recherchiere ich einmal unauffällig, wie hier der „offizielle“ Standpunkt dazu ist… 🧐

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Geschenkewert auf die Klassengröße runterbrechen kann on der Argumentation helfen. Wenn der Wert da kleiner 10€ pro Kopf ist, hat das natürlich ein anderes Gewicht.

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Nein, es geht um den Gesamtwert, nicht den Pro Kopf-Wert. Gesamtwert unter 10€!

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Hallo!

Lehrer an Privatschulen unterliegen zwar nicht dem Beamtenrecht, theoretisch dürften Sie also Geschenke annehmen - zumal bei einem Geschenk zum Ruhestand ja nicht mehr der Vorwurf einer Vorteilsnahme im Amt im Raum steht. Allerdings haben auch Lehrer an Privatschulen Dienstverträge und allgemeine Dienstvorschriften, in denen die Annahme von Geschenken geregelt sein kann. Und während eines laufenden Dienstverhältnisses verbieten sich so hochwertige Geschenke auch an Privatschulen, weil immer der Vorwurf der Bestechlichkeit / Vorteilsnahme im Raum steht.
Abgesehen davon frage ich mich immer, was diese ganze Schenkerei soll. Ob Geburtstag, Weihnachten oder am Ende des Schuljahres - ständig wird für irgendwelche Geschenke an die Lehrer gesammelt. Natürlich sind die Lehrer für unsere Kinder enge Bezugspersonen. Natürlich Geben sie sich viel Mühe mit unseren Kindern. Aber das macht eine Verkäuferin u.U. auch - und die verdient deutlich weniger als eine Lehrkraft. Hat irgendjemand von Euch schon einmal im Geschäft ein üppiges Trinkgeld gegeben oder im Anschluss noch einmal eine Flasche Wein vorbei gebracht, wenn sich eine Verkäuferin länger als üblich bemüht hat? Paketzusteller haben Stress ohne Ende, werden dabei alles andere als gut bezahlt und müssen oftmals sogar unvergütete Überstunden machen, wenn das Zeitfenster für die Paketzustellung (wie eigentlich immer) viel zu kurz geplant wurde. Und dann beschwert sich der eifrige Besteller auch noch, wenn der Zusteller nicht die Treppe in den 4. Stock hochgesprintet ist, wenn er nicht 5 Minuten gewartet hat, bis die alte Dame es aus dem Sessel geschafft hat...
Ich will damit nicht sagen, dass Lehrer es immer leichter haben. Aber letztlich machen auch sie ihren Job, für den sie - im Vergleich zu Paketboten oder Verkaufspersonal - doch ziemlich gut bezahlt werden.

LG

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Das habe ich hier schon häufiger gelesen, finde die Vergleiche aber überhaupt nicht passend.
Ich bringe natürlich den VerkäuferInnen und den PaketzustellerInnen auch absoluten Respekt entgegen und bedanke mich. Die teils schlechte Bezahlung sehe ich ebenfalls kritisch. Aber: Diese Personen sehe ich mitunter nur einmal im Leben.
Mit LehrerInnen und ErzieherInnen spreche ich fast täglich, sie kümmern sich teils jahrelang um meine Kinder, tragen zur Entwicklung des Kindes bei (Erziehungs- / Bildungspartnerschaft). Selbst bei mäßigem Engagement, haben sie Einfluss aufs Kind. Da ist es doch nicht verkehrt, diesen Personen Dank entgegen zu bringen, eventuell auch in Form eines Geschenkes. Wobei letzteres wirklich nicht sein muss! Aber vergleichbar ist es definitiv nicht.

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Lehrer haben öfter eine persönliche Bindung zu den Schülern und sind Vertrauenspersonen. Daher finde ich kleine Aufmerksamkeiten zu Geburtstagen als Zeichen der Wertschätzung vollkommen in Ordnung.

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Mir kommt da grad beim Lesen eine andere Frage: Die maximale Grenze, bis wieviel Geld angenommen werden darf, gilt ja sicher pro Kopf bzw. Familie, oder?

Wenn jetzt jede Familie ihre 5 oder 10 Euro mit einem Blümchen selbst "verpackt" und sozusagen als Zuschuss für eine Reise überreicht, müsste es doch wieder erlaubt sein, oder übersehe ich da grad was?

Wenn ich als Abschied oder Dankeschön ein kleines Geschenk für 5 Euro überreiche, kann ich ja theoretisch gar nicht wissen, ob noch jemand die gleiche Idee hat.

Vielleicht weiß das hier jemand?

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Das kommt immer sehr aufs Bundesland drauf an. In Hessen darf (zum Glück) kein Bargeld überreicht werden. Kleine Geschenke von einzelnen Kindern sind zu besonderen Anlässen okay ( ich glaube sogar bis 20€). Insgesamt dürfte hier ein Geschenk von einer Klassengemeinschaft den Wert von 150€ nicht überschreiten

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Bei öffentlichen Schulen und beamteten Lehrern nennt man das Vorteilsnahme und ist durch das Beamtengesetz geregelt, sprich verboten. Aber, wenn die Lehrerin in Pension geht, dann müsste man lediglich einen Tag warten und ihr dann das Geschenk überreichen. Auf privaten Schulen ist dies meistens durch den Arbeitgeber geregelt, hier gibt es Schulen die dies erlauben und welche die es verbieten. Steht dann meistens im Arbeitsvertrag. Bei uns auf der Schule ist es erlaubt, aber viele Lehrer nehmen von sich aus davon Abstand, allerdings wenn jemand aus dem Dienst ausscheidet spricht nichts (mehr) dagegen.

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Ist im StGB geregelt.

Auch nach ausscheiden aus dem Dienst würde ich das dringend sein lassen, weil hier durchaus dann die berechtigte Nachfrage gestattet ist, ob sich das auf eine Handlung in der Dienstzeit bezieht.

Ist im Beamtenstatusgesetz übrigens explizit untersagt, auch nach Beendigung des Dienstes

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__42.html#:~:text=%C2%A7%2042%20Verbot%20der%20Annahme,sich%20versprechen%20lassen%20oder%20annehmen.

Bearbeitet von GalaRoyal
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Kommt auch auf das Bundesland und dessen Regelung an und außerdem gilt auch hier der Grundsatz, wo kein Kläger da auch kein Richter. Des weiteren steht immer noch die Frage offen, ob die Lehrerin überhaupt beamtet ist oder wie die meisten Lehrer heutzutage nur angestellt ist, dann erübrigt sich das von selbst. Da aber die Frage lautet, ob Lehrer an Privatschulen Geschenke annehmen dürfen, ist das Ganze eh Gegenstandslos. Weil Privat = keine Beamte. 😂

Bearbeitet von Inaktiv
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